Alle reden über Inklusion, aber im Alltag gibt es nach wie vor viele Barrieren. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zeigt: Rechte von Menschen mit Behinderungen sind hierzulande noch nicht ausreichend abgesichert. Ein Beitrag von Raúl Krauthausen.
Informationen in Einfacher Sprache
In Deutschland gilt Inklusion als wichtiges Ziel.
Im Alltag wird sie aber oft nicht richtig umgesetzt.
Barrierefreiheit ist selten selbstverständlich.
Stattdessen wird sie häufig nur als Projekt geplant oder auf später verschoben.
Statt klarer Regeln gibt es oft nur unverbindliche Lösungen, sodass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte immer wieder selbst einfordern müssen.
Ein Beispiel ist das geplante Gesetz (BGG):
Barrieren sollen oft erst dann beseitigt werden, wenn sich jemand beschwert.
Außerdem sind viele Maßnahmen erst in vielen Jahren geplant.
Das dauert für Betroffene zu lange.
Hinzu kommt, dass Barrierefreiheit häufig als zu teuer hingestellt wird.
Dadurch haben wirtschaftliche Interessen oft Vorrang vor Gleichberechtigung.
Gleichzeitig zeigt die Politik Mitgefühl, setzt aber oft keine konsequenten Maßnahmen um.
Barrierefreiheit ist in Deutschland noch kein festes Recht, sondern bleibt oft ein Versprechen für die Zukunft.
So werden viele Menschen weiterhin benachteiligt.
Inklusion gilt in Deutschland längst als gesellschaftliches Ziel. Kaum eine Partei stellt sie offen infrage. Und doch zeigt sich im Alltag ein anderes Bild: Barrierefreiheit ist oft kein Standard, sondern ein Versprechen für später. Sie erscheint als Modellprojekt, als Förderprogramm oder als Zielmarke, aber selten als klare Verpflichtung im Hier und Jetzt. Genau das macht Gleichberechtigung für viele Menschen mit Behinderungen unsicher und abhängig von politischen Prioritäten.
Ein aktuelles Beispiel ist die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Sie zeigt, wie sehr Inklusion in Deutschland noch immer auf wackeligen Beinen steht und nach welchen politischen Mustern sie immer wieder verschoben wird. Auch 17 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat.
Projektlogik statt Fundament
Viele Fortschritte entstehen nicht als dauerhafte Struktur, sondern als zeitlich begrenzte Projekte. Was gefördert wird, kann wieder gestrichen werden. So bleibt Inklusion oft ein Zusatz und kein selbstverständlicher Bestandteil unserer Infrastruktur. Das Problem: Was nicht verbindlich geregelt ist, wird im Zweifel nicht umgesetzt. Das zeigt sich beim BGG. Statt Barrierefreiheit als Standard festzuschreiben, setzt der Entwurf auf „angemessene Vorkehrungen“. Das bedeutet: Barrieren werden nicht grundsätzlich vermieden, sondern erst dann bearbeitet, wenn jemand sie meldet. Teilhabe wird so zur Einzelfallfrage. Wer betroffen ist, muss sie immer wieder selbst einfordern.
Wird auf konkrete Systemfehler mit Betroffenheit reagiert, ohne dass daraus politische Konsequenzen folgen, entsteht der Eindruck von performativem Mitgefühl. Empathie ersetzt dann Handlung. Und bleibt folgenlos. Ich nenne das ruinöse Empathie.
Rhetoriken der Unverbindlichkeit
Politisch klingt das anders. Dort heißt es oft: „Erst müssen die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden“, oder es wird auf Missstände mit Betroffenheit reagiert. Diese Reaktionen wirken zugewandt und verständnisvoll, verschieben aber Verantwortung in die Zukunft oder ins Unklare. Denn wer soll diese Barrieren abbauen? Und wann wären sie verschwunden? Und wird auf konkrete Systemfehler mit Betroffenheit reagiert, ohne dass daraus politische Konsequenzen folgen, entsteht der Eindruck von performativem Mitgefühl. Empathie ersetzt dann Handlung. Und bleibt folgenlos. Ich nenne das ruinöse Empathie.
Auch beim BGG wird der Entwurf als Fortschritt präsentiert. Gleichzeitig fehlen spürbare Konsequenzen bei Verstößen. Wer heute von einem privaten Unternehmen ausgeschlossen wird, etwa weil ein Geschäft nicht zugänglich oder ein Angebot nicht nutzbar ist, hat kaum Möglichkeiten, sich effektiv zu wehren. Es gibt keine klaren Schadensersatzansprüche, keine verpflichtende Beseitigung von Barrieren, sondern vor allem freiwillige Verfahren. Ein Diskriminierungsschutz ohne echte Folgen bleibt jedoch symbolisch. Er signalisiert Problembewusstsein, ohne etwas zu verändern. Man stelle sich mal vor, Brand- oder Denkmalschutz wären freiwillige Maßnahmen.
Menschenrechte werden zu Zukunftsversprechen, obwohl sie in der Gegenwart gelten müssten.
Zeit als politische Dimension
Besonders deutlich wird die Unverbindlichkeit beim Faktor Zeit. Während andere politische Ziele kurzfristig umgesetzt werden, gelten für Barrierefreiheit oft Fristen über Jahrzehnte.
Im aktuellen BGG-Entwurf ist vorgesehen, dass Bundesgebäude erst bis 2045 barrierefrei werden sollen. Für Betroffene bedeutet das: Mindestens eine weitere Generation lang warten. Wer heute auf Zugänglichkeit angewiesen ist, profitiert davon möglicherweise nie. Das ist kein technisches Detail, sondern eine politische Entscheidung. Zeit bestimmt, wer teilhaben kann und wer ausgeschlossen bleibt. Menschenrechte werden so zu Zukunftsversprechen, obwohl sie in der Gegenwart gelten müssten. So wie beim Klimaschutz.
Fragile Umsetzung sozialer Rechte
Hinzu kommt: Sobald es um Geld geht, geraten soziale Rechte schnell unter Druck. Barrierefreiheit wird dann nicht als Frage der Gleichberechtigung behandelt, sondern als Kostenfaktor. Im BGG wird etwa angenommen, dass bauliche Anpassungen für Unternehmen grundsätzlich eine „unzumutbare Belastung“ sein können. Damit wird wirtschaftlichen Interessen pauschal Vorrang gegeben, noch bevor im Einzelfall geprüft wird, was tatsächlich möglich wäre – eine Rampe zum Beispiel.
Das verschiebt den Maßstab: Nicht mehr Menschenrechte stehen im Mittelpunkt, sondern die Zumutbarkeit für Unternehmen. Teilhabe wird zur freiwilligen Leistung und ist abhängig davon, ob sie sich „rechnet“. Doch Rechte, die nur gelten, wenn sie nichts kosten, sind keine echten Rechte. Der Markt regelt nicht.
Solange Barrierefreiheit nicht als selbstverständlicher Standard gilt, sondern als Aufgabe für später, bleibt sie genau das: ein Versprechen.
Priorisierung statt Alternativlosigkeit
Gleichzeitig zeigt die Politik, dass Geld durchaus schnell mobilisiert werden kann, wenn etwas als dringend gilt. Für militärische Ausgaben oder große Infrastrukturprojekte werden innerhalb kurzer Zeit Milliarden bereitgestellt. Barrierefreiheit hingegen wird regelmäßig als langfristige Aufgabe beschrieben, für die angeblich die Mittel fehlen. Das wirkt weniger wie eine wirtschaftliche Notwendigkeit als eine politische Entscheidung.
Damit stellt sich eine grundlegende Frage: Was gilt als sofort handlungsrelevant und wer darf warten? Rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind auf barrierefreie Strukturen angewiesen – Tendenz steigend. Wenn ihre Teilhabe immer wieder verschoben wird, bleibt Inklusion ein politischer Aushandlungsprozess, statt ein verlässliches Recht.
Solange Barrierefreiheit nicht als selbstverständlicher Standard gilt, sondern als Aufgabe für später, bleibt sie genau das: ein Versprechen. Und kein eingelöstes Recht. Andere Länder, etwa Österreich, sind hier mindestens zehn Jahre weiter. Deutschland verliert innerhalb Europas den Anschluss.
Was kann ich tun?
Schreibe deiner*m Abgeordneten
Raúl Krauthausen kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz.
Er hat Briefe an die zuständigen Abgeordneten von CDU/CSU und SPD geschrieben. Die Vorlage findest du hier. Konfrontiere deine Abgeordneten ganz konkret mit deiner Lebenssituation, mit den vielfältigen Barrieren und ganz konkreten Änderungsforderungen.
📢 Petition zur BGG-Reform
Journalist und Aktivist René Schaar kritisiert den aktuellen Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und hat eine Petition zu einer Reform des BGG ins Leben gerufen: https://innn.it/bgg
👉 Über 54.000 Menschen haben bereits unterschrieben.
👉 Ziel: Stärkere Rechte, echte Barrierefreiheit und wirksamer Schutz vor Diskriminierung.
Dieser Artikel ist zuerst in der Frankfurter Rundschau (Nr. 77 vom 1. April 2026) erschienen.