Entscheidung zur Triage: Wie es jetzt weitergeht

Ein schwarz-weißes Foto. Eine Münze rollt auf einem Tisch.
Behinderte Menschen müssen laut Bundesverfassungsgericht vor Diskriminierung geschützt werden. Foto: pxhere.com
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Mit einem historischen Beschluss erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass Menschen mit Behinderung im Falle von Triage während der Corona-Pandemie besonders geschützt werden müssen, um nicht Opfer diskriminierender Entscheidungen durch Mediziner*innen zu werden. Reaktionen und Einordnungen zum Urteil haben wir hier zusammengefasst.

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Viele Menschen werden gerade krank und haben Corona. Einige müssen ins Krankenhaus. Doch das Krankenhaus ist nicht unendlich groß. Irgendwann gibt es keinen Platz mehr. Wenn das passiert, müssen Ärzte und Ärtzinnen entscheiden: Wer soll sofort eine Behandlung bekommen? Wer danach? Und wer kann nicht mehr ins Krankenhaus? Diese Entscheidung nennt man Triage.

Menschen mit Behinderung haben bei der Triage einen Nachteil: Die Medizin sieht eine Behinderung oft als einen Mangel. Menschen mit Behinderung würden dann weniger wahrscheinlich behandelt werden.

Darüber haben sich Menschen mit Behinderung beschwert. Und sie hatten Erfolg! Es gibt nun ein neues Urteil vom höchsten Gericht in Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht. Dieses Urteil besagt, dass Menschen mit Behinderung im Falle von Triage geschützt werden müssen. Sie dürfen nicht diskriminiert werden. Nach diesem Urteil muss nun mit allen Beteiligten ein Weg gefunden werden, Menschen mit Behinderung besser zu schützen.

Am 28.12.2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zur Frage der Triage in der Corona-Pandemie. In diesem Beschluss machte das Gericht deutlich, dass Menschen mit Behinderung bei einer Triage nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden dürfen. Grundlage dafür ist Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Verschiedenste Vereine und Organisationen wie AbilityWatch e.V. hatten massive Kritik an Triage-Empfehlungen medizinischer Fachverbände geäußert. Sie befürchten, dass die Auswahl der Kriterien dazu führe, dass behinderte Menschen per se aufgrund ihrer Behinderung geringere Chancen auf eine Behandlung erhalten würden.    Bereits im Sommer 2020 hatten mehrere Behindertenrechtsaktivist*innen Verfassungsbeschwerde eingelegt, um den Gesetzgeber zur Regelung der Triage zu bringen und Benachteiligungen zu verhindern. Eine von ihnen, Anne Gersdorff, erläutert die Beweggründe für die Beschwerde: “Der Gesetzgeber muss Menschen mit Behinderungen vor behinderungsbedingten Benachteiligungen schützen. Er kann diese Verantwortung und Entscheidungen nicht auf Mediziner*innen übertragen. Es kann nicht sein, dass sie mit defizitorientierten Kriterien über Leben und Tod entscheiden und Menschen mit Behinderungen dabei von vornherein schlechtere Chancen haben.”

Politiker*innen begrüßen das Urteil 

 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das Urteil auf Twitter und stellte fest, dass “Menschen mit Behinderung mehr als alle andere Schutz durch den Staat bedürfen.”

Sein Vorgänger, Jens Spahn von der CDU, sah dies noch anders. Aus seiner Sicht waren Menschen mit Behinderungen im Falle einer Triage ausreichend geschützt. Er sah keine Notwendigkeit für eine Triage-Regelung.

Ebenfalls auf Twitter äußerte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): “Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage kommt. Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten”, schrieb er. 

Dietmar Bartsch (Die Linke) sagte der dpa: “Zwei Jahre Unterlassen beendet Karlsruhe heute. Bundesregierung und Bundestag müssen in der kommenden Woche in die Beratungen mit Experten einsteigen, um den Anforderungen Karlsruhes gerecht zu werden. Weiteres Zeitspiel darf es nicht geben.”

 

Was folgt nun? 

 

Das Bundesverfassungsgericht macht mit dem Beschluss deutlich, dass der Gesetzgeber unverzüglich geeignete Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage treffen muss. Dazu macht es einige Vorschläge, gibt der Politik aber maximalen Gestaltungsspielraum. 

 

“Der Gesetzgeber muss Regelungen schaffen, die unzulässige Schematisierungen verhindern – er muss aber selbst keine Schemata erarbeiten, sondern kann auf – zu präzisierende – Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften verweisen und die Entscheidung im Einzelfall den Mediziner überantworten”, ordnet der Jurist Michael Kubiciel in einem Beitrag in der Online-Ausgabe des Legal-Tribune den Beschluss ein. 

 

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, sagte gegenüber der dpa: “Als Gesetzgeber müssen wir nun klare Regelungen insbesondere auch zu Verfahrensfragen treffen. Zugleich werden es auch künftig die Ärztinnen und Ärzte sein müssen, die letztendlich die Entscheidungen im konkreten Einzelfall treffen. Wir sollten zu alldem nun umgehend in eine breite und umfassende gesellschaftliche Diskussion eintreten.”

 

Diesen Diskussionsbedarf sah auch das Bundesverfassungsgericht, denn es kritisiert nicht nur das mangelnde Handeln der Bundesregierung, sondern auch die bisherigen Handlungsempfehlungen. Das Verfassungsgericht sieht die sogenannte Gebrechlichkeitsskala des Vereins Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) als problematisch an. 

Diese ist eine umstrittene Methodik, um die Gebrechlichkeit und damit Anfälligkeit von Menschen ab 65 Jahren vom äußerlichen Erscheinungsbild abzuleiten. In dieser werden Patient*innen (ihrem äußerlichen Erscheinungsbild nach) in verschiedene Kategorien sortiert. Diese Kategorien sind dann Kriterien zur Priorisierung von Patient*innen. Insgesamt soll durch verschiedene weitere Kriterien eine angenommene “klinische Erfolgsaussicht” für die einzelnen Patient*innnen vorhergesagt werden. Der daraus resultierende Wert entscheidet darüber, wer lebensrettende Behandlungen erhält und wer nicht. Dagegen begrüßte die DIVI das Urteil. In einer Stellungnahme hob sie insbesondere die Notwendigkeit der vom Verfassungsgericht geforderten Weiterbildungen des medizinischen Personals hervor und sei dieser Forderung laut eigener Aussage bereits nachgekommen. 

 

Ärzt*innen fürchten, dass sie nun in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden, da es mehr Regeln gäbe. Paula Piechotta, Ärztin und Grünen-Abgeordnete schrieb: “Es gebe einen Punkt, an dem gesetzliche Regelungen über komplexe medizinische Entscheidungen an ihre Grenzen stießen.”

 

Der Anwalt der Beschwerdeführer*innen vor dem Bundesverfassungsgericht, Dr. Oliver Tolmein, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, das Urteil sei ein Stück Rechtsgeschichte, “weil es dem Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung noch einmal einen ganz besonderen Stellenwert gibt und sehr deutlich macht, dass es eine besonders wichtige Vorschrift mit hoher praktischer Relevanz ist.” Mögliche Diskriminierung sieht Tolmein im oft defizitären Blick auf behinderte Menschen: “Der defizitorientierte Blick auf Behinderung kann im Fall der Ressourcenknappheit dazu führen, dass Ärzte sagen: ‘Im Zweifel priorisieren wir zugunsten des Menschen ohne Behinderung.'”

 

“Eine gute Lösung für Triage gibt es nicht. Deswegen ist sie grundsätzlich zu vermeiden”, sagt Tolmein weiter. Den jetzigen Auftrag an die Akteur*innen benennt er so: “Was wir, die Beschwerdeführenden und ich, für erforderlich halten, ist zu versuchen, zwischen Politik, Ärztevertretern und Menschen mit Behinderungen ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe zu beginnen.”

Gesundheitssystem diskriminiert behinderte Menschen

 

Bemerkenswert war der Beschluss des Verfassungsgerichts auch deshalb, weil es die vorhandenen Probleme von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem offenlegte und anerkannte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass behinderte Menschen im Gesundheitssystem auf Diskriminierungen stoßen und „dass die Lebenssituation und -qualität von Menschen mit Behinderungen oft sachlich falsch beurteilt werde“. Es fehle an Fachwissen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, der Blick der Mediziner*innen sei meist defizitorientiert und „unbewusste Stereotypisierung von behinderten Menschen benachteilige diese bei medizinischen Entscheidungen.“ 

Schon lange ist Triage eine angewendete Prozedur in deutschen Krankenhäusern. Sie wird immer dann angewendet, wenn in kürzester Zeit eine große Zahl von Patient*innen zu behandeln sind. So werden bei Großschadensfällen wie Busunglücken Sichtungsschemata angewendet und Patienten in verschiedene Kategorien eingeteilt, wie z. B. Sofortbehandlung, spätere ambulante Behandlung oder ohne Überlebenschance.

In der Coronapandemie geht es allerdings nicht um einen lokal und zeitlich begrenzten Unfall, sondern um eine das ganze Land und potenziell alle Menschen betreffende Situation. Die der Triage zugrunde liegenden Kriterien entscheiden deshalb nicht nur über einige wenige unglückliche Personen, sondern im Zweifel über die Behandlungschancen ganzer Bevölkerungsgruppen. 

 

“Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie nun unverzüglich, so wie es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes steht, eine Regelung findet, die Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen auch bei einer medizinischen Ressourcenknappheit schützt. Diese Regelungen müssen unbedingt gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen gefunden werden”, sagt Beschwerdeführerin Anne Gersdorff.

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3 Antworten

  1. Ich halte es ebenso wenig für Verfassungskonform, wenn man auf Grund der zur Verfügung stehenden Betten darüber entscheidet, wer behandelt wird und wer nicht. Wir sollten uns daran erinnern, dass es 2011 eine Gesundheitsreform gab, die im Wesentlichen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Patienten behandelt. Schon lange wird der Patient in Pflicht- und Privatkassen-Patient unterschieden und demnach auch behandelt. Eine völlige Abkehr vom Hippokratischen Eid (HE). Dies bedeutet allein schon Diskriminierung. Es ist völlig unerheblich, ob ein Mensch, und darum geht es zu aller erst, behindert oder nicht behindert ist. Der HE macht hier keine Unterscheidung, weil es sich in beiden Fällen der Hilfebedürftigkeit um den Menschen handelt. Bei Tieren geht man mittlerweile ja auch so nachsichtig um, wie es dem Menschen entspricht. Wir sollten also in erster Linie darum Kämpfen, dass die Gesundheitsreform beseitigt wird und zur Behandlung des Patienten unterschiedslos verfahren wird. Die Reformierung nach Sachzwängen der Profitabilität hatte verheerende Folgen für das Gesundheitssystem und zeigte sich ganz besonders unter der Pandemie. Die Triage überhaupt in Erwägung zu ziehen käme vielleicht zu Kriegszeiten in Frage, weil dann wirklich aufgrund der Opfer der Kampfhandlungen zu wenig Betten zur Verfügung stehen könnten. Aber selbst unter solchen Bedingungen muss alles mögliche dafür getan werden Menschen zu retten HE. Doch wir sind hier in Friedenszeiten.

    Im Übrigen könnten viele Kosten und Ausgaben gespart werden, wenn die Menschen gesünder leben würden, also immer weniger süchtig sind nach Nikotin, Alkohol oder sich einfach gesünder ernähren würden und sich mehr bewegen. Daher kann niemand behaupten, dass seine Gesundheit niemanden etwas angehen würde und er allein dafür verantwortlich ist. Nein! denn für die Gesundheit der Anderen ist Jeder verantwortlich, weil es sich um eine Gemeinschaft der Krankenkassen- Mitglieder handelt, die letztlich mit für die Kosten Suchtkranker aufkommen müssen, weil eben ein Patient allein die Kosten für eine Behandlung einschließlich Reha nicht tragen könnte. Das ist ungefähr wie bei der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges zu verstehen, wo die großen Schäden im Straßenverkehr auch von der Gemeinschaft der Versicherten durch die Versicherer getragen und reguliert wird. Und die Behinderten könnten auch weniger sein, wenn sie nicht Opfer eines Vorfalls währen, der sicherlich auch zu verhindern gewesen wäre. Auszuschließen davon sind natürlich die von Geburt aus Behinderten, die ungeachtet ihrer Behinderung von Geburt an jede menschenmögliche Unterstützung bekommen sollen. “HE”

  2. Ich denke es reicht keineswegs aus die Schutzpflicht des Gesetzgebers gegenüber Menschen mit Behinderungen allein auf die Triage zu beziehen!
    Es kann, doch angesichts der Klimakatastrophe in Rheinland-Pfalz, nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn die Nichtrettung der Bewohner*innen einer Lebenshilfe-Einrichtung als “Kolleteralschaden” bezeichnet wurde! Spätestens diese Ereignisse, sollten unseren Blick dafür schärfen diese Schutzrechte auch bei anderen Gelegenheiten, bspw. im Zivilschutz einzufordern!

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