Mannheim, Offenbach, Hamburg: Warum wir ein anderes Hilfesystem brauchen

Das Logo von die neue Norm auf grauem Grund. Rechts davon steht: Die Neue Kolumne. Unten steht: Von Veronika Gräwe.
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Triggerwarnung

In dieser Kolumne kommen die Themen Gewalt, Polizeigewalt, Gewalt im psychiatrischen Hilfesystem und Mord vor.

Am 3. Mai starb nach einem Polizeieinsatz ein ehemaliger Werkstattrat einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Mannheim. Videoaufnahmen zeigten den Mann auf dem Boden liegend und Polizeibeamte, die gegen ihn Gewalt ausübten. Die Beamten waren zuvor von einem Arzt eines psychiatrischen Krankenhauses verständigt worden. Am gleichen Tag stürzte Medienberichten zufolge ein ebenfalls psychisch erkrankter Mann im Landkreis Offenbach während eines Polizeieinsatzes von einem Hausdach und verstarb. Die Liste ließe sich vermutlich noch eine ganze Weile so fortsetzen, da schätzungsweise bei drei von vier Personen, die nach einem Polizeieinsatz ihr Leben verlieren, eine psychische Erkrankung vorliegt. Einreihen lassen sich weitere Städte wie jüngst Dortmund. Todesfälle bleiben aber nicht allein auf Polizeieinsätze beschränkt. 2019 starb in Hamburg ein Student auf dem Gelände des dortigen Uniklinikums, wo er sich in psychiatrischer Behandlung befand. Der Student war von dem Sicherheitsdienst des Klinikums auf den Boden gedrückt worden. Der Kontakt mit dem sogenannten Hilfesystem sowie mit der Polizei kann für Betroffene also, wie man an diesen Beispielen festmachen kann, unter Umständen tödlich enden.

Zu problematisieren sind hier also sowohl der Umgang der Polizei mit den Betroffenen, als auch (psycho)ableistische Erfahrungen und Gewalterfahrungen, die Betroffene im Kontakt mit dem psychiatrischen Hilfesystem oder auch mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe machen können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), welches in Deutschland das Monitoring zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durchführt, weist etwa darauf hin, dass Handlungsbedarf bestehe, um die Versorgung von Menschen mit seelischen Behinderungen in Krankenhäusern menschenrechtskonform zu gestalten und Betroffene vor Gewalt zu schützen (PDF). 

Deutungshoheiten

Thematisiert werden muss auch, dass Gewalt durch Mitarbeitende in psychiatrischen Krankenhäusern oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe teilweise als therapeutisch legitimiert oder als therapeutisch verschleiert wird, obwohl sie teilweise Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Missbrauch umfasst, wie ein Sonderbericht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte aufzudecken versucht (PDF). Betroffene können beispielsweise in vermeintlich zwangsfreien therapeutischen Settings Zwang, Gewalt, Machtasymmetrien und psychischem Druck ausgesetzt sein. Zu diesem Schluss kommt auch eine Befragung von aktuellen und ehemaligen DBT-Patient*innen mit einer Traumafolgestörung (DBT = dialektisch behavioraler Therapie, einer Therapieform für Borderline-Störungen, die auch bei der Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt wird) und fordert eine intensivere Auseinandersetzung mit der Nutzer*innenzufriedenheit in der Fachliteratur (PDF). 

Friederike Lorenz, heute Professorin an der Fachhochschule Potsdam, untersuchte in ihrer 2019 publizierten Dissertation die Legitimierung von Gewalt als “therapeutisch” am Beispiel einer Einrichtung der stationären Hilfe zur Erziehung. Sie argumentiert, den Mitarbeitenden solcher Einrichtungen stünde die Möglichkeit zur Verfügung, ihr Handeln jederzeit als “therapeutisch” umzudeuten und zu legitimieren. 

Auch wenn die angeführten Beispiele hinsichtlich ihrer kontextuellen und zeitlichen Nuancen zu differenzieren sind, zeigen sie doch, wie in der Regel die Deutungshoheit darüber, was therapeutisch, den Betroffenen dienlich und damit legitim ist, bei den Mitarbeitenden des sogenannten Hilfesystems liegt. 

Auch von anderer Seite werden Menschen mit psychischer Erkrankung Deutungshoheiten unterworfen: Bei den Medienberichten zum Tod des Werkstattrates in Mannheim lässt sich hinterfragen, aus wessen Perspektive berichtet wird und aus wessen Perspektive nicht. In diesem Medienberichten beispielsweise ist die Rede von einem Patienten, der “hilfsbedürftig” sei und nach dem “gesucht” wurde. Ob diese Wortwahl aus der Perspektive des Betroffenen angemessen gewesen wäre oder nicht, lässt sich nur noch mutmaßen. Vielleicht wäre aus seiner Sicht eher die Beschreibung “verfolgen” statt “suchen” zutreffend gewesen. Auch die Bezeichnung psychisch krank lässt sich problematisieren. So wird die Bezeichnung teilweise von so fremdbezeichneten Personen als pathologisierend abgelehnt und durch Selbstbezeichnungen wie Psychiatrie-Erfahrene oder Menschen in seelischen Krisen ersetzt, wie hier beim Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V..

Psychische Erkrankungen sind noch immer stark stigmatisiert und in der Öffentlichkeit nur wenig repräsentiert. Die amerikanische Jura-Professorin Elyn R. Saks machte in ihrer Autobiographie ihre Schizophrenie-Erkrankung öffentlich. (Elyn Saks: The Center Cannot Hold. My Journey Through Madness.) Sie beschreibt in ihrer Autobiographie, wie ein Kollege, dem Saks Erkrankung nicht bekannt war, ihr bagatellisierend erklärte, psychiatrische Patient*innen würden Zwangsmaßnahmen, nicht wie er und sie erleben.

Zuletzt soll noch darauf hingewiesen werden, dass (Psycho)ableismus mit verschiedenen anderen Formen von Diskriminierung einhergehen und verwoben sein kann. Etwa wenn das Leiden unter Rassismus, Sexismus und anderen Diskriminierungsformen nicht als strukturelles Problem adressiert, sondern individualisiert wird, wie es etwa Lio Oppenländer in dem Beitrag “Verzweifeln in der dritten Person. Depression als Psychopathologisierung und internalisierte Diskrimininierung” benennt. Oder wenn Statistiken zeigen, dass rassismusbetroffene Menschen häufiger gegen ihren Willen auf einer psychiatrischen Station untergebracht und Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden.

Perspektiven

Forderungen und Lösungsvorschläge, um den Gewalterfahrungen Betroffener abzuhelfen, sind vielfältig und werden sowohl von Betroffenen und ihren Vereinen als auch von Seiten der Polizei und dem sogenannten Hilfesystem oder Institutionen wie dem DIMR formuliert. Für die Polizei werden etwa Handlungskonzepte und Supervision statt weiterer Waffen und Taser gefordert, so etwa durch den Account PolizeiGrün bei Twitter

Mit Blick auf das psychiatrische Hilfesystem reichen die Forderungen von einer menschenrechtsbasierten psychiatrischen Versorgung bis zu der Forderung nach einer Welt mit anderen Formen von Care und ohne Psychiatrie. So listet eine Ausgabe des feministischen Magazins Missy 2021 in einem Dossier mehrere Institutionen, die im Sinne einer transformativen Gerechtigkeit der Abschaffung bedürfen. Neben Gefängnissen, Polizei und dem Kapitalismus taucht hier auch die Institution der Psychiatrie auf. Was heißt es für eine Institution, die eigentlich der Versorgung von Menschen dienen sollte, wenn diese in einer Reihe mit Polizei und Gefängnis genannt wird? Was heißt es, wenn ein Ort, der für die Versorgung seelischer Krisen zuständig ist, als der Abschaffung bedürftig wahrgenommen wird, während vermutlich niemand die Abschaffung von Einrichtungen der somatischen Gesundheitsversorgung fordern würde?  

Für den Hamburger Kontext zeigt eine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (Die Linke) an den Hamburger Senat (PDF) eine hohe Anzahl von Gefährdungsanzeigen, also Überlastungsanzeigen des Personals an ihre Vorgesetzten, für die Erwachsenenpsychiatrie des Universitätsklinikums (43 Gefährdungsanzeigen für 2018, 19 für die ersten vier Monate des Jahres 2019). Aus der Anfrage geht ebenfalls für den Bereich Hamburg hervor, dass dort Sicherheitspersonal auf den Stationen anwesend ist, wenn auch nur präventiv. Daran anschließend ließe sich also auch eine personell besser ausgestattete Infrastruktur für Menschen mit psychischen Erkrankungen fordern. Sowie die Frage stellen, ob ein besserer Personalschlüssel sowie eine bessere Qualifizierung des Pflegepersonals einen Sicherheitsdienst – der ja gerade keine pflegerische Ausbildung für den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen hat – überflüssig machen könnte. 

Gesamtgesellschaftlich zu diskutieren ist – ausgehend von sozialen, kulturellen und menschenrechtlichen Modellen von Behinderung – die Frage, wie unsere Gesellschaft besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet sein kann. Eine Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen, seelischer Behinderung, Psychiatrie- und Krisenerfahrung ist dringend notwendig. In diesem Zuge könnten dann auch die Bedürfnisse von Betroffenen im Fokus stehen und eine Orientierung an vermeintlich idealen Verhaltensnormen ablösen.

Eine Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen kann Betroffenen helfen, angstfrei als Expert*innen ihrer selbst zu artikulieren, welches Hilfesystem sie sich wünschen und welche Positiv- und Negativerfahrungen sie mit dem Hilfesystem gemacht haben. Dass es hier sowohl eine Pluralität der Selbstbezeichnungen, Erfahrungen als auch der Forderungen an oder gegen ein Hilfesystem gibt, sollte deutlich geworden sein.

Zum Thema

  • Psychoableismus: Oppenländer, Lio (2015): Verzweifeln in der dritten Person. Depression als Psychopathologisierung und internalisierte Diskrimininierung interdepenDenken. In: AK ForschungsHandeln (Hg.): InterdepenDenken! Wie Positionierung und Intersektionalität forschend gestalten? 1. Aufl.: w_orten & meer, S. 28–47.
  • Gesellschaft auf die Bedürfnisse Betroffener ausrichten: Doell, David Ernesto García; Koslowski, Barbara (2021): Klassismus in der ableistischen Klassengesellschaft. Shoutout an alle Leute aus dem depressiven Twitter. Danke an Zero und Abor fürs Fragen, ob wir einen Text zum Thema schreiben wollen. In: Francis Seeck und Brigitte Theißl (Hg.): Solidarisch gegen Klassismus. organisieren, intervenieren, umverteilen. 3. Aufl.: UNRAST-Verlag, S. 168–178. 
  • Autobiographie: Saks, Elyn R. (2020): The Center Cannot Hold. My Journey Through Madness. First Hachette Go edition :Hachette Books
  • Gewalt in stationären Hilfen: Lorenz, Friederike (2020): Der Vollzug des Schweigens – Konzeptionell legitimierte Gewalt in den stationären Hilfen. Reihe: Andresen, Sabine/ Briken, Peer/ Kavemann, Barbara/ Keupp, Heiner (Hg.): Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend: Forschung als Beitrag zur Aufarbeitung. Springer VS.

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Eine Antwort

  1. Interessanter und wichtiger Artikel. Danke dafür. In der Sozialen Arbeit wird schon länger das Schwinden von sozialen Nischen für Menschen in seelischen Krisen, die in westlichen Industrienationen leben, im Rahmen des Abbaus des sozialen Wohlfahrtsstaates diskutiert und dass diesen dann als Ausweichorte nur noch die Straße, das Gefängnis oder die Psychiatrie bleibt. Da die Anzahl der Menschen in diesen Kontexten krisenbedingt stetig steigt, wächst auch dort das Ausmaß der psychischen, physischen und sexuellen Gewalt.
    Als lesenswert in diesem Kontext seien die Werke von Ervin Goffman empfohlen: Asyle: Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen (1972) sowie Stigma (1967). Aber auch seine anderen Bücher sind lesenswert.

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