Kein Zufall: Wie die AfD über Menschen mit Behinderungen spricht

Artikel 1 des Grundgesetzes auf einer Glasscheibe, die zum Bundestagsgebäude gehört, links ist eine grüne Pflanze im Bild, es spiegeln sich leicht einige Personen im Rollstuhl.
Artikel 1 des Grundgesetzes spricht von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Was, wenn sie von Politiker*innen angetastet wird? Foto: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
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Die AfD spricht von „gesunden Gesellschaften” und meint damit eine Gesellschaft ohne Menschen mit Behinderungen. Autorin Nicole Schmitt hat sich die neue Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte angeschaut, die zeigt, wie tief diese Ideologie sitzt und warum wir gerade jetzt hinschauen müssen.

Informationen in Einfacher Sprache

Ist die AfD gefährlich für Menschen mit Behinderungen?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich das genau angeschaut.

Das Ergebnis: Die AfD sagt oft schlechte Dinge über Menschen mit Behinderungen.
Manche Politiker der AfD sagen: Nur gesunde Menschen sind wichtig für die Gesellschaft.
Das ist gefährlich. Denn im Grundgesetz steht: Jeder Mensch hat die gleiche Würde.
Auch ein wichtiges internationales Gesetz sagt das. Es heißt UN-Behindertenrechtskonvention.
Deutschland muss sich an dieses Gesetz halten.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sagt: Die AfD nimmt dieses Gesetz nicht ernst genug.

Die Gefahr betrifft viele Menschen.
In Deutschland leben viele Millionen Menschen mit Behinderungen.
Wenn eine Partei sagt: Manche Menschen sind weniger wert, kann das schlimme Folgen haben.
Das hat es in Deutschland schon einmal gegeben. Damals wurden Menschen mit Behinderungen verfolgt und getötet.

Zu welchen Erkenntnissen die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte kommt

Fernab der öffentlichen Aufmerksamkeit verhallen die Hinweise zur Gefahr der AfD durch Sozial- und Behindertenverbände, so die Direktorin des Deutschen Institutes für Menschenrechte, Professorin Dr. Beate Rudolf. Seit Jahren weisen Verbände und Behindertenrechtsaktivist*innen darauf hin, dass zentrale Positionen und Wortmeldungen führender AfD-Politiker*innen grundlegenden Prinzipien von Inklusion und Menschenwürde widersprechen. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine aktuelle Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), verfasst von Rechtsextremismusforscher Hendrik Cremer. Die Untersuchung trägt den Titel „Die AfD – eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen“ und analysiert programmatische Aussagen, parlamentarische Initiativen sowie öffentliche Äußerungen führender AfD-Funktionäre. Die zentrale These lautet: Die Abwertung von Menschen mit Behinderungen ist kein Zufall einzelner Entgleisungen, sondern steht in Zusammenhang mit einem ideologischen Weltbild, das gesellschaftliche Homogenität über Vielfalt stellt.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“, heißt es in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Hinzu kommt die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat: Sie verpflichtet den Staat völkerrechtlich bindend zur Inklusion und zum Diskriminierungsverbot. Teilhabe ist damit kein politisches Wohlwollen, sondern einklagbares Recht. 

Wie geht die AfD mit Menschen mit Behinderung um? Ist das Verhalten mit dem Grundgesetz vereinbar?

Im Jahre 2018 stellte die AfD-Fraktion im Bundestag eine Anfrage an die Bundesregierung, in der Behinderungen unter anderem mit Verwandten-Ehen in Verbindung gebracht wurden. Gleichzeitig wurde nach einem möglichen Migrationshintergrund gefragt, um diese Fragestellungen zu verbinden (S.11). Hier werden Zusammenhänge bewusst unter falschen Voraussetzungen erfragt, und das Grundgesetz ignoriert, um längst begraben geglaubte Ansichten wieder aufleben zu lassen. In solchen Argumentationsmustern liegen Parallelen zu biologistischen Vorstellungen, die im frühen 20. Jahrhundert verbreitet waren. Der nationalsozialistische Begriff der sogenannten „Erbgesundheit“ spielte später auch eine zentrale Rolle in der NS-Ideologie. Die Analyse des Menschenrechtsinstituts warnt davor, dass nach solchen Denkmustern Menschen nicht als gleichwertige Individuen betrachtet werden, sondern eine Bewertung nach vermeintlicher Nützlichkeit oder biologischen Kriterien stattfindet. Die Absicht dahinter kann Betroffenen nur Angst machen. Die Fragestellung wurde von Fachleuten und Verbänden scharf kritisiert, da sie Behinderung, Herkunft und genetische Zuschreibungen miteinander verknüpfte und diskriminierende Denkmuster reproduzierte.

Weiter werden Aussagen des Thüringer AfD-Politikers und laut Verfassungsschutz gesichert Rechtsextremen Björn Höcke zitiert, der die Parole „gesunde Gesellschaften haben gesunde Schulen“ propagiert und die Schulen von Inklusionsprojekten „befreien“ will (S.12). Kinder mit Behinderungen seien Belastungsfaktoren, weitere abwertende und entmenschlichende Terminologien werden genannt, die Cremer aus dem Nationalsozialismus kennt.

Die Partei wird häufig verharmlost, indem sie etwa als rechtspopulistisch bezeichnet wird. Dabei hat sie sich längst zu einer rechtsextrem national-völkischen Partei entwickelt.


Cremer sieht eine fortschreitende Diskreditierung von Inklusion und eine fortgeschrittene Radikalisierung der AfD. Im Mai 2025 stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als erwiesen rechtsextremistisch ein. „Die Partei wird häufig verharmlost, indem sie etwa als rechtspopulistisch bezeichnet wird. Dabei hat sie sich längst zu einer rechtsextrem national-völkischen Partei entwickelt“, so Cremer (S.16).

Das Grundsatzprogramm der Partei tauscht den nationalsozialistischen Begriff „Rasse“ gegen den Begriff der „Kultur“ aus, mit dem Ziel, eine homogene Gesellschaft herzustellen. Konträr zum Grundgesetz sollen nicht passende Gruppen ausgeschlossen werden. Für Menschen mit Behinderungen ist diese Debatte besonders relevant. Historisch waren es immer wieder Ideologien der gesellschaftlichen „Reinheit“, „Leistungsfähigkeit“ oder „Gesundheit“, die zur Ausgrenzung behinderter Menschen führten. Im Nationalsozialismus wurden Hunderttausende Menschen mit Behinderungen zwangssterilisiert oder im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“-Verbrechen ermordet.

„Über den rechtsextrem nationalvölkischen Kurs der Partei gibt es auf der Führungsebene keine Auseinandersetzung mehr“ (S.20). Offen wird die Parole der SA „Alles für Deutschland“ bei der Gründung der AfD Jugend von Weidel zum Vorbild erhoben (S. 21).

Cremer sieht, dass für die AfD Menschenrechte keine Bedeutung haben und die AfD auf die Beseitigung der freiheitlich rechtsstaatlichen Demokratie abzielt (S.22).

Für Menschen mit Behinderungen steht mehr auf dem Spiel als einzelne sozialpolitische Maßnahmen.

Wie vereinbart sich das mit den sporadischen Initiativen für Menschen mit Behinderungen? 

Auf den ersten Blick wirkt das widersprüchlich. Das Menschenrechtsinstitut bewertet solche Initiativen jedoch nicht als Beleg für eine grundsätzlich inklusive Politik. Vielmehr verweist die Analyse darauf, dass rechtsextreme Parteien häufig einzelne soziale Themen besetzen, um einen möglichst breiten Zuspruch in der Bevölkerung zu erreichen oder neue Wähler*innengruppen anzusprechen. Vordergründig existiert ein demokratisches Mäntelchen, um das Vertrauen der Menschen zu erschleichen. Das Hauptziel bleibt die Zerstörung der auf Menschenrechten basierenden freiheitlich rechtsstaatlichen Demokratie.

Zahlreiche Beispiele zeigen schlüssig auf, wie rechtsextreme AfD Politiker*innen einzelne Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderungen unterstützen, die sonst eng hinter Höcke stehen mit seinem Hang zu „Faschismus, Rassismus, Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus“. Das „homogene Bevölkerungsziel“, das die Partei anstrebt, lässt klar eine Abwertung von Menschen mit Behinderungen erkennen. Menschen, die nicht ihrer Vorstellung eines „gesunden Volkskörpers“ entsprechen, müssen bei dieser Partei mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft rechnen. 

Für Menschen mit Behinderungen steht deshalb mehr auf dem Spiel als einzelne sozialpolitische Maßnahmen. Es geht um die grundlegende Frage, ob sie als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft anerkannt werden oder ob Vorstellungen von Leistung, „Normalität“ und „Gesundheit“ wieder zum Maßstab politischer Zugehörigkeit werden.

Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte bestätigt damit die Warnungen der Verbände und Behindertenrechtsaktivist*innen und warnt ausdrücklich davor, diese Entwicklung zu unterschätzen.

Analyse/ Studie

Die vollständige Analyse „Die AfD – eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen” von Hendrik Cremer (Deutsches Institut für Menschenrechte, Mai 2026) gibt es hier zum Nachlesen und Download:
👉 https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/die-afd-eine-gefahr-fuer-menschen-mit-behinderungen

Weitere Links

  • Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft Jena: „Ideologieprojekt Inklusion” – Positionierungen der AfD zu Inklusion als Ausdruck ihres rechtsextremen Weltbildes, https://www.idz-jena.de/wsddet/wsd15-03 
  • Deutscher Behindertenrat: Erklärung zu Aussagen aus der AfD und Warnung vor Ausgrenzung und Entrechtung, https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID299043

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Ein Kommentar

  1. Ein extrem wichtiger und nötiger Beitrag! Die Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt unmissverständlich, welche reale Gefahr vom rechtsextremen und ableistischen Weltbild der AfD für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgeht. Wer Inklusion als „Ideologieprojekt“ diffamiert und von „gesunden Gesellschaften“ schwurbelt, greift die unantastbare Würde des Menschen und das Fundament unseres Grundgesetzes direkt an.

    Doch so essenziell die Warnung vor der AfD ist:

    Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, wie auch die etablierte Politik seit Jahren den Boden für exkludierende Strukturen bereitet.
    Während die AfD den offenen Rückschritt fordert, betreiben andere Parteien den leisen Völkerrechtsbruch:

    Gesetzliche Fristen zur Barrierefreiheit im ÖPNV sollen gestrichen werden,
    in der Eingliederungshilfe drohen massive Kürzungen,
    und das völkerrechtswidrige Sondersystem der Werkstätten (WfbM) wird weiterhin gegen Artikel 27 der UN-BRK verteidigt, statt es konsequent in Inklusionsfirmen auf dem ersten Arbeitsmarkt umzuwandeln.

    Rechtsextremismus muss mit aller Härte bekämpft werden. Aber der beste Schutz gegen völkerrechtsfeindliche Ideologien ist eine Politik, die die UN-BRK endlich selbst lückenlos und verbindlich umsetzt, anstatt Menschenrechte unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen!

    Wer das genaue Anklage-Protokoll dieses systematischen Versagens nachlesen möchte:
    „2031 – Deutschland, die Welt blickt auf dich!“ (Teil 1 in Großschrift · Teil 2 in Leichter Sprache) https://buchshop.bod.de/2031-deutschland-die-welt-blickt-auf-dich-uwe-heineker-9783696321369

    Kein Fußbreit dem Ableismus – weder von rechts noch durch bürokratische Verwässerung!

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