Individuelles Tanzverbot

Das Logo von die neue Norm auf orangem Grund. Rechts davon steht: Die Neue Kolumne. Unten steht: Von Kai Bosch.

Zu betrunken? Keine Schuhe an? Es gibt viele legitime Gründe, jemandem den Eintritt in einen Club zu verwehren. Eine Behinderung gehört allerdings nicht dazu. Kai Bosch beschreibt in seiner Kolumne, was er einem ableistischen Türsteher gern gesagt hätte.