#44 UN-BRK

Viele Menschen stehen demonstrierend vor der Weltzeituhr in Berlin. Sie halten transparente hoch. Auf einem steht: mich behindert der Staat.
Die UN-BRK soll die Rechte behinderter Menschen stärken. Viele Betroffene fühlen sich aber aufgrund mangelnder Umsetzung im Stich gelassen. Foto: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
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Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, die die Rechte von behinderten Menschen stärken. Welche Maßnahmen das sind, wie die UN-BRK entstanden ist und warum Deutschland bei der diesjährigen Staatenprüfung mal wieder gerügt wurde, besprechen wir in dieser Episode unseres Bayern 2 Podcasts.

Das Transkript zur Podcastfolge “UN-BRK”

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Man könnte sich fragen, wozu man extra eine Konvention für die Rechte behinderter Menschen benötigt und ob hier nicht einfach die Menschenrechte reichen würden. Die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt jedoch die Menschenrechte und ist, ähnlich wie die Kinderrechtskonvention oder die Frauenrechtskonvention, ein Zusatz, der bei besonders schützenswerten Gruppierungen angewendet wird.

In der Rubrik Leidmedien in Gespräch sprach Raúl mit der Juristin und Professorin für Recht und Disability Studies Theresia Degener, die für Deutschland an der UN-BRK mitgearbeitet hat.

Ob die Maßnahmen, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat, umgesetzt werden, überwacht die Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte und veröffentlicht dazu einen Bericht.

Karina sprach im Rahmen der 2. und 3. Staatenprüfung mit der Leitung der Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte, Dr. Britta Schlegel und Dr. Leander Palleit über den Status Quo und was sich verändern muss.

Blick auf das Gebäude der Vereinten Nationen. Links und rechts eine Allee aus Fahnen der Mitgliedsstaaten.

2./3. Staatenprüfung der UN-BRK: Was hat sich für behinderte Menschen in Deutschland verändert?

Im August fand in Genf die kombinierte zweite und dritte Staatenprüfung der 20 Länder statt, die die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nach deren Einführung ratifiziert haben. Auch Deutschland musste sich am 29. und 30. August über mehrere Stunden den Fragen des UN-Ausschusses stellen, was sich denn nun wirklich seit dem letzten Staatenbericht verändert hat. Karina Sturm sprach mit der Leitung der Monitoring-Stelle des Instituts für Menschenrechte, Dr. Britta Schlegel und Dr. Leander Palleit über den Status Quo und was sich verändern muss, damit wir der Umsetzung der UN-BRK in allen Bereichen ein bisschen näher kommen.

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Dieser Podcast ist im Rahmen des “Radioday Inklusiv” bei radioeins entstanden und wurde am 3.10.2023 gesendet. Die Radiofassung kann hier nachgehört werden. 

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