Seit 1971 kämpft Uwe Heineker gegen Ausgrenzung und Paternalismus. Im Interview mit Anne Gersdorff spricht er über das Krüppel-Tribunal 1981, die Zynik der Werkstätten für behinderte Menschen und warum er sich von der jungen Bewegung mehr radikalen zivilen Ungehorsam wünscht.
Informationen in Einfacher Sprache
Uwe Heineker: 50 Jahre Kampf für Inklusion
Uwe Heineker ist seit 1971 Aktivist für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Er war 1981 beim Krüppel-Tribunal dabei. Das war eine wichtige Protestaktion.
Er findet: Die heutige Bewegung ist zu ist nicht laut genug und fordert zu wenig.
Viele reden mit Politiker*innen, statt laut zu protestieren.
Er findet Aktionen wie Ketten-Protest oder Besetzungen gut. Sie sollen mit klaren Forderungen verbunden sein.
Ein großes Thema ist die Situation in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Dort gibt es keinen Mindestlohn und keine normalen Arbeitsverträge.
Uwe Heineker fordert: Werkstätten sollen zu echten Firmen mit Tariflohn werden.
Er setzt große Hoffnung auf die UN-Staatenprüfung 2031.
Diese soll international Druck auf Deutschland ausüben.
Sein Rat an junge Aktivist*innen: Nicht bitten, sondern die eigenen Rechte einfordern.
Laut und bestimmt.
Anne Gersdorff: Du bist seit 1971 in der Bewegung aktiv. Was hat dich damals als jungen Mensch zum Aktivismus gebracht?
Uwe Heineker: Es war die unmittelbare Erfahrung von Ausgrenzung, Paternalismus und der gesellschaftlichen Unsichtbarkeit von Menschen mit Behinderung. In den 70er Jahren herrschte noch ein reines Fürsorge- und Anstaltsdenken. Ich wollte mich nicht mit dem Status als passives Objekt staatlicher Wohlfahrt abfinden, sondern als gleichberechtigtes Subjekt mit eigenen Rechten wahrgenommen werden. Die Erkenntnis, dass Behinderung nicht ein individuelles medizinisches Problem ist, sondern durch Barrieren und Machtstrukturen erzeugt wird, war mein politischer Zündfunke.
Du warst beim Krüppel-Tribunal 1981 dabei und hast unter anderem mit Ernst Klee zusammengearbeitet. Was von diesem frühen Aktivismus fehlt dir heute am meisten in der Bewegung?
Mir fehlt heute oft der radikale, kompromisslose Bruch mit dem System. 1981 beim Tribunal haben wir uns nicht um Verhandlungstische oder Kompromisse bemüht, sondern das System der Menschenrechtsverletzungen öffentlich an den Pranger gestellt – unhöflich, laut und unangenehm. Heute ist mir die Bewegung stellenweise zu stark in das System der Wohlfahrtsverbände, Beiräte und geförderten Projekte eingebunden. Das führt zu einer schleichenden Domestizierung: Man verhandelt über kleine Verbesserungen, anstatt das Grundübel – die Ausgrenzungsstrukturen – radikal infrage zu stellen.
Echter Aktivismus muss wehtun und Sand im Getriebe der Politik sein.
Du wünschst dir eine aktivistischere junge Behindertenbewegung. Woran machst du fest, dass ihr diese Aktivität heute fehlt oder abhandengekommen ist?
Sie fehlt nicht an Herzblut, sondern oft an struktureller Schärfe und Unabhängigkeit. Viele junge Aktivist*innen verfangen sich in Diskursen auf Social Media oder in den Mühlen der Gremienarbeit. Echter Aktivismus muss wehtun und Sand im Getriebe der Politik sein. Wenn Inklusionsdebatten nett und einvernehmlich ablaufen, bewegt sich nichts. Wir sehen es doch aktuell: Während Kürzungen in der Eingliederungshilfe vorbereitet und Barrierefreiheits-Fristen im ÖPNV aufgeweicht werden, bleibt der breite, koordinierte Aufschrei auf der Straße aus.

Uwe Heineker
Jahrgang 1955, ist Diplom-Sozialarbeiter, Autor und langjähriger Aktivist für Inklusion und Barrierefreiheit. Er streitet seit Jahrzehnten für die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zuletzt erschien sein Buch „2031 – Deutschland, die Welt blickt auf dich! Anklage-Protokoll des eklatanten Völkerrechtsbruchs“.
Foto: Privat
Aktuell besetzen Aktivist*innen zum Beispiel das Wirtschaftsministerium oder ketten sich an Brücken an. Wie bewertest du solche direkten Aktionsformen – sind das für dich die richtigen Mittel, oder siehst du Risiken?
Ich begrüße diesen zivilen Ungehorsam ausdrücklich! Das Anketten und Besetzen greift genau die Traditionen auf, mit denen wir in den 70er und 80er Jahren Straßenbahnen blockiert haben. Das einzige Risiko besteht darin, dass solche Aktionen als isolierte PR-Gags verpuffen, wenn sie nicht mit klaren, juristischen und völkerrechtlichen Forderungen untermauert werden. Ziviler Ungehorsam muss immer ein Hebel sein, um den Druck auf das politische System maximal zu erhöhen.
Was unterscheidet diese neue Aktionsform aus deiner Sicht von den Formen, mit denen deine Generation gekämpft hat (Tribunal, Resolutionen, Erklärungen)?
Was die junge Bewegung heute von der Geschichte lernen kann, ist die konsequente Verbindung von zivilem Ungehorsam und glasklaren Rechtsforderungen. Schauen wir in die USA: Die legendären 504-Sit-ins von 1977 – die fast einmonatige Besetzung des Bundesgebäudes in San Francisco durch Aktivist*innen mit Behinderungen – haben die US-Regierung überhaupt erst gezwungen, Section 504 des Rehabilitation Acts zu unterzeichnen und Barrierefreiheit gesetzlich zu garantieren. Sie haben gezeigt: Direkte Aktion funktioniert, wenn sie unnachgiebig ist und ein konkretes gesetzliches Ziel erzwingt.
Eine Geschäftsleitung einer großen Werkstatt hat mir gesagt: Solange nicht wie bei der Psychiatriebewegung Beschäftigte vor seiner Tür stehen, sieht er wenig Grund, das Entgelt anzupassen. Wie schätzt du diese Parallele ein – ist ein vergleichbarer Druck von innen aus der Werkstatt heraus überhaupt realistisch?
Die Aussage des Werkstattleiters zeigt die ganze Zynik des Systems: Man nutzt die Machtlosigkeit der Beschäftigten aus, solange kein Druck da ist. Ein Druck „von innen heraus“ ist unter den jetzigen Bedingungen extrem schwer, weil das System WfbM auf Abhängigkeit gebaut ist. Wer streikt oder protestiert, riskiert Nachteile in seinem geschützten Raum. Aber genau deshalb ist der Druck von außen – durch Verbände, Öffentlichkeit und die Zivilgesellschaft – umso dringlicher.
Werkstattbeschäftigte stecken in einer dauerhaften ökonomischen und rechtlichen Sonderwelt.
Was unterscheidet die Ausgangslage von Werkstattbeschäftigten von der der Psychiatrie-Betroffenen?
Psychiatrie-Betroffene kämpften oft gegen eine akute Verwahranstalt oder Medikation an und konnten nach Entlassung eine eigenständige Stimme entwickeln. Werkstattbeschäftigte hingegen stecken in einer dauerhaften ökonomischen und rechtlichen Sonderwelt: Sie haben keinen regulären Arbeitsvertrag, keinen Mindestlohn, keine Gewerkschaftsrechte und sind finanziell komplett auf Grundsicherung angewiesen. Diese strukturelle Entmündigung beraubt sie der Mittel, sich effektiv zu organisieren.
Viele Werkstattbeschäftigte können ihre Restrechte praktisch nicht einfordern, weil sie doppelt benachteiligt sind: durch das System selbst und durch fehlende Ressourcen (Zeit, Wissen, Unterstützung, oft auch fehlende alternative Kommunikationswege). Wie siehst du diesen Zusammenhang?
Das ist ein systemisch organisierter Zustand der Rechtslosigkeit. Das System WfbM hält die Hürden bewusst hoch: Wer seine Rechte nicht kennt, keine unabhängige Rechtsberatung hat und auf barrierefreie Kommunikation verzichten muss, kann nicht klagen. Es ist eine Illusion zu glauben, dass Werkstatträte innerhalb dieses Systems auf Augenhöhe verhandeln können, solange sie vom Träger selbst abhängig sind.
Dein Buch benennt die bewusste rechtliche Unklarheit zwischen Arbeitnehmerstatus und arbeitnehmerähnlichem Status als Kernproblem. Was müsste sich konkret ändern, damit Beschäftigte diese Unklarheit für sich nutzen oder auflösen können, statt ihr ausgesetzt zu sein?
Schluss mit den rechtlichen Nebelkerzen! Der „arbeitnehmerähnliche Status“ ist ein juristisches Konstrukt, um Menschen den Mindestlohn und den vollen Arbeitnehmerschutz zu verweigern. Wir brauchen die klare gesetzliche Festlegung: Wer arbeitet, ist Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Deshalb fordere ich die konsequente Umwandlung der Werkstätten in Inklusionsfirmen auf dem ersten Arbeitsmarkt mit regulären Arbeitsverträgen und Tariflohn!
Es braucht flächendeckende Assistenz und Peer-Counseling in Leichter Sprache, damit Beschäftigte ihre Rechte überhaupt erst verstehen und einfordern können.
Hast du konkrete Ideen oder Modelle, wie Werkstattbeschäftigte trotz dieser strukturellen Benachteiligung befähigt werden könnten, sich selbst zu organisieren oder zu wehren?
Wir brauchen völlig unabhängige, gewerkschaftlich verankerte Selbstvertretungsstrukturen außerhalb der Träger. Werkstatträte müssen rechtlich und finanziell komplett von der Werkstattleitung getrennt werden. Zudem braucht es flächendeckende Assistenz und Peer-Counseling in Leichter Sprache, damit Beschäftigte ihre Rechte überhaupt erst verstehen und einfordern können.
Dein neues Buch versteht sich als Anklage gegen den Umgang der Bundesrepublik mit der UN-BRK, mit Blick auf die Staatenprüfung 2031. Was erwartest du realistisch von diesem Prozess – kann internationaler Druck etwas bewirken, was 50 Jahre nationaler Aktivismus nicht erreicht haben?
Internationaler Druck ist die einzige Sprache, die die Bundesregierung noch versteht, wenn nationaler Protest an den Lobbymauern der Wohlfahrtsverbände abprallt. Die Genfer Staatenprüfungen haben Deutschland schon mehrfach den Völkerrechtsbruch bei den Werkstätten attestiert. Mein Buch liefert das lückenlose Anklage-Protokoll dafür. Ich erwarte, dass der UN-Ausschuss 2031 Tacheles redet und Deutschland endgültig den Blauen Brief für seine ignorante Sonderwelten-Politik ausstellt.
Fordert eure Menschenrechte ein: laut, unbequem und rechtlich fundiert auf Basis der UN-BRK.
Wenn du der jungen Bewegung heute einen einzigen Rat geben könntest: welcher wäre das?
Ich halte es hier mit den Worten meiner unvergessenen Mitstreiterin Elke Bartz, die uns kurz vor ihrem Tod im letzten Interview zurufen ließ: „Seid wachsam. Seid achtsam. Sucht euch Freunde. Der Rest kommt von alleine.“ Und mein eigener Rat dazu lautet: Lasst euch nicht mit Sonntagsreden und Runden Tischen abspeisen! Verlangt keine Bitten, sondern fordert eure Menschenrechte ein – laut, unbequem und rechtlich fundiert auf Basis der UN-BRK. Rechte werden nicht verliehen, sie müssen erstritten werden!
Hast du weitere Dinge, die du uns mit auf den Weg geben möchtest?
Auch hier möchte ich das mahnende Vermächtnis von Elke Bartz in die Gegenwart tragen: Sie forderte uns auf, nicht nur defensiv gegen einzelne Kürzungen zu kämpfen, sondern das Ganze im Blick zu behalten. Inklusion ist kein Wohlfahrtsprojekt und kein „Nice-to-have“ für gute Zeiten. Es ist eine völkerrechtliche Verpflichtung. Wir müssen aufhören, Reparaturen an exkludierenden Systemen wie den WfbM vorzunehmen. Wir müssen diese Systeme auflösen und durch Inklusionsfirmen auf dem ersten Arbeitsmarkt ersetzen. Mein Buch in Großschrift und Leichter Sprache steht bereit als Werkzeug für diesen gemeinsamen Kampf.
Infos zum Buch
2031 Deutschland, die Welt blickt auf dich! Anklage-Protokoll des eklatanten Völkerrechtsbruchs
Bereits in den Jahren 2015 und 2023 wurde die Bundesrepublik Deutschland vom UN-Ausschuss in Genf für ihre ausgrenzenden Sonderwelten aufs Schärfste gerügt. Doch die deutsche Politik ignoriert und blockiert diese völkerrechtlichen Vorgaben bis heute. Die Abschaffung von Sonderschulen, Heimen und ausbeuterischen Werkstätten wird verweigert. Dies ist ein eklatanter Bruch der Menschenrechte. Im Schlüsseljahr 2031 läuft nun die ultimative Frist der Vereinten Nationen ab: das Ende aller Ausreden ist da.
Der Aktivist und Diplom-Sozialarbeiter Uwe Heineker liefert mit diesem Werk eine juristische und gesellschaftliche Anklage. Seine Kritik speist sich aus jahrzehntelangem Kampf an der Basis und seiner eigenen, tief bewegenden Biografie: Vom Gesundheitsamt einst als „bildungsunfähig“ abgestempelt, erkämpfte er sich einen prämierten Universitätsabschluss und prägte 1978 mit seiner historischen Kongressrede die autonome Behindertenbewegung.
Der Band ist zweigeteilt: Teil 1 liefert die detaillierte politische Anklage in Fach-Sprache in gut lesbarer Großschrift, während Teil 2 das gesamte Buch vollständig in Leichte Sprache übersetzt.
Hier könnt ihr das Buch bestellen.
Ein Kommentar
Die Überschrift dieses Artikels „Rechte werden nicht verliehen, sie müssen erstritten werden“ empfinde ich aus eigener Erfahrung als zu 100 Prozent zutreffend.
Ich selbst bin seit einem Verkehrsunfall im Jahr 1994, damals war ich 20 Jahre alt, beidseits oberschenkelamputiert. In den mehr als 30 Jahren seitdem habe ich leider immer wieder erfahren müssen, dass bestehende Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Praxis keineswegs selbstverständlich umgesetzt werden.
Viele Probleme beginnen bereits dort, wo sie eigentlich gelöst werden sollten: in Behörden und Amtsstuben. Gerade in kleineren Landkreisen und Kommunalverwaltungen fehlt nach meiner persönlichen Erfahrung häufig das notwendige Wissen über die Rechte und besonderen gesetzlichen Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention scheint manchem Verwaltungsmitarbeiter eher ein Fremdwort zu sein als eine verbindliche Grundlage für staatliches Handeln.
Auch gesetzlich vorgesehene Erleichterungen, Ausnahmen oder Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen sind mitunter schlicht nicht bekannt. Noch problematischer wird es, wenn entsprechende Hinweise des Betroffenen ignoriert oder zunächst pauschal abgelehnt werden. Dann entsteht eine paradoxe Situation: Man hat zwar ein Recht, kann es aber faktisch erst nutzen, nachdem man es gegenüber der Verwaltung durchgesetzt hat.
Ich habe selbst erlebt, dass dafür mitunter ein langer Weg notwendig ist, mit umfangreichem Schriftverkehr, Widersprüchen und letztlich sogar mit anwaltlicher Unterstützung. Für einen Menschen mit Behinderung bedeutet dies zusätzliche Belastung, Zeit und nicht selten auch erhebliche Kosten, nur um etwas durchzusetzen, das der Gesetzgeber eigentlich bereits vorgesehen hat.
Dabei gibt es nach meiner Wahrnehmung durchaus regionale Unterschiede. In Städten und Regionen, in denen Verwaltungen aufgrund einer größeren Zahl von Menschen mit Behinderungen regelmäßig mit solchen Fragestellungen konfrontiert werden, beispielsweise in Heidelberg, scheint wesentlich mehr Erfahrung vorhanden zu sein. Dort sind bestimmte Anliegen häufig selbstverständlicher Bestandteil des Verwaltungsalltags. In ländlicheren Regionen hingegen hat man manchmal das Gefühl, mit seinem Anliegen der erste Mensch mit Behinderung zu sein, der vor dieser Behörde sitzt.
Genau deshalb halte ich die Aussage von Uwe Heineker für so wichtig. Gesetze, Konventionen und politische Absichtserklärungen allein reichen nicht aus. Ein Recht hat für den Einzelnen nur dann einen tatsächlichen Wert, wenn es auch bekannt ist, respektiert und ohne jahrelangen Kampf angewendet wird.
Nach über 30 Jahren eigener Erfahrung mit einer schweren körperlichen Behinderung kann ich deshalb nur bestätigen: Wir sind gesellschaftlich und rechtlich weit gekommen, aber zwischen einem Recht auf dem Papier und einem Recht im täglichen Leben besteht leider noch immer ein erheblicher Unterschied. Rechte werden nicht verliehen, sie müssen immer wieder erstritten werden.
Eine persönliche Kontaktaufnahme zum Informations- und Erfahrungsaustausch ist ausdrücklich willkommen. Ich freue mich über Gespräche mit Menschen, die sich mit ähnlichen Themen beschäftigen oder eigene Erfahrungen teilen möchten.