„Behinderte Schüler*innen haben das gleiche Recht auf Bildung”

Zwei Kinder sitzen an einem Tisch und machen Hausaufgaben. Eine Frau mit langen schwarzen Haaren beut sich zu dem Mädchen mit Behinderung herunter.
Foto: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
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Während einige Schüler*innen mittlerweile das Home-Schooling wieder gegen den richtigen Schulunterricht eintauschen, haben andere seit sechs Wochen gar keinen Unterricht. Zum Beispiel die Kinder und Jugendliche mit Behinderung, deren Förderschulen komplett geschlossen bleiben. Ein Interview mit Tina Sander vom mittendrin e.V. aus Köln über Sorgen von Eltern und Erwartungen an die Politik.

Die neue Norm: Mit dem mittendrin e.V. setzt ihr euch für die Inklusion in allen Lebensbereichen ein und habt dabei Schule als ein Schwerpunktthema. Mit welchen Anliegen kommen die Eltern jetzt auf euch zu, seit Schulen geschlossen sind und Home-Schooling anbieten?

Tina Sander: Die häufigste Frage war die nach dem Einsatz von Schulbegleitern im Home-Schooling. Dann gab es auch noch verzweifelte Eltern, deren Kinder auf Förderschulen gehen, wo es jetzt seit Wochen keinerlei Kommunikation zwischen Schule und Kindern gibt. 

Tina hat schulterlange braune lockige Haare und trägt eine dunkle Bluse mit weißen streifen. Sie hält ein Mikrophon in der Hand in das sie hineinspricht.
Foto: Manfred Wegener

Tina Sander hat eine Tochter mit Down-Syndrom und ist Gründungsmitglied des Vereins mittendrin e.V. in Köln. Der mittendrin e.V. setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Schule, Freizeit, Kultur und Ausbildung ein.

 

Ist dein Eindruck, dass das bei vielen Förderschulen der Fall ist?

Es gibt schon Unterschiede. Es gibt auch Förderschulen, die sich jetzt engagieren. Aber es gibt eben welche, die die Kommunikation vom Tag der Schließung an eingestellt haben und einfach nicht mehr erreichbar sind. Es wurde kommuniziert, dass jetzt erstmal kein Schulunterricht stattfindet und es wurde auch kein Material zum Lernen mitgegeben.

Es scheint so, dass einige Förderschulen mit der Situation überfordert sind.

Ja, es haben sich auch schon mehrere Leiter*innen von Förderschulen bei uns gemeldet. Wenn die sich bei uns melden, muss schon viel passiert sein. Sie fühlen sich alleingelassen von der Landesregierung. Aber auch das Schulamt verzweifelt, weil man dort keine Infos vom Land zu den Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bekommt, also weder zu denen in den Förderschulen noch zu denen in inklusiven Regelschulen. 

Ihr sitzt mit mittendrin e.V. in Nordrhein-Wesfalen. Wie sieht da speziell die Situation aus?

Wir sind in NRW in einem Bundesland, das jetzt innerhalb des Spektrums der Öffnungsszenarien sehr vorgeprescht ist. Das kann man aus epidemiologischer Sicht in Bezug auf die Virusverbreitung gut oder schlecht finden. Wenn man jetzt die Schulen wieder öffnet, dann kann man nicht einfach die Förderschulen zu lassen. 

Was könnte denn eine Begründung sein, die Förderschulen zuzulassen?

Zum Beispiel, dass die behinderten Kinder die Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht verstehen, was ja ein pauschales Urteil ist. Es gibt sehr viele Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung, die vielleicht länger brauchen, denen man das erklären muss, aber die das durchaus verstehen, warum es wichtig ist, sich andauernd die Hände zu waschen und einen Mundschutz zu tragen. 

Nach dem Sozialgesetzbuch haben Schüler*innen mit Behinderung ein Recht auf Schulbegleitung, um an Bildung teilzuhaben.

Auch beim Thema E-Learning im Home-Schooling, waren solche pauschalen Aussagen zu lesen wie: Unsere Schüler*innen können kein E-Learning. Das kann man nicht pauschal sagen. Gerade Kinder mit geistiger Behinderung können häufig wahnsinnig gut mit mobilen Endgeräten wie Smartphone und iPad umgehen, ohne dass man es ihnen erklärt. Scheinbar sind die so intuitiv nutzbar über die visuelle Nutzerführung, die muss man sich nicht intellektuell erschließen. Meine Tochter zum Beispiel, sie ist 17 Jahre alt, hat das Down-Syndrom und kann sehr gut mit einer App arbeiten. Sie muss natürlich mit Aufgaben versorgt werden, die ihrem Lernentwicklungsstand entsprechen, aber mit Unterstützung klappt es.

Apropos Unterstützung: Wie funktioniert denn offizielle Schulbegleitung im Home-Schooling?

Viele Eltern haben uns gefragt, ob ihre Kinder mit Behinderung auch im Home-Schooling noch Schulbegleiter*innen gestellt bekommen. Nach dem Sozialgesetzbuch haben Schüler*innen mit Behinderung ein Recht auf Schulbegleitung, um an Bildung teilzuhaben. Natürlich muss sie im Fall von Home-Schooling nicht den ganzen Tag, aber vielleicht für vier Stunden eingesetzt werden. 

Woran liegt es dann, dass viele Schulbegleitungen (der Förder- und Regelschulen) durch die Schulschließungen komplett ausgefallen sind, wie ihr auf eurer Homepage vom mittendrin e.V. schreibt?

Die momentane Situation wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt, in Köln und Aachen zum Beispiel klappt es mit der Schulbegleitung. Dann gibt es Kommunen 20 Kilometer weiter, da hat das Sozialamt komplett die Zahlungen an alle Schulbegleiter*innen eingestellt. Nur mit der Begründung “die Schule ist ja zu”. Aber es ist ja nicht so, dass der Unterricht komplett ausgesetzt ist, er ist nur in den Home-Schooling-Bereich verlagert. Die Schulbegleitung wird auch bei Praktika und Ausflügen eingesetzt. Was uns an den Sparmaßnahmen wirklich wundert ist, dass die Schulbegleitung schon längst budgetiert, bewilligt ist. Es entstehen jetzt also keine Mehrkosten für die Kommunen. Die Schulbegleiter*innen sind auf das Gehalt angewiesen, aber das wird auch nicht rückwirkend ausgezahlt, weil die Leute ja nicht gearbeitet haben. 

Schulen dürfen Schüler*innen nicht einfach nach Hause schicken, wenn die Schulbegleitung nicht kommt. Sie müssen die Schulpflicht sicherstellen.

Könnte es auch ein Argument sein, dass die Schulbegleitung sowieso besser nicht zu den Kindern nach Hause kommt, wegen der aktuellen Ansteckungsgefahr?

Mit einigen Schüler*innen könnte die Schulbegleitung sicher auch online Unterricht machen, aber die Idee war schon, dass die jeweilige Schulbegleiter*in nach Hause kommt. Natürlich muss man die Hygiene- und Arbeitsschutz-Richtlinien einhalten und natürlich kann man das Infektionsrisiko nicht auf null minimieren. Doch das Problem haben auch Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, oder Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Da kann das Personal auch nicht fernbleiben, während die alten Menschen in ihren Betten liegen.

Warum ist denn eine Schulbegleitung für Schüler*innen mit Behinderung im Home-Schooling so wichtig? 

Genau wie in der Schule brauchen die anspruchsberechtigten Kinder auch im Lernen zuhause eine Unterstützung. Das kann man nicht alles den Eltern aufhalsen, wenn sie auch noch arbeiten müssen. Gerade weil sie nicht im gleichen Maße eigenständig arbeiten können, wie ihre nicht-behinderten Mitschüler*innen, haben die behinderten Schüler*innen ja diesen Anspruch!

Gibt es schon betroffene Eltern, die sich zusammengeschlossen haben?

Hier in Nordrhein-Westfalen haben sich zum Beispiel viele Elternverbände an die Landesbehindertenbeauftragte gewandt und darum gebeten, dass sie politisch Druck aufbaut. Sie (Claudia Middendorf, Anm.d.Red.) hat daraufhin einen Brief an die Schulministerin Yvonne Gebauer geschrieben, damit besonders Kinder mit Behinderungen in den Blick genommen werden. Bei ihnen werden unbedingt Informationen und schnelle Lösungen gebraucht. Es gibt eben diese Kategorisierungen: Die Abiturient*innen sind die wichtigsten, das hat den größten Nutzen, denn sie machen das Abitur. Und die Kinder, die einfach keinen Abschluss erreichen, weil es aufgrund ihrer Behinderung außerhalb ihrer Möglichkeiten liegt, scheinen dann nicht so vorrangig zu sein. Aber sie haben das gleiche Recht auf Bildung. 

Könnte es ein Szenario geben, dass bei inklusiven Schulen Kinder und Jugendliche ohne Behinderung langsam wieder zur Schule gehen, während die Schüler*innen mit Behinderung zu Hause bleiben müssen, weil die Schulbegleiter*innen nicht da sind oder sie zu einer Risikogruppe gehören?

Dieses Szenario kann es definitiv nicht geben. Schulen dürfen Schüler*innen nicht einfach nach Hause schicken, wenn die Schulbegleitung nicht kommt. Sie müssen die Schulpflicht sicherstellen. So ist die Rechtslage, auch wenn Schulen das oft anders handhaben. 

Gibt es etwas, das du selbst als Mutter einer Tochter mit Down-Syndrom im Home-Schooling gelernt hast?

Also, was gut funktioniert hat ist, dass wir von Anfang an dem Tag eine Struktur gegeben haben. Wir stehen zu einer vernünftigen Uhrzeit auf, frühstücken, meine Tochter lernt oder spielt ein paar Stunden. Und erst nach dem Mittagessen geht es ans iPad. Später gehen wir dann in den Park, spielen Federball, fahren Fahrrad, damit sie an die frische Luft kommt und Bewegung hat. Ihre Lehrer*innen (einer inklusiven Gesamtschule, Anm.d.Red.) haben gesagt, sie soll sich diese und jene Lern-Apps herunterladen, haben dort personalisierte Wochenpläne reingeschrieben und können einsehen, was die Schüler*innen bearbeiten. Immer mal wieder haben sie auch Zoom-Konferenzen mit einer Lerngruppe gemacht. Die Kommunikation war von Anfang an gut, sie haben Informationen und Unterlagen geschickt. Und schon zwei Tage, nachdem die Schule geschlossen hatte, konnten sich alle ein Lernpaket abholen.

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8 Antworten

  1. Und es kommen noch schlimmere Folgen für die Schulbegleitungen: Weil ja viele Kommunen immer nur für maximal ein Schuljahr bewilligen, müssen viele Anbieter für IGH mit Sachgrundbefristungen arbeiten. Wohl nahezu alle Kommunen zahlen nur für tatsächlich erbrachte Leistung, zudem ohne Overheadpauschalen. Das bedeutet, derzeit sind fast alle Schulbegleitungen in Kurzarbeit, oft zu 100 %. Das wird sich in diesem Schuljahr wohl nicht mehr ändern. Das hat aber nun auch zur Folge, dass es wohl keine neuen Arbeitsverträge geben wird (weil das ja bei Kurzarbeit ausgeschlossen ist). Und damit stehen viele Existenzen auf dem Spiel, viele gut funktionierende Teams gibt es nach dem Sommer möglicherweise nicht mehr. Es muss endlich landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für IGH geben! Es braucht Stundenkontingente für das ganze Jahr, die pauschal zu zahlen sind, zu Stundensätzen, die angemessenes Lohnniveau, unbefristete Verträge und (Weiter- ) Qualifizierung ermöglichen! So würde Planungssicherheit geschaffen, für alle Beteiligten.

  2. Mit großem Interesse habe ich den Artikel und auch den Kommentar gelesen. Ich arbeite als Schulbegleitung für ein 8jähriges Mädchen an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Seit der Schulschließung im März ist dieses Mädchen zu Hause und auch ich bin praktisch arbeitslos und begnüge mich mit Kurzarbeitergeld.
    Was mich wütend und ohnmächtig macht ist die Tatsache, dass die Kinder mit besonderem Förderbedarf und die Einrichtungen, die sie besuchen so gar keine Lobby haben.
    Noch wütender macht mich allerdings, dass das Homeschooling so unterschiedlich gehandhabt wird. Der Rhein-Erft-Kreis stellt sich komplett quer und rundherum scheint es kein Problem darzustellen. Was passiert mit dem Geld, welches wie schon erwähnt, für das laufende Schuljahr längst bewilligt ist????
    Und jetzt stellt sich auch noch die Frage, ob die Arbeitsverträge verlängert werden?? Etwas, worüber ich mir zugegebenermaßen gar keine Gedanken gemacht habe. Da wird der Gang zum Arbeitsamt wohl unumgänglich sein!
    Nicht nur, dass den Kindern die Teilhabe an Bildung und jegliche Unterstützung untersagt wird, muss man sich jetzt auch noch damit befassen, ob sie weiterhin beschulbar sind, wenn die Schulbegleitungen wegfallen??!
    Die Politik muss endlich reagieren! Wir leben alle mit dieser Ausnahmesituation und außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Nur traurig, dass mal wieder die Schwächsten dies mit aller Härte zu spüren bekommen.

  3. Bei uns ist es ein Segen anders, vielleicht auch weil ich von Anfang an auf die Möglichkeiten der Online-Kommunikation hingewiesen und nach 1-2 Wochen Funkstille auch Videos eingefordert habe. Es kommen jeden Tag tolle Beiträge, kreative Aufgaben und schöne Beiträge von Eltern und Kindern in den Chat!
    Das hat in der Förderschule unseres Sohnes zu einer sehr lebendigen LehrerInnen-TherapeutInnen-Eltern-SchülerInnen-Kommunikation geführt, die die Kinder echt lieben..

    1. Entschuldigung Fr. Treeß, es ist schön, dass bei Ihnen ein reger Austausch stattfindet. Was hat das jedoch mit dem grundlegenden Problem der rechtlich zustehenden Beschulung und Schulbegleitung für Schüler*innen mit speziellen Bedürfnissen zu tun, das in diesem Beitrag zu Recht angesprochen wird?

  4. Gerade auch in diesem Bereich brauchen wir dringend ein BEDINGUNSLOSES GRUNDEINKOMMEN, um flexibel, kreativ und vor allem – unbürokratisch mit sich ändernden Situationen umzugehen! Meine Tochter (Tetraspastik) war seinerzeit an einer Förderschule; in der 3. Klasse mit 12 Schülern wurde – ohne Rücksprache mit den Eltern – Lernbehindertenniveau unterrichtet. Daraufhin nahm ich sie aus der Schule, unterrichtete sie zu Hause, um sie auf den Besuch einer Regelgrundschule vorzubereiten. Später gab es einen eineinhalbjährigen Kampf um einen länderübergreifenden Schulbesuch – wir hatten gar den damaligen Mecklenburger Bildungsminister Brotkorb bei uns im Garten zu gast. Das Wohnheim für körperbehinderte Kinder und Jugendliche der Regine-Hildebrand-Schule in Birkenwerder wurde nach langem vergeblichen Protest von Schülern, Eltern, Lehrern und vielen Unterstützern durch Landrat Schröter, später Brandenburgs Innenminister, heute Mitglied des Bundesrates mit der Begründung geschlossen, den Bedarf gäbe es nicht mehr. Heute, nach dem Abitur, absolviert meine Tochter eine Ausbildung bei der Krankenkasse. Unsere Erfahrungen mit Behörden, Schulen und außerschulischen Institutionen sind derart komplex unterschiedlich und kräftezehrend gewesen – von ihrer häuslichen und schulischen Betreuung und Förderung her – dass wir sehr stolz sind, diese immensen Herausforderungen gemeinsam angenommen und gemeistert zu haben.

  5. Unser Sohn, mit Asperger Autismus , bekommt seinen I Helfer über das Jugendamt, welchen wir im Moment für 3. Stunden tgl nach Hause bekommen.
    Wurde ohne Probleme bewilligt.

  6. Unsere Tochter wird wegen Personalschwierigken einfach mehr als einen Monat vor dem offiziellen Termin aus der Schule entlassen. Die Werkstätten sind geschlossen, erforderliche Gespräche mit dem Arbeitsamt uf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Man setzt nach Anweisung vom Kultusministerium einfach geistig beeinträchtigte junge Menschen vor die Tür ohne auch nur über die Konsequenzen nachzudenken. Seit vuelen Wochen ist unsere Tochter mit atypischer Autismus Spektrum Störung nun schon zu Hause. Depressiv, wütend und sehr laut. Seit 2 Wochen gibt es nun immerhin Homeschooling durch ihre Schulassistenz. Seitdem geht’s ihr besser, es gibt wieder sowas wie einen Sinn in ihrem Tagesablauf, nächste Woche soll sie dann zurück dürfen in die Schule, zumindest Tageweise, allerdings nur dafür um ihr ab 5.6. wieder alles wegzunehmen und zwar komplett, da mit vorzeitiger Entlassung auch sämtliche Ansprüche auf evtl. Homeschooling und Begleitung entfallen. Ich kann ihr nicht mal sagen, dass es irgendwann weitergeht, wir wissen es nicht, aber sie Sache auch noch über einen Monat zu verlängern ist Austragen von Maßnahmen auf der Schultern der Schwächsten. Ich muss ab nächste Woche wieder arbeiten, betreue 4 Kleinstkinder als Tagespflegeperson, und das mit einer 19jährigen Autistin nebenbei für so eine lange Zeit? Die Mittel aus Verhinderungspflege sind aufgebraucht und privat finanzieren kann das niemand auf Dauer. Das Kultusministerium kann nicht alle Förderschulen über einen Kamm scheren. Die Entlassschüler der Förderschulen GE bezahlen einen zu hohen Preis in dieser Krise und können sich nicht mal wehren.

  7. In diesem Zusammenhang sei an einem Fall aus Starnberg erinnert. Dort wurde einem körperbehinderten Schüler die Teilnahme an einer Nikolausfeier verweigert, weil seine Schulbegleiterin erkrankt war und die Rektorin den Ersatz nicht akzeptierte. Polizei und das Schulamt Oberbayern gaben der Schule recht. Moral von der Geschichte: Bereits vor Corona gab es in diesem Bereich Diskriminierungen!

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