#17 Nachteilsausgleiche

eine weiße hand hält drei schwerbehindertenausweise vor einer treppe.
Der Schwerbehindertenausweis sichert behinderten Menschen Nachteilsausgleiche zu. Doch Barrieren lassen sich dadurch nicht wegzaubern. Grafik: Carolin Treml
Lesezeit ca. 2 Minuten

In dieser Folge unseres Bayern2 – Podcasts sprechen wir über den Schwerbehindertenausweis und das Recht auf Nachteilsausgleiche und ob dieses Wort hält, was es verspricht. 

Das Transkript zur Podcastfolge “Nachteilsausgleiche”


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Der Schwerbehindertenausweis – unser ständiger Begleiter. Durch ihn sind wir im ‘Club der Behinderten’ aufgenommen worden, durch ihn werden wir daran erinnert, dass mit uns wohl etwas “nicht stimmt”, durch ihn können wir sogenannte Nachteilsausgleiche wahrnehmen. Ein Nachteilsausgleich ist zum Beispiel das Merkzeichen “B” im Ausweis, das uns dazu berechtigt, eine Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr oder ins Kino mitzunehmen. 

In der Folge stellen wir allerdings fest, dass das Wort “Nachteilsausgleich” eigentlich zu viel verspricht. Wir stoßen trotz des Nachteilsausgleiches auf Barrieren. Nachteilsausgleiche zaubern aus einer Welt voller Barrieren keine barrierefreie. Auch das Recht auf Nachteilsausgleiche geltend zu machen kostet Kraft, Zeit und Geld und es gibt keine Garantie auf Anerkennung. 

Der “Schwer in Ordnung” – Ausweis

Das Wort Schwerbehindertenausweis erinnert uns an den Schwertransport, es ist ein Wort, was schwer wiegt und uns markiert. Aus ähnlichem Grund hat die Schülerin Hannah Kiesbye die Idee des Schwer in Ordnung -Ausweises gehabt. Allerdings ist die Aktion mit einer guten Intention zu einem PR-Gag der Behörden verkommen. Warum wir beim Wort (Schwer-) Behinderung bleiben sollten, hat Jonas in einem Kommentar aufgeschrieben: 

Für alle, die wissen wollen, ob Raul nun für seine Wertmarke zu viel bezahlt oder nicht, empfehlen wir die Seite der Berliner Verwaltung

Die Merkzeichen in Schwerbehindertenausweisen: 

aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
G – Gehbehinderung
H – Hilfslosigkeit
Bl – Blindheit
Gl – Gehörlosigkeit
RF – Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung
TBl – Taubblindheit
B – Begleitperson
1. Kl – 1. Klasse
EB – Entschädigungsberechtigt
Kriegsbeschädigt
VB — Versorgungsberechtigt
HS — Hochgradig Sehbehindert (Mecklenburg-Vorpommern)
T — Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst (Berlin)

Im Podcast erwähnte Links:

1. Die Kosten einer Behinderung von Prasanna Venkatesh 

2. Die Grade der Behinderung aufgedröselt von Jules Blog (existiert inzwischen nicht mehr)

3. Überblick über die Nachteilsausgleiche vom Sozialverband Deutschland

4. Ellen Samuels über Criptime 

5. Imani Barbarin über ein demütigendes Bewerbungsgespräch

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Eine Antwort

  1. Ich habe seit über 10 Jahren den Ausweis 80% mit Kennzeichen GB auf unbegrenzt. Ich habe mal versucht einen Parkausweis für Schwerbehinderte zu bekommen, der wurde aber abgelehnt. Dann habe ich versucht das Kennzeichen aG zu bekommen, abgelehnt. Bin schwerst Lungen krank und kann nur schwer 100 m gehen. Es wäre eine große Hilfe auf Schwerbehinderten Parkplatz parken zu können. Wie bekommt man diesen Parkausweis?

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