Werkstätten für behinderte Menschen stehen zunehmend in der Kritik: Sie separieren Menschen mit Behinderung aktiv vom ersten Arbeitsmarkt. Trotzdem erhalten große Unternehmen, die in Werkstätten produzieren lassen, Inklusionspreise. Sophia Behrend hat betroffene Konzerne zu diesem Widerspruch befragt.
Informationen in einfacher Sprache
- Alle Menschen haben das Recht zu arbeiten. Auch Menschen mit Behinderung.
Inklusion heißt: Menschen mit und ohne Behinderung haben die gleichen Rechte und können zusammen arbeiten. - Eine Arbeit bei einem richtigen Unternehmen zu finden, ist schwer. Behinderte Menschen arbeiten deshalb oft in Werkstätten für behinderte Menschen. Dort bekommen sie aber wenig Geld und wenig Anerkennung. Sie haben dort auch nicht die gleichen Rechte wie Menschen, die woanders arbeiten. Außerdem sind sie von Menschen ohne Behinderung getrennt. Das ist keine Inklusion.
- Werkstätten für behinderte Menschen sind nicht inklusiv. Sie helfen dabei, Menschen auszugrenzen. Das ist das Gegenteil von Inklusion.
- Viele Unternehmen arbeiten mit den Werkstätten zusammen. Einige von ihnen erhalten trotzdem Inklusionspreise.
- Inklusionspreise sollten an Unternehmen vergeben werden, die Inklusion überall fördern. Wenn sie an Unternehmen vergeben werden, die Menschen in Werkstätten ausgrenzen, ist das ein Problem. Man bekommt den Eindruck: Es ist egal, wenn Menschen in Werkstätten ausgegrenzt werden. Es ist aber nicht egal.
Wir fordern: Inklusionspreise sollen an wirklich inklusive Unternehmen vergeben werden. Und sie sollen auch von Menschen mit Behinderung vergeben werden.
Mit mehreren Milliarden Euro Umsatz im Jahr – das sind 9 Nullen – gehören der Technologiekonzern Siemens und der Fahrzeughersteller Daimler, zu den umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands. Beide Unternehmen gelten als progressive Vorreiter bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, denn beide Unternehmen haben die Charta der Vielfalt unterzeichnet und Inklusion in ihrem Unternehmen fest verankert. Neben diesen lobenswerten Schritten bedienen sich beide Konzerne eines Systems, das Menschen mit Behinderung systematisch vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausschließt: Werkstätten für behinderte Menschen.
Warum sind Werkstätten für behinderte Menschen problematisch?
Etwa 320.000 Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland in Werkstätten beschäftigt. Über 700 Werkstätten für behinderte Menschen gibt es in Deutschland, mit fast 3.000 Standorten. Und ihre Zahl steigt.
Ursprünglich als Rehabilitationsmaßnahme für Menschen mit Behinderung gedacht, die auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten soll, verfehlen die Werkstätten ihr Ziel deutlich. Die Übergangsquote aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt liegt unter 1%.
Oft wird Vollzeit gearbeitet, nach striktem Zeitplan, mit klaren Zielvorgaben. Werkstätten müssen zur Eigenerhaltung wirtschaftlich arbeiten. Der durchschnittliche Stundenlohn liegt bei 1,35€. Werkstattbeschäftigte haben weder einen Arbeitnehmer*innenstatus, noch einen Arbeits- oder Tarifvertrag. Sie können keine Gewerkschaften bilden. Die allermeisten sind wegen des niedrigen Verdienstes auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Trotzdem arbeiten sie oftmals 40 Stunden in der Woche.
Damit Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser Fuß fassen können, gibt es die Schwerbehindertenquote. Sie liegt für alle Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden bei 5%. Wer sie nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe von 140-360€ monatlich pro nicht-besetztem Arbeitsplatz zahlen. Die Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen (kurz WfbM) lohnt sich: Unternehmen können Aufträge, die sie an Werkstätten vergeben, zu 50% auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Inklusion bedeutet für uns, bewusst, integrativ und wertschätzend mit der Vielfalt unserer Beschäftigten umzugehen und alle gleichberechtigt einzubeziehen.”
gelesen auf der Webseite von Daimler
Daimler beschäftigt laut eigener Aussage ca. 9.000 Menschen mit Behinderung, damit haben knapp über 6% der Mitarbeitenden eine Behinderung. Im Jahr 2019 wurde Daimler der Inklusionspreis für die Wirtschaft verliehen. Der Inklusionspreis, vergeben unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, soll Unternehmen auszeichnen, „die Inklusion vorbildlich umsetzen”. Ausschlaggebend war für die Auszeichnung neben dem Ausbau baulicher und digitaler Barrierefreiheit unter anderem, dass Daimler jährlich etwa 26 schwerbehinderte Menschen ausbildet. Die Ausbildung von behinderten Menschen spielt für die gleichberechtigte Teilhabe eine entscheidende Rolle. Daimler bildete 2019 allein in Deutschland insgesamt etwa 1.900 Menschen aus. 1,26% der Auszubildenden hatten also eine Behinderung.
Ein Unternehmenssprecher von Daimler berichtet auf unsere Frage nach Maßnahmen, die die Inklusion bei Daimler fördern, von Arbeitsplatzanpassungen und Ausbildungsmöglichkeiten. Er betont: „Menschen mit Behinderung sind ein wichtiger Teil unserer vielfältigen Teams und fest in die Belegschaft integriert.”
Das gilt jedoch nur für einen Teil der für Daimler arbeitenden Menschen mit Behinderung: Daimler vergibt Aufträge an mehr als 30 Werkstätten für behinderte Menschen. Ohne Arbeitsvertrag und weit unter Mindestlohn ist die Beschäftigung dort von Gleichberechtigung und Wertschätzung weit entfernt. Nichtsdestotrotz wird die Kooperation mit den Werkstätten als Inklusionsleistung verstanden und dargestellt.
Unsere Arbeit bei Siemens – hier ist Ihr Handicap kein Handicap.”
gelesen auf Siemens' Karriereseite
Siemens kommt mit 3.400 behinderten Mitarbeitenden in Deutschland auf eine Quote von etwa 6,5%. Auch Siemens vergibt Aufträge in Millionenhöhe an Werkstätten für behinderte Menschen und versteht dies als Inklusionsleistung.
Ein Jahr vor Daimler wurde Siemens der Inklusionspreis verliehen, unter anderem für eine separate Karriere-Webseite, mit der Siemens Menschen mit Behinderung explizit ansprechen möchte. Auf der Seite stellen mehrere Mitarbeitende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sich, ihre Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten bei Siemens vor. Der Fokus liegt dabei aber nicht auf dem Potenzial oder Talent der Mitarbeitenden, sondern es überwiegen Formulierungen, die die Behinderung oder Krankheit als Herausforderung darstellen: Eine Mitarbeiterin berichtet beispielsweise unter der Überschrift „Christina hört Klartext”, mit ihrer Hörbehinderung sei das Telefonieren eine ihrer täglichen Herausforderungen.
Einerseits ist es gut, Menschen mit Behinderung als potenzielle zukünftige Mitarbeitende anzusprechen, doch leider geht eine separate Webseite für behinderte Menschen an inklusiven Bewerbungsverfahren genauso vorbei, wie eine Förderschule an inklusiver Bildung. Menschen mit Behinderung werden abseits der allgemeinen Kanäle angesprochen und auch nur dort portraitiert. Eine exklusive Seite, die vom Inklusionspreis prämiert wird.
Statt die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als selbstverständlich und gewinnbringend zu verstehen, versuchen Unternehmen, sich als wohlwollende Helfer*innen darzustellen. Immer wieder zeigt sich dabei das Bild, was die meisten Menschen immer noch von Behinderung haben: Handicap, zum Beispiel, ist eine defizitäre Bezeichnung für Behinderung und hebt alles das hervor, was Menschen mit Behinderung nicht können. Möglicherweise ist diese Formulierung ungewollt abwertend, doch es entsteht der Eindruck, dass nicht das Potenzial von Menschen mit Behinderung im Vordergrund steht, sondern die Beeinträchtigung.
Warum „Handicap“ das falsche Wort für Behinderung ist
Immer häufiger wird das Wort „Handicap“ benutzt, um den Begriff der „Behinderung“ zu vermeiden. Warum dies aber der falsche Weg ist und warum die häufig genannte Begründung dafür auch nicht stimmt, erklärt Jonas Karpa.
Vorbilder in Sachen Inklusion sehen anders aus
Es ist paradox, dass Siemens und Daimler Inklusionspreise erhalten, gleichzeitig aber auch Aufträge an Werkstätten vergeben, in denen behinderte Menschen beschäftigt und ausgebeutet werden. Die Zusammenarbeit mit Werkstätten für behinderte Menschen ist, anders als die Unternehmen das gerne darstellen, weder großzügig, noch uneigennützig. Sie ermöglicht es Unternehmen und vor allem auch dem Staat, Menschen mit Behinderung fernab vom allgemeinen Arbeitsmarkt und dessen Arbeitnehmer*innenrechten zu Sonderkonditionen zu beschäftigen und erspart ihnen so den Aufwand von echter Inklusion. Dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten, wie jede*r andere auch, wird dabei geschickt ausgeklammert. Die Ermöglichung der schlichten Teilhabe als edelmütige Fürsorge oder ein Entgegenkommen durch die Zusammenarbeit mit Werkstätten zu inszenieren, geht am Inklusionsgedanken vorbei.
Zu wenig staatliche Förderung?
Laut Selbstdarstellung auf der Webseite von Siemens, ist der Wille, Menschen mit Behinderung verstärkt einzustellen, durchaus vorhanden. Auf die Frage, welche öffentlichen Unterstützungsmöglichkeiten dabei als zielführend wahrgenommen werden, berichtet eine Sprecherin, die staatliche Förderung von Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit und bei der Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung, Eingliederungszuschüsse nach der Ausbildung und die Kostenübernahme für technische Hilfsmittel würden geschätzt.
Doch die Förderbestimmungen seien unübersichtlich, sehr bürokratisch und in verschiedenen Bundesländern uneinheitlich. „Wir würden uns daher eine Vereinfachung und zielgruppengerechte Überarbeitung dieser Bestimmungen wünschen”, führt sie weiter aus. “Generell sind aus unserer Sicht gesetzliche Quotenvorgaben und Verpflichtungen hierbei nicht unbedingt zielführend. Vielmehr sollten Arbeitgeber durch positive Erfahrungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen die Beschäftigung von (Schwer-)Behinderten als Bereicherung im Sinne von Diversität ansehen. Das Potenzial und das durchaus hohe Engagement von Menschen mit Behinderung wirkt sich positiv auf ein Unternehmen und die dortige Kultur aus. Gelungene Best Practice-Beispiele und eine intensivere und breitere Kommunikation würden das Thema grundsätzlich stärker voranbringen.”
Wirkungsvolle Fördermöglichkeiten kommen Menschen mit Behinderung bereits zugute, doch längst nicht allen. Obwohl die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt mit der UN-Behindertenrechtskonvention vor 11 Jahren gesetzlich verankert wurde, herrscht weiterhin eine große Diskrepanz zwischen dem Arbeitsverhältnis von Menschen mit Behinderung in Unternehmen und dem arbeitnehmerähnlichen Werkstattverhältnis der Werkstattbeschäftigten.
Außenarbeitsplätze – mit dabei und doch außen vor?
Werkstätten für behinderte Menschen sollen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Ihr Angebot: In sogenannten Außenarbeitsplätzen können behinderte Menschen in Betrieben außerhalb der Werkstatt arbeiten. Dort sind sie jedoch oft unter sich und bekommen nicht den gleichen Lohn. Warum Außenarbeitsplätze nur eine Übergangslösung sein dürfen, beschreibt Anne Gersdorff vom Projekt JOBinklusive.
Ist die Bezahlung der Leistung angemessen?
Nach §219 Sozialgesetzbuch IX sind Werkstätten dazu verpflichtet, Werkstattbeschäftigten ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt zu zahlen. Stefan Geyer, Bereichsleiter Mercedes-Benz Cars Einkauf & Lieferantenqualität stellte in einem Interview fest, dass in den Werkstätten für Daimler einfache, aber auch hochkomplexe Tätigkeiten ausgeführt würden. Trotzdem gibt es nur einen geringen Unterschied in der Bezahlung. Leistungsstärkere Menschen mit Behinderung können in Werkstätten für behinderte Menschen einen Steigerungsbetrag erhalten, der durchschnittlich bei 82 Euro pro Monat liegt.
Auf die direkte Nachfrage, ob den beiden Unternehmen bewusst sei, welches System hinter den Werkstätten für behinderte Menschen stehe und ob es Maßnahmen gebe, den Werkstattbeschäftigten den Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu ermöglichen, erhalten wir von Daimler kein Kommentar. Siemens verweist lediglich auf den regulären Bewerbungsprozess. „Siemens verschließt keine Türen, wenn die von uns ausgeschriebene Stelle mit Profil, Fähigkeiten und Kenntnissen von Bewerbern übereinstimmen.”, schreibt uns eine Sprecherin.
Inklusionspreis: Wer ist die Jury?
Im Moment kommuniziert die Vergabe des Inklusionspreises, Werkstätten für behinderte Menschen seien „inklusiv“. Sollten die Jurymitglieder es nicht besser wissen? Die Jury, die den Inklusionspreis vergibt, ist weiß und augenscheinlich überwiegend nicht-behindert. Keine noch so gute Ausbildung kann nicht-behinderten Menschen den gleichen Blick für den Kampf um Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung verleihen, wie ihn Menschen haben, die schon ihr ganzes Leben lang damit konfrontiert sind. Obwohl alle Inklusionsbemühungen selbstverständlich lobenswert sind, sollten zum Beispiel Arbeitnehmer*innen mit Behinderung entscheiden dürfen, welche Unternehmen und welche Maßnahmen Preise verdient haben und welche nicht. Es wird Zeit, Menschen mit Behinderung selbst zu befragen, statt nur ihre Vertreter*innen.
Um die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erreichen, braucht es Unternehmen wie Siemens und Daimler, die sich aktiv um Inklusion bemühen. Nichtdestotrotz müssen sie, ebenso wie die Preisgeber*innen, ihre Einstellung bezüglich Behindertenwerkstätten kritischer im Sinne echter Inklusion hinterfragen.
Weiterführende Links:
1. XING Beitrag von Raul Krauthausen – Werkstätten für behinderte Menschen: Ein verklärtes System
2. JOBinklusive – Wie das System der Behindertenwerkstätten Inklusion verhindert und niemand etwas daran ändert
3. Neues Deutschland – Behindertenwerkstätten – Warum verdienen sie so wenig?
5 Antworten
Etikettenschwindel immer wieder benennen und aufdecken, eine andere Möglichkeit sehe ich derzeit nicht. Wenn wie bei uns in Bayern Förderschulen das Schulprofil Inklusion verliehen werden oder Arbeitgeber dafür , dass sie ihren gesetzlichen Beschäftigungspflichten nachkommen, Preise bekommen, fehlt es noch weit. Mogelpackungen allerorten.
Ein tendenziöser Artikel, wie so viele hier, der insbesondere die rechtlichen Bedingungen für Werkstätten komplett ausblendet, obwohl diese ganz wesentlich für das Verständnis dieser Teilhabeleistung sind. Hauptsache, immer feste druff auf die Werkstätten. Mit welchem Ziel? Wollen wir Zustände wie in vielen anderen Ländern, in denen die Mehrzahl der Menschen mit Behinderung keine Beschäftigung haben, weil es so etwas wie Werkstätten nicht gibt? Schon mal geschaut, wer überhaupt aufgenommen wird? Personen, die nicht täglich mindestens drei Stunden auf dem regulären Arbeitsmarkt arbeiten können, die den Leistungsdruck nicht aushalten, die mit den Anforderungen nicht klarkommen etrc. Überwiegend handelt es sich um Personen mit erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen. Die Förderung des Übergangs für diesen Personenkreis auf einen exklusiven Arbeitsmarkt, auf dem schon gering oder nicht Qualifizierte ohne Beeinträchtigung, chronisch Kranke, allein Erziehende, Mirgranten etc. kaum eine Chance haben und der immer kleiner wird (Stichworte Digitalisierung, Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland), ist nur eine – schwierige – unter anderen Aufgaben der WfbM. Schon mal geschaut, wie das Entgeltsystem in Werkstätten funktioniert? Gesetzlich festgelegt, auch die Werkstätten dringen seit Jahren darauf, dass sich etwas ändern muss. Mittlerweile gibt es eine Arbeitsgruppe beim BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), die ein gerechteres Entgeltsystem entwickeln soll, unter Berücksichtigung der Bedingungen in der Werkstatt. Und und und.. Man könnte so Vieles dazu schreiben, was Ihr hier auf diesen Seiten schreibt. Einfach mal in Werkstätten gehen, zuschauen, mit den Leuten vor Ort sprechen. Und die richtigen Dinge kritisieren, bspw. die exkludierende Arbeitsmarktpolitik, die miese Infrastruktur für Menschen mit Behinderung etc.
Prima, vielen Dank für die Darstellung. So kann ich mir meinen Kommentar sparen.
Sei noch erwähnt, das für die Mitarbeiter in den Werkstätten Rentenbeiträge in Höhe eines durchschnittlichen Einkommens entrichtet werden.
BAG WfbM zu aktuellen Medienberichten über Werkstätten für behinderte Menschen
Zurzeit gibt es verstärkt Falsch-Informationen über die Arbeit und Ausrichtung der Werkstätten für behinderte Menschen. Der Fokus liegt hierbei auf der Entgeltsituation der Werkstattbeschäftigten.
Diese alternativen Fakten und verkürzten Darstellungen lassen wir nicht unwidersprochen.
Viele seriöse Medien nehmen sich des Themas an – das begrüßen wir sehr. Da diese Medien oftmals aus Platz- und Sendezeitgründen nicht vollumfänglich berichten können, möchten wir hier unsere ausführlichen Antworten auf die zurzeit kursierenden Behauptungen darstellen.
Vorab ein paar allgemeine, einführende Informationen zu Werkstätten für behinderte Menschen:
Werkstätten für behinderte Menschen sind hochspezialisierte Einrichtungen der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit schweren Behinderungen. In über 2.900 Betriebsstätten bieten sie Berufliche Bildung, Arbeit sowie Unterstützung in der persönlichen Entwicklung.
Derzeit sind mehr als 320.000 Erwachsene in den Mitgliedswerkstätten der BAG WfbM beschäftigt. Davon nehmen knapp 30.000 Menschen Leistungen der Beruflichen Bildung in Anspruch und fast 270.000 erhalten Arbeits- und Berufsförderung. Dabei sind etwa 20.000 Menschen so schwer behindert, dass sie einer besonderen Betreuung, Förderung und Pflege bedürfen.
Werkstätten beschäftigen rund 70.000 spezialisierte Fachkräfte. Die BAG WfbM ist der Zusammenschluss der Träger von Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft ermöglichen. Die rund 700 Mitglieder der BAG WfbM sind Träger von Werkstätten, Förderstätten und Inklusionsbetrieben.
Thema Arbeitsentgelt:
Es wird behauptet, dass Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt (WfbM) durchschnittlich 1,35 Euro pro Stunde verdienen, das sind bei einer gesetzlich geregelten Mindestarbeitszeit von 35 Wochenstunden lediglich 189 Euro im Monat.
Die BAG WfbM dazu: Dies ist eine unvollständige Betrachtung. Die Werkstätten zahlen an die im Arbeitsbereich beschäftigten Menschen ein Arbeitsentgelt. Es setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit nach den für sie geltenden Vorschriften leistet, und einem Steigerungsbetrag. Die Höhe des Grundbetrages beträgt seit dem 01.01.2021 mindestens 99 Euro. Jede Werkstatt hat eine Entgeltordnung. Diese regelt die Verteilung der Entgelte und legt fest, wie sich der leistungsangemessene Steigerungsbetrag bemisst.
Bei der Aufstellung und Änderung der Entgeltordnungen sowie der Festsetzung der Steigerungsbeträge hat der Werkstattrat (die gewählte Vertretung der Werkstattbeschäftigten) ein Mitbestimmungsrecht.
Grundbetrag und Steigerungsbetrag werden aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der Werkstätten finanziert. Werkstätten müssen Erträge, die sie über Produktions- und Dienstleistungsaufträge erwirtschaften, an die Beschäftigten ausschütten: zu mindestens 70 Prozent unmittelbar, der Rest kann in Rücklagen fließen, die aber wiederrum den Beschäftigten zugutekommen müssen.
Hinzu kommt zum Entgelt ein von der öffentlichen Hand finanziertes Arbeitsförderungsgeld. Dieses beträgt derzeit 52 Euro. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt betrug im Jahr 2019 206,95 Euro inkl. Arbeitsförderungsgeld.
Die Arbeit in Werkstätten ist mit einer Erwerbsarbeit in Vollzeit nicht direkt zu vergleichen, da die Werkstatt weitere Leistungen wie beispielsweise unterschiedliche Pflegetätigkeiten, Ergo- und Physiotherapie etc. abhängig vom behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf der einzelnen Menschen erbringt. Des Weiteren werden sogenannte arbeitsbegleitende Maßnahmen, die die Beschäftigten auch während der Arbeitszeit in Anspruch nehmen, angeboten. Die arbeitsbegleitenden Maßnahmen dienen der Persönlichkeitsentwicklung sowie der ganzheitlichen Gesundheitsförderung der Menschen mit Behinderungen und der sozialen Eingliederung. Sie umfassen zahlreiche Angebote der Bildung, Qualifizierung und aus dem Kultur- und Sportbereich.
Zusätzlich erhalten Menschen mit Behinderungen, die neben dem Werkstattentgelt kein anderes Einkommen haben, staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt, z. B. Zuschüsse zu Mietzahlungen, Pflegedienstleistungen, Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung.
Thema Mindestlohn:
Es wird behauptet, dass Lohn nicht vorrangig Geld sei, sondern Teilhabe, der Lohn sei, dass man überhaupt arbeiten und für andere Gewinn machen dürfe.
Die BAG WfbM dazu: Diese Aussage teilt die BAG WfbM nicht. Denn für die Wirkung von Teilhabe an Arbeit ist es zentral, bei den Beschäftigten die Wahrnehmung der Selbstwirksamkeit zu fördern, indem ihre Leistungen anerkannt und wertgeschätzt werden. Und eine wesentliche Form der Anerkennung für geleistete Arbeit ist das Arbeitsentgelt.
Die BAG WfbM begrüßt alle Initiativen, die zu einer spürbaren und nachhaltigen Verbesserung der Entgeltsituation von Werkstattbeschäftigten beitragen.
Die derzeitige Gestaltung des gesetzlichen Systems ermöglicht es nicht, dass Werkstätten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten umfassend verbessern können.
Die BAG WfbM fordert seit mehreren Jahren eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten. Im Jahr 2019 gab es einen Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes. Er beinhaltet den Vorschlag, „innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der BAG WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann“ (siehe auch Bundestags-Drucksache 19/10715).
Die BAG WfbM ist in der dazu eingerichteten Steuerungsgruppe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vertreten. Das BMAS hat eine Studie in Auftrag gegeben. Eine Arbeitsgemeinschaft aus ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH und infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH in Kooperation mit Prof. Dr. Felix Welti und Prof. Dr. Arnold Pracht wurde mit dem Forschungsvorhaben beauftragt. Aufgrund der Komplexität des bestehenden Systems ist es äußerst wichtig, auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgreifen zu können.
Bei einer Reform des Entgeltsystems müssen die derzeit geltenden Regelungen in den unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern, die Werkstattbeschäftigte betreffen, genau überprüft werden. Es darf nicht unbeabsichtigt zu einer Schlechterstellung der Menschen mit Behinderungen kommen. Bei der Betrachtung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten müssen alle möglichen Bestandteile des individuellen Einkommens berücksichtigt werden. Hierzu zählen das Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Rentenansprüche und staatliche Transferleistungen wie die Grundsicherung, Wohngeld oder Kindergeld sowie weitere behinderungsbedingte Mehrbedarfe.
Der alleinige Ruf nach der Einführung des Mindestlohns in Werkstätten greift zu kurz, um eine umfassende Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten zu bewirken. Vielmehr muss eine detaillierte Betrachtung der geltenden Regelungen in den Sozialgesetzbüchern erfolgen, um ein zukunftsfähiges Entgeltsystem für Werkstattbeschäftigte zu schaffen.
Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich der Werkstätten sind in der Regel in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Das heißt, sie haben alle Schutzrechte von Arbeitnehmer*innen, aber nicht deren Pflichten. So haben sie z. B. Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit. Sie können jedoch nicht gekündigt oder abgemahnt werden und sie haben keine Leistungsverpflichtung, wie es sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt.
Aufgrund des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses haben Werkstattbeschäftigte derzeit keinen Anspruch auf Mindestlohn. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen setzt sich bereits seit mehreren Jahren für eine spürbare und nachhaltige Verbesserung der Entgeltsituation von Werkstattbeschäftigten ein. Die derzeitige Gestaltung des gesetzlichen Systems ermöglicht es nicht, dass Werkstätten ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten umfassend verbessern können.
Thema Wirtschaftlichkeit:
Es wird behauptet, dass Werkstätten einen jährlichen Umsatz von acht Milliarden Euro machen.
Die BAG WfbM dazu: Die Darstellung über die Umsätze der Werkstätten ist undifferenziert. Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung betrug die Gesamtsumme der von den Menschen mit Behinderungen im Jahr 2019 tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte in Werkstätten ca. 738 Millionen Euro. Dem gegenüber standen im gleichen Jahr ca. 297.000 Menschen im Arbeitsbereich der Werkstätten, an die ein Werkstattentgelt ausgezahlt wurde. Hieraus resultiert ein durchschnittliches Arbeitsentgelt von ca. 207 €.
Die Zahl 8 Milliarden Euro stammt aus einer von der BAG WfbM und ihren Mitgliedern in Auftrag gegebenen Studie zum Social Return on Investment von Werkstätten (aus dem Jahr 2014). In der Studie wurde berechnet, dass Werkstätten jährlich einen Gesamtumsatz von rund 8 Milliarden Euro erzielen.
Der Umsatz ist allerdings nicht gleich dem Gewinn/Arbeitsergebnis aus wirtschaftlicher Tätigkeit.
Der Umsatz von Werkstätten setzt sich zusammen aus den Vergütungen, die Werkstätten für die Erbringung der Leistungen für die Menschen mit Behinderungen vom zuständigen Leistungsträger erhalten und dem Umsatz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Werkstätten.
Im Jahr 2018 haben alle Werkstätten in der Summe 5,1 Milliarden Euro Vergütungen von der Eingliederungshilfe erhalten. Die Vergütungen sind deckungsgleich mit den anfallenden Kosten in den Werkstätten. Hier wird zwischen Personal- und Sachkosten unterschieden.
Die Differenz zwischen dem Gesamtumsatz der Werkstätten und den Vergütungen bildet die Umsätze der wirtschaftlichen Tätigkeit der Werkstätten.
Von diesen Umsätzen (denen der wirtschaftlichen Tätigkeit) werden die Kosten, die auch in einem Wirtschaftsunternehmen üblicherweise bei der Produktion oder der Erbringung von Dienstleistungen entstehen, abgezogen. Übrig bleibt das sogenannte Arbeitsergebnis. Mindestens 70 Prozent des Arbeitsergebnisses müssen zur Zahlung der Arbeitsentgelte der Werkstattbeschäftigten verwendet werden.
Auch gibt es die Vorgabe eine sogenannte Ertragsschwankungsrücklage zur Zahlung der Arbeitsentgelte für sechs Monate sowie Ersatz- und Modernisierungsinvestitionsrücklagen zu bilden.
Der BAG WfbM liegen keine detaillierten Informationen über die Auftraggeber/wirtschaftlichen Kooperationspartner einzelner Werkstätten vor. Die Auftraggeber/wirtschaftlichen Kooperationspartner legen an Werkstätten die gleichen Standards an, wie an andere Unternehmen/Zulieferer, mit denen sie zusammenarbeiten. Dies umfasst sowohl die preisliche Gestaltung des Auftrages als auch die unternehmensüblichen Vorgaben zu Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz, die allgemeine Einhaltung gesetzlicher Vorgaben etc. Wie hoch der jährliche Umsatz der Unternehmen ist, die mit Werkstätten kooperieren, ist der BAG WfbM nicht bekannt.
Werkstätten sind in zahlreichen Bereichen wirtschaftlich tätig zum Beispiel in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), in der Gastronomie und beim Catering, in der Wäscherei oder im Einzelhandel, bei Montagearbeiten, bei gemeindenahen Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftsbau oder auch in Produktion und Verkauf von Eigenprodukten. Vielfach wird die Werkstattleistung im direkten arbeitsweltlichen Kontext von Betrieben, Geschäften oder Gastronomien erbracht. Davon profitieren derzeit ca. 20.000 Werkstattbeschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen. Die Werkstattlandschaft in Deutschland ist heterogen; jeder Mensch mit Behinderungen findet die für ihn und seine Ansprüche passende Tätigkeit in der Werkstatt.
Werkstätten sind Non-Profit-Organisationen. Sie verfolgen keine wirtschaftlichen Gewinnziele. Sie sind gemeinnützig und erbringen im Auftrag des Staates Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Werkstattleistung ist ein Angebot an vollerwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen, dass sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen.
Thema Arbeitsmarkt:
Immer wieder wird behauptet, dass es die Hauptaufgabe der Werkstatt sei, Übergänge der Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird in der Regel auf eine Vermittlungsquote von weniger als 1 Prozent verwiesen und die Sinnhaftigkeit der Werkstätten infrage gestellt.
Die BAG WfbM dazu: Es gibt keine offizielle aktuelle Quote der Übergänge aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der Wechsel aus der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt ist in der Tat selten. Das ist damit zu erklären: In der Werkstatt arbeiten per Definition Menschen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können, die also dauerhaft eine volle Erwerbsminderung haben. Im Unterschied zu beruflichen Reha-Einrichtungen, die zeitlich befristet Menschen rehabilitieren oder unterstützte Ausbildungen für Menschen mit Behinderungen anbieten, ist die Werkstatt in aller Regel auf Dauerhaftigkeit ausgelegt. Die Arbeits- und Rehabilitationsleistung der Werkstatt zielt auf Erhalt oder Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Persönlichkeitsentwicklung hin, nicht für alle Beschäftigten auf das Erreichen der Erwerbsfähigkeit. Dies ist nur für einen bestimmten/kleinen Personenkreis möglich.
Klar ist aber auch: der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft, der Staat und auch die Werkstätten müssen noch konsequenter gemeinsam daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Damit Inklusion gelingt, bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens. Ein Verband wie die BAG WfbM kann die berufliche Teilhabe nur gemeinschaftlich vorantreiben. Jeder Einzelne, auch im Unternehmen, ist gefragt.
Werkstätten leisten sehr viel mehr, als „nur“ den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Übergänge zu realisieren ist nicht die Hauptaufgabe der Werkstätten. Die Aufgaben der Werkstätten und damit ihre Leistungen sind vielfältig: berufliche Bildung, Persönlichkeitsentwicklung, Erhalt und idealerweise Ausbau der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen, um nur einige zu nennen.
Ich finde es völlig richtig, was Herr Klappenbach über die Definition der Werkstätten schreibt. Mein Kind
, volljährig, zu 100% schwerbehindert mit Pflegegrad 2, wird von seinem Sozialarbeiter mehrfach
unter Druck gesetzt, von seinem ausgelagerten Arbeitsplatz auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, auf sich alleine gestellt ! Eine utopische Vorstellung, die uns stark verunsichert.
Der Sozialarbeiter meint, er hätte den Auftrag, jeden auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Ist der Kostendruck in den Werkstätten so hoch? Es ist doch eine Frage der Zeit, wann diese armen
Versuchskaninchen wieder zurück in die Werkstatt müssen.