Warum die BGG-Reform behinderten Menschen schadet

Mehrere Baueimer und Zementsäcke sind vor dem Bundestag aufgebaut, eine Person im Rolli spricht in ein Mikrofon.
Proteste gegen die Entwürfe des BGG im Mai 2026. Foto: Stefan Weise
Lesezeit ca. 8 Minuten

Zehn Jahre nachdem eine SPD-Ministerin ankündigte, die Privatwirtschaft nicht ewig von Barrierefreiheit auszunehmen, tut die BGG-Reform genau das: Sie erklärt bauliche Anpassungen pauschal für unzumutbar. Ein Gesetzentwurf, der Diskriminierung nicht abbaut, sondern absichert. Karina Sturm berichtet. ++ Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. ++

Informationen in Einfacher Sprache

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz heißt kurz: BGG.
Das Gesetz soll behinderte Menschen schützen.
Und es soll dafür sorgen, dass behinderte und nicht-behinderte Menschen gleich behandelt werden.

Das BGG sollte 2026 verändert werden.
Das nennt man Reform.
Viele behinderte Menschen haben gehofft: Jetzt müssen auch private Firmen barrierefrei werden.
Zum Beispiel Cafés, Kinos oder Arztpraxen.

Aber der neue Gesetzes-Text sagt etwas anderes.
Er sagt: Bauliche Veränderungen sind für Firmen fast immer zu teuer.
Das steht so im Text.
Das heißt: Firmen müssen fast nie etwas verändern.

Menschen von Behinderten-Verbänden sind sehr wütend.
Zum Beispiel Raúl Krauthausen.
Er sagt: Das ist kein Fortschritt.
Das ist ein falsches Versprechen.

Es gibt auch keine Strafe für Firmen.
Wenn eine Firma nicht barrierefrei werden will, passiert nichts.

Deshalb gab es Protest.
Am 16. April haben sich viele Menschen vor dem Bundestag in Berlin getroffen.
Die Aktion hieß „Baustelle Barrierefreiheit”.
Es gab auch Online-Proteste.
Über 30 Videos wurden veröffentlicht.
Sie wurden mehr als 2 Millionen Mal angeschaut.

Die Botschaft der Videos ist klar: Die BGG-Reform hilft behinderten Menschen nicht.
Sie schadet ihnen.

Was die BGG Reform eigentlich ändern sollte

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)  ist eines der zentralen Gesetze, das Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung schützen und, wie der Name sagt, sie mit nicht behinderten Personen gleichstellen soll. Dazu zählt auch, Barrieren abzubauen, denn wenn behinderte Menschen ausgeschlossen bleiben, weil sie z. B. wegen einer fehlenden Rampe nicht in das Schulgebäude können oder medizinische Informationen nicht erhalten, weil sie nicht in Leichter Sprache, Braille oder Gebärdensprache zugänglich sind, dann können sie eben nicht gleichberechtigt teilhaben.

2026 sollte das BGG reformiert werden. Behinderte Menschen hatten große Hoffnung, dass endlich, wie lange gefordert, gebettelt und gebeten, auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet wird. Bislang müssen nämlich größtenteils staatliche Gebäude barrierefrei sein. (Aber auch nicht mal alle, sondern fokussiert auf Neubauten und Umbauten.) Im Gesetzesentwurf zur Reform steht, dass öffentliche Bestandsgebäude in Bereichen, die für den Publikumsverkehr gedacht sind, Barrieren abbauen sollen (2035) bzw. müssen (2045), “sofern der Abbau nicht eine unangemessene wirtschaftliche Belastung darstellt.” Die Frage der Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit zieht sich durch die gesamte Reform wie ein barrierefreier Eingang über den vermüllten Hinterhof – also etwas, das sich erst einmal ganz nett liest, aber sich schnell als großes Desaster herausstellt. 

Die Privatwirtschaft bleibt außen vor

Die Leben behinderter Menschen spielen sich aber ohnehin nicht in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern ab, sondern vielmehr im Kino, im Theater, im Café oder in der Arztpraxis. Vor 10 Jahren sagte Andrea Nahles (SPD), damalige Bundessozialministerin, dass die Privatwirtschaft nicht ewig von Verpflichtungen zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben dürfe. Doch der derzeitige Gesetzesentwurf zur Reform des BGG legitimiert sogar das Unterlassen des Barrierenabbaus der Privatwirtschaft. Das bedeutet, dass private Unternehmen nicht nur keine Barrierefreiheit herstellen müssen. Denn im Gesetzentwurf steht, dass „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten.

Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft.

„Unangemessene Belastung“ – Ein Gummiparagraf mit System

„Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel. Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Behinderten Menschen wird hier ein Bärendienst erwiesen: Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet”, so Raúl Krauthausen in einer Pressemitteilung der Behindertenrechtsorganisation AbilityWatch e. V. 

Und das, obwohl das BGG (endlich) die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen soll, in der davon gesprochen wird, dass “alle geeigneten Schritte zu unternehmen” sind, um “die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten” und damit Gleichberechtigung zu fördern und Diskriminierung abzubauen (Artikel 5, Absatz 3). Stattdessen definiert die BGG-Reform ganz neu, was “angemessene Vorkehrungen” für den deutschen Staat sind und ignoriert den Teil mit “alle geeigneten Schritte” einfach. Der Gesetzesentwurf reduziert “angemessene Vorkehrungen” auf “individuelle, praktikable Lösungen vor Ort.” Das heißt letztlich, dass die behinderte Person wieder zum Bittsteller wird und auf das Wohlwollen des Gegenübers angewiesen ist. Man setze hier auf “auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten.” Weiter heißt es, Unternehmen müssen angemessene Vorkehrungen “nur dann vornehmen, wenn sie keine unverhältnismäßige finanzielle oder organisatorische Belastung darstellen.” Da. Schon wieder. Die Frage nach Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit. Mit Barrierefreiheit hat das nichts zu tun. Hier wird letztlich die Privatwirtschaft davor geschützt, selbst die kleinstmögliche Barriere zu beseitigen. 

Der vorliegende Entwurf ist in seiner jetzigen Form ein Rückschritt für die Behindertenpolitik in Deutschland. Er schafft nur Rechtssicherheit für Diskriminierende und nimmt Menschen mit Behinderungen die argumentative Basis für gleichberechtigte Teilhabe.

Keine Konsequenz bei Verweigerung

Behindertenrechtsaktivist*innen kritisieren darüber hinaus, dass es erneut keine Konsequenzen gibt, wenn eine behinderte Person auf fehlende Barrierefreiheit hinweist. Sagen wir mal, eine Rollstuhlfahrer*in steht vor einer Stufe vor dem lokalen Café. Sie bittet den Betreiber darum, eine mobile Rampe anzuschaffen. Die sind auch überhaupt nicht teuer. Der Betreiber weigert sich. Die Rollstuhlfahrer*in kann folgend ein Schlichtungsverfahren einleiten. Das ist allerdings freiwillig. Kommt der Betreiber nicht zum Schlichtungsverfahren, gibt es keine Konsequenzen und eben auch keine Barrierefreiheit. 

Hauptverantwortlich für den Entwurf war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Bärbel Bas (SPD) während das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter Katherina Reiche (CDU) größtenteils die verpflichtende Barrierefreiheit der Privatwirtschaft ausschließt. Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist eine maßvolle Inpflichtnahme der Privatwirtschaft der richtige Schritt. Ich bin überzeugt: Die neuen Regelungen werden das Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich schärfen“, rechtfertigt Biadacz (CDU), Vorsitzender der AG Arbeit und Soziales, die Entscheidung. 

Während die Regierung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz anfangs öffentlich feierte, fürchteten Aktivist*innen zeitgleich eine Zukunft, die noch fremdbestimmter ist, als gegenwärtig. „Der vorliegende Entwurf ist in seiner jetzigen Form ein Rückschritt für die Behindertenpolitik in Deutschland. Er schafft nur Rechtssicherheit für Diskriminierende und nimmt Menschen mit Behinderungen die argumentative Basis für gleichberechtigte Teilhabe. Wir fordern den Bundestag auf, diesen Sündenfall im parlamentarischen Verfahren zu stoppen und entweder echte Verpflichtungen für die Privatwirtschaft einzuführen oder diesen Bereich komplett neu zu verhandeln”, sagt Richterin Nancy Poser in einer Pressemitteilung von AbilityWatch e. V.

Die BGG-Reform hilft uns nicht. Sie schadet. 

Protest vor dem Bundestag: „Baustelle Barrierefreiheit“

Verschiedene Organisationen riefen zum Protest auf. Zur geplanten 1. Lesung, die dann aber kurzfristig verschoben wurde, versammelten sich Selbstvertreter*innen am 16. April um 9 Uhr morgens vor dem Bundestag in Berlin zur “Baustelle Barrierefrreiheit”. Die Demo wurde durch einen Online-Protest unterstützt. Zusammen mit den Sozialhelden*innen e. V., AbilityWatch e. V., NDR Diversity Manager René Schaar, der eine Petition gegen das BGG gestartet hat, und dem Team von Sit’n’Skate wurden mehr als 30 Videos veröffentlicht, die über 2 Millionen Views generiert haben. Diese Menschen erzählen, auf welche Barrieren sie im Alltag stoßen und warum die BGG-Reform keine davon löst. Und obwohl sie mit ganz unterschiedlichen Behinderungen leben und demnach auch alle ganz verschiedene Barrieren erleben, kommen sie zum selben Schluss: Die BGG-Reform hilft uns nicht. Sie schadet. 

Erste Lesung: 160.000 Unterschriften und ein „Schluss mit Schlupflöchern”

Am 07.05.2026  fand dann die erste Lesung zur BGG-Reform statt. Im Publikum unter anderem Renè Schaar, dessen Petition nicht nur von Simone Fischer (Die Grünen) in ihrer Ansprache zitiert wurde, sondern mittlerweile über 160.000 Unterschriften hat. In dieser fordern Behindertenrechtsaktivist*innen “Schluss mit Schlupflöchern bei Barrierefreiheit! Das Behindertengleichstellungsgesetz muss so angepasst werden, dass Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft Pflicht wird! Baulich, digital, kommunikativ. Wir Menschen mit Behinderung gehören zur Gesellschaft. Wir gehören in jeden Betrieb, an jeden Ort und auf jede Veranstaltung. Und wo wir heute noch nicht sind – werden wir morgen sein!” Weiter fordern sie Sanktionen bei Verstößen, ein wirksames Verbandsklagerecht, die Beweiserleichterung für Betroffene, keine Fristen für Beschwerden, keine staatlichen Gelder zum Aufbau weiterer Barrieren, und keine Ausnahme für die Deutsche Welle, die laut BGG aktuell von Pflichten zur Barrierefreiheit ausgenommen ist. 

Scharfe Kritik im Bundestag

Auch in der weiteren Debatte äußern sich Abgeordnete mit und ohne Behinderung kritisch. Sören Pellmann (Die Linke) sagt, „[der Entwurf] hat einen grundsätzlichen Fehler: Er will verhindern, dass die Wirtschaft in besonderer Weise belastet wird, nach dem Motto ‚wasch mich, aber mach mich nicht nass‘“. Das Gesetz schütze die Wirtschaft vor Menschen mit Behinderung und das sei ein Skandal. Heike Heubach (SPD) fügt hinzu: “Der aktuelle Gesetzesentwurf behindert Menschen, statt ihnen Teilhabe zu ermöglichen.” Besonders stark ist auch die Rede von Corinna Rüffer, die eine behinderte Person zitiert und dann fortfährt: “all diese Menschen lassen wir draußen stehen.” Es sei kein Gesetz, auf das man in irgendeiner Form stolz sein kann. 

“Es ist eigentlich kein Wort wert, was Sie hier als Entwurf vorlegen. […] Wenn am Ende des Tages hier ein Gesetzentwurf zur Abstimmung stehen sollte, der zur Verschlechterung führt für all die Menschen, die darauf angewiesen sind, dann dürfen wir als Parlamentarier und Parlamentarierinnen diesem Gesetz am Ende nicht zustimmen.” Sie führt weiter aus, dass wir über 13 Millionen Menschen mit Behinderung sprechen, aber wenn wir alle dazu zählen, die von dem Qualitätsmerkmal “Barrierefreiheit” profitieren, dann ist das die Mehrheit! Es ist also keine Sonderregelung für eine kleine Gruppe, sondern für die gesamte Gesellschaft. Und niemand hat dadurch Nachteile.

Aktivist*innen besetzen das Bundeswirtschaftsministerium

Neben einer Vielzahl an Aktivist*innen schlagen auch diverse Organisationen Alarm wie z. B. Die Lebenshilfe, AbilityWatch e. V., Sozialheld*innen e. V., und gar die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 

Seit dieser 1. Lesung gab es deutschlandweite Proteste. Einer davon beispielsweise am 21.06.2026 im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin, das Behindertenrechtsaktivist*innen rund um Raúl Krauthausen, René Schaar, David Lebuser (Sit’n’Skate) und Anne Gersdorff (Sozialhelden e. V.) am Tag der offenen Tür das Ministerium besetzten. Demonstrant*innen besetzten die Bühne und organisierten eine Mahnwache vor dem Ministerium. Am Tag darauf fand unter dem Motto “Merz l*ck Räder” ein weiterer Protest vor dem Paul-Löbe Haus in Berlin statt, während der Anhörungen zum Entwurf. Während der Proteste sollte eine Gruppe Rollstuhlfahrender an der Anhörung teilnehmen. Trotz vorheriger Anmeldung wurden sie ausgeschlossen, da im Saal nur ein barrierefreier Platz war, der schon anderweitig vergeben wurde. 

Die Aktion Café BGG

Parallel dazu haben verschiedene Aktivist*innengruppe die Aktion “Cafe BGG” gestartet, bei der sie sich gemeinsam in öffentlichen Gebäuden, wie z. B. dem Rathaus treffen und dort gemeinsam Kaffee trinken. Der Hintergrund: Das Rathaus, das derzeit barrierefrei sein muss, ist nicht der Ort, an dem sich behinderte Menschen in ihrer Freizeit aufhalten. Das lokale Cafe um die Ecke eben schon, aber das muss, entgegen dem Rathaus, laut BGG-Entwurf nicht zwingend barrierefrei sein. Und so bleibt behinderten Menschen nur das “Cafe BGG”. 

Sommerpause – wie geht es weiter?

Mittlerweile ist Sommerpause. Und so bleibt abzuwarten, wann die Diskussionen um das BGG in die finale Runde geht. Doch eines ist klar: Wer Barrierefreiheit weiterhin als Belastung darstellt und von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit spricht, hat nicht verstanden, worum es geht: Barrierefreiheit ist keine Nettigkeit oder ein Luxus. Sie ist die Grundbedingung dafür, dass alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. 

[Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, so lange bis final über den BGG-Entwurf entschieden wurde.]

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