Ohren auf!

Eine Frau läuft über einen asphaltierten Waldweg auf die Kamera zu. Neben ihr läuft ein kleiner weiß-brauner Hund an der Leine.
Britta Harms unterwegs mit Signalhündin Davina. Foto: privat
Lesezeit ca. 8 Minuten

Assistenzhunde sind mehr als nur Blindenführtiere: Auch taube Menschen können von sogenannten Signalhunden profitieren. Wie das möglich ist und wie die gesetzliche Lage in Deutschland aussieht, zeigen Britta Harms und ihre Signalhündin Davina. Ein Bericht von Melissa Wessel von der Deutschen Gehörlosenzeitung.

Informationen in Einfacher Sprache

Viele Menschen haben Hunde. Auch Menschen mit Behinderungen. Manche Hund helfen Menschen mit Behinderungen. Sie heißen “Assistenz-Hunde”.

Man denkt dabei zuerst an Hunde für blinde Menschen. Blinde Menschen können nicht oder nur schlecht sehen. Doch Hunde können auch bei vielen anderen Behinderungen helfen.

Britta Harms ist eine Frau. Sie ist taub. Sie hört also nichts. Auch sie hat einen Assistenz-Hund. Der Hund kann ihr helfen. Er kann hören:

  • Fällt etwas laut auf den Boden?
  • Hat es an der Tür geklingelt?
  • Spricht jemand hinter Britta?

Er schubst sie dann mit der Hunde-Nase an. Das zeigt ihr: Da ist ein Geräusch.

Der Hund passt immer gut auf. Das ist anstrengend. Deshalb braucht er auch Zeit für sich. Damit er sich ausruhen kann. Das ist Britta sehr wichtig.

Der Hund hat das in einer Ausbildung für Hunde gelernt. Diese Ausbildung kann sehr teuer sein. Leider bezahlt das noch nicht die Kranken-Kasse. Deshalb haben nur wenige taube Menschen wie Britta so einen Hund. Und nur wenige Menschen wissen von diesen Hunden. Das ist schade. Britta und ihr Hund werden an einigen Orten nicht reingelassen. In einen Supermarkt zum Beispiel. Denn Hunde dürfen nicht mit in den Supermarkt.

Britta wünscht sich: Mehr Menschen sollen von diesen Hunden wissen. Und die Hunde sollen überall mit rein dürfen!

Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Laut einer Umfrage wurden 2020 rund 10,7 Millionen Hunde in Deutschland als Haustier gehalten. Die Vierbeiner können aber viel mehr als nur ein geliebtes Haustier sein: Neben dem Aufspüren von Drogen oder Lawinenopfern können sie auch als Assistenz- oder Therapiehunde eingesetzt werden. Derzeit gibt es sogar eine Projektgruppe, die sich mit der Möglichkeit der Ausbildung und dem Einsatz von Corona-Spürhunden beschäftigt.

Beim Wort Assistenzhund denken viele zuerst an Blindenführhunde. So war es auch für die taube Britta Harms: „Mir war nicht klar, dass es Hunde gibt, die für taube Menschen ausgebildet werden können“, so Harms, seit 2014 Besitzerin von Signalhündin Davina, einem braun-weißen Spaniel-Mischling. Ein Signalhund ist nur eines von vielen weiteren Unterkategorien eines Assistenzhundes. Auch für Taubblinde gibt es speziell ausgebildete Hunde: Ein Dual-Blindenführhund übernimmt neben den Aufgaben des Blindenführhunds zusätzliche Aufgaben, zum Beispiel die Aufgaben eines Signalhundes. 

„Signalhunde übernehmen für ihren Partner die Hörfähigkeit und zeigen ihrem stark schwerhörigen oder gehörlosen Partner Geräusche in seiner Umgebung an“, heißt es auf der Homepage des Deutschen Assistenzhunde-Zentrums. Dies könne die Lebenssituation ihrer Besitzer in vielen Bereichen deutlich verbessern. Harms kann dies bestätigen: „Ich bekomme viel mehr von meiner Umgebung mit. Ich verliere keine Sachen mehr, komme im Dunklen sicher nach Hause und fühle mich insgesamt sicherer.“ Die taube Gebärdensprachdolmetscherin erzählt außerdem, dass Davina ihr eine große Hilfe war, als sie nach einer Operation längere Zeit bettlägerig war. Davina konnte ihren ebenfalls tauben Mann für sie ans Bett holen.

Ein weißer Hund mit braunen Flecken und grünem Geschirr schaut in die Kamera.
Stets alles im Blick und lauschend: Harms' Signalhündin Davina. Foto: privat

Trotz der vielen Vorteile gibt es kaum taube Menschen mit einem Signalhund in Deutschland. Britta Harms kennt keine anderen, schätzt aber durch ihre aktive Arbeit in Arbeitskreisen und Selbsthilfegruppen, dass es fünf bis zehn taube Signalhunde-Halter in Deutschland gibt. In Großbritannien zum Beispiel sind sogenannte Hearing Dogs (engl.: Hörhunde) keine Seltenheit. Laut einem Bericht der britischen Organisation Hearing Dogs for Deaf People wurden zwischen 2018 und 2019 insgesamt 188 Hunde an gehörlose Personen vermittelt. Ein Grund für die niedrige Zahl in Deutschland  könnte sein, dass die Kostenübernahme für Signalhunde noch nicht gesetzlich geregelt ist. Blindenführhunde werden im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt, was eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ermöglicht. Für andere Assistenzhunde gibt es kein solches Gesetz (mehr dazu im Infokasten).

Aus diesem Grund musste Harms Davinas Ausbildung, die rund 3.000 Euro kostete, aus eigener Tasche zahlen. Da es durch eine Trainerin assistierte Selbstausbildung war, waren die Kosten vergleichsweise gering: „Eine Ausbildung kann von 2.000 bis zu 40.000 Euro kosten“, gebärdet sie beim Online-Vortrag am 23. April, das von iDeas Hamburg – eine Interessengemeinschaft tauber Studierender – organisiert wurde. Die teureren Modelle seien meistens der Fremdausbildung geschuldet, da der Hund bis zum Ende der Ausbildung bei der ausbildenden Person wohne. Dazu gehören auch Impfungen sowie tierärztliche Kontrollen.

"Ich fühle mich insgesamt sicherer."

Davinas Besitzerin holte sie 2014, als sie ungefähr ein Jahr alt war, über eine Tierschutzorganisation aus Portugal – zu der Zeit noch unwissend darüber, dass es Signalhunde gibt. Aufgrund ihrer Berufstätigkeit wollte sie einen Junghund, da das Aufziehen eines Welpen „sehr zeitintensiv“ sei. Davina sei damals ein Neuling bei dieser Vermittlungsstelle gewesen. Für Harms spielten bei der Wahl der Hündin mehrere Faktoren eine Rolle: „Sie ist von der Größe her optimal, hat mich von ihrer Erscheinung her angesprochen. Aber das Wichtigste war, sie passte vom Charakter und ihrem Wesen her sehr gut zu mir“, schreibt die Hamburgerin im DGZ-Interview. Sie kommunizierte zudem intensiv mit der Vermittlungsstelle, wo man größten Wert darauf legte, dass Hund und zukünftiger Halter zusammenpassen.

Bei vielen seriösen Vermittlungsstellen ist dies keine Seltenheit. Diese legen Wert darauf, dass Hund und Halter – egal ob Assistenzhund oder nicht – ein gutes Verhältnis zueinander haben. Dies sieht auch Sarah Feist so: „Wer einen Hund in sein Leben holt, der übernimmt in diesem Moment auch eine Menge Verantwortung. Unsere Hunde können nicht selbst wählen, ob und wie sie bei uns leben möchten“, sagt die hörende Gebärdensprachdolmetscherin. Deshalb sei es wichtig, dass der Halter dafür sorgt, dass sich der Hund wohlfühlt. Die 28-Jährige, die auch Hundeerziehungsberaterin ist, hielt gemeinsam mit Harms den iDeas-Vortrag.

Eine Frau mit langen braunen Haaren sitzt auf einer Treppe neben einem glod-braunen Hund. Beide schauen fröhlich in die Kamera.
Beim iDeas-Vortrag gibt Feist (hier mit ihrem Wolfhund Themba) Aufschluss über die verschiedenen Hunderassen. Foto: Kompass Hund / Katharina Rauch

„Zum Wohlbefinden gehören nicht nur ein warmes Körbchen, ein voller Futternapf und ein paar Streicheleinheiten, sondern vor allem eine gute Beziehung und Erziehung“, so Feist im DGZ-Interview. Verschiedene Situationen in der Menschenwelt können Hunde verunsichern. Wenn man Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten bieten kann, dann könne man darauf vertrauen, dass diese Tiere „gern und zuverlässig mit uns zusammenarbeiten“. Gerade bei Assistenzhunden sei dies wichtig, da sie eine große Verantwortung tragen. Bei enger Zusammenarbeit sei eine gute und vertrauensvolle Beziehung die Basis.

Als Harms 2014 auf kobinet (= ein Online-Nachrichtenportal zur Behindertenpolitik) von einer Trainerin in Hamburg las, die Servicehunde für Rollstuhlfahrer ausbildete, wurde sie neugierig und nahm Kontakt zu ihr auf. Dies führte schlussendlich zur Ausbildung von Davina als Signalhund. Zuerst mussten Halterin und Hündin an einem Eignungstest teilnehmen, der darüber aussagt, ob das Wesen des Hundes tauglich ist und wie der Hund auf Stresssituationen reagiert. „Das Konzept der tatsächlichen Ausbildung war dann auf meine Bedürfnisse abgestimmt und hat eineinhalb Jahre gedauert“, schreibt die 53-Jährige.

Assistenzhunde: Was ist in Deutschland gesetzlich geregelt?

Kostenübernahme
Der Deutsche Bundestag veröffentlichte im Juli 2018 einen Sachstandsbericht zu den „Gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden“. Im Deutschen Recht gebe es demnach lediglich für den Einsatz von Blindenführhunden einen gesetzlichen Anspruch und somit eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Für andere Assistenzhunde werden keine Kosten übernommen, da diese lediglich dem „mittelbaren Behinderungsausgleich“ zugeordnet werden. Außerdem würden Assistenzhunde im Gegensatz zu Blindenführhunden nur die Folgen einer Behinderung ausgleichen. Personen, die einen Assistenzhund in Anspruch nehmen wollen, sind daher auf eine Einzelfallprüfung der Krankenversicherung angewiesen.

Zutritt zu Gebäuden
In Deutschland gibt es bislang keine eindeutigen gesetzlichen Vorschriften, die die Begleitung von Menschen mit Behinderung durch Assistenzhunde oder Blindenführhunde zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen regeln. Dies soll sich mit der Einführung des Teilhabestärkungsgesetzes ändern. Zudem soll durch die sogenannte „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ von einer zertifizierten Ausbildungsstätte ausgebildet und von unabhängigen Prüfern geprüft werden. So soll ein hohes Niveau der Ausbildung gesichert und gleichzeitig Missbrauch vorgebeugt werden. Der Regierungsentwurf ist Anfang Februar dieses Jahres verabschiedet worden. Eine Gesetzverkündigung steht noch aus.

Davina ist für vier Schwerpunkte trainiert: Sie macht auf Fahrradklingel und heruntergefallene Sachen aufmerksam und signalisiert, wenn jemand ihre Besitzerin von hinten anspricht oder es an der Tür klingelt. Dann stupst Davina sie an ihrem Bein an und macht Harms somit auf die Situation aufmerksam. In einem Video von deafmedia.de, einer Jugend- und Bildungssendung in Gebärdensprache, wird dies anhand eines herausgefallenen Schlüsselbundes demonstriert. Die Hündin bemerkt den Vorfall, signalisiert dies ihrer Besitzerin und schaut anschließend in Richtung des Gegenstandes. Außerdem kann sie auch Personen holen, wenn Harms Hilfe braucht, und läuft im Dunklen etwas vor ihr, um sie zu führen.

Für einen Assistenzhund ist es außerdem entscheidend, dass diese sich im Dienst in der Öffentlichkeit unauffällig verhalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass andere Menschen oder Hunde nicht begrüßt werden, außer mit Erlaubnis des Besitzers. Gewisse Eigenschaften fließen also in die Entscheidung ein, ob ein Hund sich als Assistenzhund eignet. Beim iDeas-Vortrag stellte Hundeerziehungsberaterin Feist verschiedene Hunderassen vor, eingeteilt in verschiedenen Kategorien wie Hütehunde, Treibhunde, Herdenschutzhunde oder Jagdhunde. 

Ein weiß-brauner Hund mit einer frünen Kenndecke sitzt auf dem Bürgersteig und ist mit einer roten Leine an einem weißen Koffer festgebunden.
Die grüne Kenndecke zeichnet Davina deutlich als Assistenzhund aus. Allerdings gibt es noch keine einheitliche Kenndecke. Foto: privat

Manche Rassen eignen sich besser zur Ausbildung als Assistenzhund, andere wiederum nicht. Aber das ist nicht der einzige Faktor: „Welcher Hund für die Arbeit als Assistenzhund geeignet ist, kann man nicht allein an der Rasse, sondern vor allem an der Persönlichkeit des einzelnen Hundes festmachen“, so Feist. Jedoch könne man an der ursprünglichen Verwendung einer Rasse schon erahnen, welche Eigenschaften diese damals für ihren Job mitbringen mussten. Hütehunde zum Beispiel müssen extrem sensibel auf Bewegungsreize reagieren, um ein Schaf wieder zur Herde zurückzutreiben. Diese haben zwar eine große Bereitschaft zur Zusammenarbeit, aber die extreme Sensibilität könne für die Arbeit als Assistenzhund schwierig sein, erklärt Feist.

Eine Frau mit blonden Haaren trägt eine blaue Bluse und steht gebärdend vor einem grünen Hintergrund.
Seit 2014 Davinas Besitzerin: Die taube Gebärdensprachdolmetscherin Britta Harms. Foto: privat

Bei Jagdhunden, die nach dem Schuss arbeiten – also das tote Wild suchen und bringen – finde man laut Feist schon eher Hunde, die sich als Assistenzhunde eignen könnten. Dazu gehören zum Beispiel mehrere Retriever-Rassen oder Pudel. Die Dolmetscherin empfiehlt bei der Auswahl die Begleitung durch einen Hundeerziehungsberater, der vor Ort beim Aussuchen beraten kann: „Denn auch innerhalb einer Rasse gibt es bei den Hunden Persönlichkeitsunterschiede, die entscheidend dafür sind, ob ein Hund zum Signalhund ausgebildet werden kann oder besser als reiner Familienhund gehalten wird.“

Weil es in Deutschland bislang kein Gesetz für die Begleitung von Menschen mit Behinderung durch Assistenzhunde gibt, stößt Harms immer wieder auf Barrieren: „Es passiert immer wieder, dass wir gebeten werden, das Gebäude oder den Supermarkt zu verlassen.“ Als taube Person könne sie sich, verglichen mit anderen Mensch-Hund-Teams, nicht auf Diskussionen einstellen und somit keine Aufklärungsarbeit betreiben. Die Kenndecke, die Assistenzhunde im Dienst tragen, schützt nicht zuverlässig vor solchen Hindernissen. Dies soll sich durch das Teilhabestärkungsgesetz ändern (mehr dazu siehe Infokasten).

Da Signalhunde ihre Bezugspersonen im Alltag viel begleiten, benötigen sie genügend Pausen und Ausgleich zum Dienstalltag. „Im Dienst muss sich der Hund ganz auf mich konzentrieren. Das ist sehr anstrengend für den Hund und als Halterin muss ich dafür sorgen, dass sie genügend Pausen hat und abschalten kann“, schreibt Harms. Für sie persönlich sei außerdem wichtig, dass Davina ihre Bedürfnisse ausleben kann. So unternehmen Hündin und Frauchen in ihrer Freizeit vieles, woran Davina Freude hat. Dazu gehören zum Beispiel Fährtenarbeit (= Suche nach Spuren) und Mantrailing (engl.: Suche nach Menschen). „Wenn sie Freude hat, habe ich auch Freude und das schweißt uns noch mehr zusammen“, so die 53-Jährige.

Zum Anschauen

Der knapp einstündige Online-Vortrag „Assistenzhunde für Gehörlose (in DGS)“ von Sarah Feist und Britta Harms kann auf der Homepage von Kompass Hund angeschaut werden:

Dieser Artikel ist zuerst in der Deutschen Gehörlosenzeitung (Ausgabe 05/2021) erschienen.

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5 Antworten

  1. Ja, danke für diesen aufklärenden Beitrag. Auch ich habe einen Signalhund gehabt. Er ist jetzt im Februar verstorben und mit ihm war ich in Geschäften einkaufen. Ich besitze eine Lichtsignalanlage für Hörgeschädigte. Aber sie funktioniert nicht in meiner Wohnung. Kein Techniker, kein Fachmann für Gehörlosentechnik, auch nicht vom Gehörlosenverein gemeinsam mit der Hörberatungsstelle der Behörde für Soziales konnte das lösen. Deshalb brauchte ich diesen Hund und damals gab es niemanden, der mir behilflich war. Letztendlich wandte ich mich an eine Blindenführhundausbilderin. Sie half mir bei der Ausbildung,aber die Krankenkasse und Sozialbehörde lehnten ab, die Kosten zu übernehmen. Ich musste also im Gegensatz zu einem Blindenführhund alle Kosten selbst tragen. Jetzt aber funktioniert auch eine neue von mir selbst zu zahlende Lichtsignalanlage weiterhin nicht. Hörgeräte werden nur Standardgeräte übernommen, keine mit Bluetooth. Das ist Luxus und nicht notwendig. Nun auch mit Hörgeräten kann ich am Fernseher und PC nichts verstehen,weshalb ich Kopfkörer mit integriertem Verstärker benötige, Hörgeräte sind zu laut und ich kriege Kopfschmerzen und Juckreiz.Ichschmecke dann nichts mehr, alles fade.Ausserdem nimmt man sie nachts heraus. Trotzdem gibt es keine Kostenträger und Spenden werden auch abgelehnt,weil ich Privatperson bin und keinem Verein angehöre. Denn eine Lichtklingel brauche ich genau so nicht, wie einen Signalhund. Aber wie soll ich jetzt die Tür öffnen,wenn es klingelt oder nachts im Notfall Feuerwehr klingelt? Ich kann keine Pakete oder gerade jetzt wegen Corona keine Lebensmittel empfangen! Auch mein neuer Hund muss erst ausgebildet werden und das kostet viel Geld, was ich nicht habe. Ohne Ausbildung darf er nicht mitgenommen werden in Geschäfte! Wie bitte soll ich nun Lebensmittel einkaufen. Der Hund muss mich ja auch überall hin begleiten. Er bleibt stehen,wenn ein Auto um die Ecke kommt,was ich nicht sehen kann,wegen der vielen parkenden Autos. Er stellt sich quer,wenn Fahrradfahrer von hinten kommen,die ich weder sehen noch hören kann. Er hilft Im Fahrstuhl oder SOS Säule im Bahnhof Lautsprecherdurchsagen anzuzeigen. Oder den Türsummer,wenn diese ,wie meistens keine Leuchtdioden besitzen. Im Dunkeln gibt er mir Sicherheit wenn Menschen plötzlich auftauchen.
    Ich kann es nicht nachvollziehen,weshalb dies nicht zum Ausgleich meiner Behinderung dienen soll und darum nicht finanzwürdig ist und zu teuer, weil es günstigere Alternativen gibt und das Wirtschaftlichkeits gebot dies verbiete Kosten hierfür zu übernehmen. Was denken andere stark Hörgeschädigte denn darüber?

  2. Hallo Andrea,
    selbstverständlich erhälst Du als Privatperson, nach Verordnung eines Arztes, eine Lichtblitzanlage. Sozusagen ‘auf Rezept’.
    Heutzutage benötigt man für solche Lichtblitzanlagen auch keinen Phasenkoppler im Sicherungskasten wie noch vor einigen Jahren mehr, sie funktionieren entweder per Funk (mit Akkus) oder über Steckdose.
    Die Kosten müssen von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. (Solange die Anlage NICHT fest mit der Wohnung verbaut wird-hier gilt ein gesondertes Gesetz)
    Sollte es eventuell bauliche Hinderungsursachen geben, müssen auch hier, eventuell für einen Elektriker, die Kosten von der Krankenkasse getragen werden. (Wie gesagt, solange kein fester Einbau vorgenommen wird)

    Auf jeden Fall kann ich Dir jemanden empfehlen, an den Du Dich auch über Internet möglich, bei Fragen rund um technische Hilfen für Hörgeschädigte, deren Antragsstellung, bzw. Verordnung und mehr, nicht nur wenden kannst, sondern wirklich persönliche und geduldige Beratung erhälst.
    So darf ich aus eigener Erfahrung sprechen, der Berater spricht überdies auch DGS.

    Wie man das hier macht, wegen Werbung, das weiß ich nur leider nicht. Man darf sich gerne an meine unten angegebene (interne-nicht veröffentlichte) E-Mail wenden.
    Jedenfalls stimme ich Dir bei, es gibt speziell für Taube/Gehörlose/Hörgeschädigte (ich kann mich mit keinem dieser Bezeichnungen anfreunden) viel zu wenige Hilfmittel- denn traurig ist, es begreift schlichtweg niemand, das ‘Gehörlos’ sich nicht allein auf einen fehlenden Wahrnehmungssinn beschränkt.
    Vielmehr sind die Zusammenhänge, die Auswirkungen der damit verbundenen Folgen wesentlich gravierender und überaus vielschichtig.
    Deshalb gilt es noch verstärkt aufzuklären und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

    Für Deinen weiteren Weg wünsche ich Dir alles Gute und vor allem Kraft und Zuversicht.

  3. Thema Signalhunde, respektive Assistenzhunde;
    diesbezüglich gilt es dringend daran zu arbeiten, dass Assistenzhunde endlich in das GKV Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden.

    Uraltes Thema: Blind via Gehörlos
    Die einen erhalten einen Assistenzhund – weil allein für Blinde einzig als Hilfsmittel im GKV Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. (Warum interessiert mich brennend!)

    Und alle anderen?
    Besteht hier etwa keine Behinderung?
    Sollte man sich diesbezüglich womöglich an die Antidiskriminierungsstelle wenden?:

    “Diskriminierung ist in Deutschland verboten und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es ein Regelungswerk, das vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften schützt.”
    Mit bestem Gruß,
    Mojo

    1. Hallo Mojo ,alles richtig was Sie schreiben . Der Grund ist darin begründet, dass es einen Unterschied zum mittelbaren und unmittelbaren Behinderungsausgleich gibt. So die Gerichte. Und das Wirtschaftlichkeitsgebot es verbiete,denn es gäbe ja Ci und Hörgeräte womit man die Haustürklingel hören können soll. VERGISST DABEI ABER NACHTS AM tV und PC ,nehme ich sie raus. Eine Diskriminierung ist es dann nicht, weil ich ja beides deren Meinung nach Trotz Fachärztlichem Attest für beides nicht benötigen Würde demnach! Das verstehe ichvzwar nicht,wie man zu so einer Beurteilung gelangt aber es eure eben so Recht gesprochen und daher bin ich ausgebootet und versinken im Meer der G
      esetze.
      . Zivilrechtlich benötige ich darum nun einen Anwalt den ich nicht bezahlen kann .. darum bleibt mir nur ohne alle Hilfsmittel leben zu müssen, oder selbst finanzieren. SPENDEN HABE ICH VERSUCHT ZU ERHALTEN, ABER WIE BESCHRIEBEN VERDTEHT DAS KEINER WIR GRAVIEREND ES IST NICHT HÖREN ZU KÖNNEN ,ICH BIN NICHT TAUB DAS ERSCHWERT DAS Verständnis.Aber Danke für deinen Bericht..vielleicht liest es ja doch mal wer, der so eine Situation auch inne hat und mehr Geld zur Verfügung hat,weil spätschwerhörig und daher gute Ausbildung und Berufsausbildung genossen wurden. Damit zusammenhängend mehr verdient…und sich einen Anwalt sich leisten kann. Durch das neue Assistenzhindegesetz sind noch mal ein paar Hürden höher gestellt worden den Zutritt meines neuen Hundes zu gestatten. Sollte ja eigentlich zu Erleichterung dienen..

    2. Hallo Mojo ,alles richtig was Sie schreiben . Der Grund ist darin begründet, dass es einen Unterschied zum mittelbaren und unmittelbaren Behinderungsausgleich gibt. So die Gerichte. Und das Wirtschaftlichkeitsgebot es verbiete,denn es gäbe ja Ci und Hörgeräte womit man die Haustürklingel hören können soll. VERGISST DABEI ABER NACHTS AM tV und PC ,nehme ich sie raus. Eine Diskriminierung ist es dann nicht, weil ich ja beides deren Meinung nach Trotz Fachärztlichem Attest für beides nicht benötigen Würde demnach! Das verstehe ichvzwar nicht,wie man zu so einer Beurteilung gelangt aber es wurde eben so Recht gesprochen und daher bin ich ausgebootet und versinke im Meer der G
      esetze.
      . Zivilrechtlich benötige ich darum nun einen Anwalt den ich nicht bezahlen kann .. darum bleibt mir nur ohne alle Hilfsmittel leben zu müssen, oder selbst finanzieren. SPENDEN HABE ICH VERSUCHT ZU ERHALTEN, ABER WIE BESCHRIEBEN VERDTEHT DAS KEINER WIR GRAVIEREND ES IST NICHT HÖREN ZU KÖNNEN ,ICH BIN NICHT TAUB DAS ERSCHWERT DAS Verständnis.Aber Danke für deinen Bericht..vielleicht liest es ja doch mal wer, der so eine Situation auch inne hat und mehr Geld zur Verfügung hat,weil spätschwerhörig und daher gute Ausbildung und Berufsausbildung genossen wurden. Damit zusammenhängend mehr verdient…und sich einen Anwalt sich leisten kann. Durch das neue Assistenzhindegesetz sind noch mal ein paar Hürden höher gestellt worden den Zutritt meines neuen Hundes zu gestatten. Sollte ja eigentlich zu Erleichterung dienen..

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