#30 Wohnen

Foto von Raul Krauthausen in seinem Aufzug in seiner Wohnung.
Wollte endlich mal auch in die erste Etage: Raúl Krauthausen ließ einen Aufzug in seine Wohnung bauen. Foto: privat
Lesezeit ca. 2 Minuten

Mieten, kaufen, wohnen – für Menschen mit Behinderung keine einfache Angelegenheit, denn barrierefreier Wohnraum ist knapp. Wie für uns barrierefreies Wohnen aussieht, erzählen wir in dieser Folge unseres Bayern 2-Podcasts.

Das Transkript zur Podcastfolge “Wohnen”

Alle Folgen des Podcasts zum Nachhören:

Eine wunderschöne Altbauwohnung, deren meterhohe Decken mit filigranem Stuck verziert sind. Ein alter Kachelofen, der für die passende Optik der, mit Parkettfußböden ausgestatteten, Zimmer sorgt. Ein Wannenbad mit Fenster. Ein Balkon. Zentral. Bezahlbar. Ein Traum!

Leider bleibt es auch oft nur ein Traum. Denn für Menschen mit Behinderung – insbesondere derer, die im Rollstuhl unterwegs sind – ist die Chance auf barrierefreien Wohnraum auf dem aufgeheizten Markt gleich Null. Aktuell sind nur rund zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland barrierefrei. Ein Problem, auch weil die Bevölkerung in unserem Land immer älter wird.

So bleibt Betroffenen oft nur die Möglichkeit, es sich wenigstens den eigenen vier Wänden schön zu machen und für eine zugängliche Wohnausstattung zu sorgen:

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass jährlich 400.000 neue Sozialwohnungen entstehen sollen. Das Thema Barrierefreiheit wird dabei nicht erwähnt. Außerdem fallen auch nicht alle Menschen mit Behinderung in das Raster, Anspruch auf eine Sozialwohnung zu haben.

Was ist WBS?

Ein Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) berechtigt in Berlin den Einzug in eine sogenannte „Sozialwohnung“, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Einkommensgrenze liegt bei einem Einpersonenhaushalt bei 16.800 € und bei einem Zweipersonenhaushalten bei 25.200 €.

Die Grundlage des WBS-Scheins ist das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG § 27) und das Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG § 5).

Dort, wo der Wohnungsmarkt an die Grenzen kommt, gibt es für einige Menschen mit Behinderung oft nur die Alternative eines Wohnheimes. Von einer guten, Inklusion und Teilhabe fördernden, Alternative kann aber hier nicht die Rede sein.

Durch die Lamellen einer Gardine scheint Sonnenlicht in ein leeres Zimmer.

#16 Behindertenwohnheime

Nachdem vier Bewohner*innen in einem Pflegeheim in Potsdam getötet wurden, ist der mediale Aufschrei verklungen. Wir beleuchten in unserem Bayern 2-Podcast, wie über die Tat berichtet wurde. Außerdem stellen wir uns die Frage, welche strukturellen Probleme in solchen Einrichtungen herrschen und welche alternativen Wohnformen es gibt.

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Weitere Links:

  • Nullbarriere.de – Fachportal für barrierefreies Bauen. Schwerpunkte sind Informationen zu DIN-Normen, Gesetzen und Richtlinien.
  • WOHN:SINN e.V. – Bündnis von Akteur*innen des inklusiven Wohnens aus dem deutschsprachigen Raum.
  • Sozialhelden e.V. – Pressemitteilung der Sozialheld*innen und WOHN:SINN e.V. mit der Forderung nach Ausbau und Förderung von inklusiven Wohnmöglichkeiten.
  • Aktion Mensch e.V. – Barrierefrei bauen: Beispiele und Tipps für inklusives Wohnen.

Und: Wenn euch das Thema Wohnen und Architektur interessiert, empfehlen wir noch die Sendung „Krauthausen face to face“ mit dem Architekten und Erfinder des 1m2 großen Tinyhouse Van Bo Le-Metzel:

Egal ob im Grünen, nah an einer Bushaltestelle oder zentral in der Nähe eines Einkaufszentrums: Was für Raúl das wichtigste Kriterium an einer Wohnung ist, erfahrt ihr im Podcast.

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