Ein neuer Medienstaatsvertrag (MStV) soll verabschiedet werden. Behindertenverbände kritisieren, er gehe in Sachen Barrierefreiheit im TV nicht weit genug. Eine Nachbesserung wäre die Chance gewesen, endlich einen Meilenstein für gleiche Teilhabe an Fernsehen und Streamingdiensten zu legen, stellt Sarah Krümpelmann fest.
Informationen in Einfacher Sprache:
- Im deutschen Fernsehen werden nur 33 Prozent der Sendungen untertitelt
- Der Anteil an Sendungen mit Audiodeskription für blinde Menschen liegt bei 4 Prozent
- Der neue Medienstaatsvertrag soll dafür sorgen, dass es mehr barrierefreie Sendungen gibt
- Die Medienanbieter werden verpflichtet, alle drei Jahre darüber zu berichten, was sie für die Barrierefreiheit tun. Diese Berichte werden an die Europäische Kommission übermittelt.
- Verbände kritisieren, dass die Medienanbieter keine konkrete Verpflichtung zur Barrierefreiheit haben
- Verbände erwarten keine Verbesserung der barrierefreien Angebote im Fernsehen und auf Streaming-Diensten, da sich der neue Vertrag nicht viel vom alten unterscheidet.
„Und, was sagst du zum letzten Tatort?“ oder „Kennst du schon die neueste Folge von Game of Thrones?“ Diese und ähnliche Fragen wurden jede*r von uns schon einmal gestellt. Gerade in den letzten Monaten, in denen Fernsehen und Streaming von Serien eine der wenigen Unterhaltungsmöglichkeiten geboten hat, merken wir, wie sehr uns das über-Film-und-Serien-reden zusammenschweißt. Da gibt es Momente, in denen man weiß, dass gerade Millionen von Menschen das gleiche Programm verfolgen. Dieser Zugang zu Medien ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, und das soll auch allen möglich sein. Denn mit nur 33 Prozent Untertitelung und 4 Prozent Audiodeskription im Fernsehen werden Menschen mit Behinderung doppelt ausgeschlossen: vom Erlebnis, wie der nächste Charakter bei Game of Thrones blutrünstig zur Strecke gebracht wird und der Teilhabe am Gespräch darüber mit Kolleg*innen in der Bürokantine.
Der Neue Medienstaatsvertrag
Deutschland hatte bis zum 18. September diesen Jahres Zeit, eine EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht umzusetzen. Bis heute (Stand: 21.09.2020) ratifizierten 12 von 16 Bundesländer den Vertrag. Der MStV ersetzt damit den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag. Neu ist, dass damit nicht nur öffentlich-rechtliche und private Radio- und Fernsehsender verpflichtet sind, Inhalte barrierefrei anzubieten, sondern auch on-demand (abrufbare) Streamingdienste. Mit dieser Novellierung war die Hoffnung von Menschen mit Behinderung deshalb besonders groß, dass der Vertrag auch einen entscheidenden Fortschritt in Richtung barrierefreie Teilhabe an der Medienlandschaft bedeuten würde. Doch am Ende kommt der erste Entwurf des MStV zu kurz, denn die Vorgaben zur Barrierefreiheit unterscheiden sich kaum vom Vorgänger. Eine Regelung in der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurde dabei gar nicht erst umgesetzt.
Sie schreibt den Mitgliedsstaaten vor, Medienanbieter zu ermutigen, Aktionspläne zur verstärkten Barrierefreiheit ihres Angebots zu erarbeiten. Im MStV werden Anbieter lediglich dazu verpflichtet, alle drei Jahre über ihre Fortschritte in Sachen Barrierefreiheit zu berichten. Statt einer Verpflichtung zur langfristig geplanten Umsetzung von vollständiger Barrierefreiheit, muss damit lediglich ein gesteigertes Angebot im Vergleich zum letzten Bericht messbar sein.
#Behinderte Menschen sollen weiter in die Röhre gucken? Der neue Medienstaatsvertrag, der am 5.12. verabschiedet werden soll, enthält nicht einmal die Mindestvorgaben der EU für mehr #Barrierefreiheit bei Fernseh- und Streamingangeboten. Ein No-Go! #AVMD https://t.co/YBc8kvda92 pic.twitter.com/8ZSIr5F7ec
— DBSV (@DBSV) November 26, 2019
Im ersten Entwurf des MStV wird noch dazu eine stetige und schrittweise Verbesserung des barrierefreien Angebots nur „im Rahmen der technischen und finanziellen Möglichkeiten“ des Medienanbieters verlangt. Die Maßnahmen sollen alle drei Jahre an die Kommission übermittelt werden, von Aktionsplänen ist hier keine Rede. Laut einer Stellungnahme zum MStV des Deutschen Behindertenrats sorgt die „Erstellung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Barrierefreiheit und dessen Umsetzung (…) für eine Bewusstseinsbildung bei den Anbietern, schafft Transparenz und sorgt für planvolles Handeln zur Verbesserung der Situation“. Weiter fordert er „mit Blick auf Artikel 4 Abs. 3 UN-BRK“, dass „Menschen mit Behinderungen in diesen Prozess einzubeziehen“ sind. Wenn der eingebrachte Entwurf vom 05.12.2019 unverändert in Kraft trete, werde der MStV das Teilhaberecht behinderter Menschen weitgehend übergehen und dabei auch die insoweit geltenden europarechtlichen Vorgaben aus der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD) ignorieren.
Neben der europäischen Richtlinie ist Deutschland auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), in Deutschland 2009 ratifiziert, dazu verpflichtet, barrierefreien Zugang zu Massenmedien umzusetzen. Artikel 21 UN-BRK schreibt vor, dass die Vertragsstaaten „alle geeigneten Maßnahmen (treffen), um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können.“ Dies geschehe „unter anderem indem sie (…) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten.“
Und auch das Recht auf Teilhabe findet sich in der UN-BRK im Zusammenhang mit dem Zugang zu Massenmedien wieder. „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen (…) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben“, so Artikel 30 der UN-BRK.
Politische Informationen @phoenix_de mit Untertiteln und #Gebärdensprache.
— Katrin Langensiepen (@k_langensiepen) August 14, 2020
Könnte doch auf allen Sendern so laufen! #Barrierefreiheit https://t.co/QD2gNGpkSH
Diese Zielsetzungen zur gleichberechtigten Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit sowie der Teilhabe am kulturellen Leben werden nach Einschätzung der Behindertenbeauftragten der Länder, des Deutschen Behindertenrats sowie beteiligter Verbände nicht vollständig umgesetzt. Aus diesem Anlass haben sie zum MStV-Entwurf Stellung bezogen und Ergänzungen gefordert. So fordern die Behindertenbeauftragten der Länder unter anderem eine „stärkere Verpflichtung zum Ausbau barrierefreier Angebote der Rundfunkanstalten und Telemedienanbieter“ als auch „die Erarbeitung von Aktionsplänen mit verbindlichen Zielen und Fristen für die Umsetzung barrierefreier Angebote der privaten und öffentlichen Rundfunkanstalten sowie der Mediendienste unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen.“
Laut Deutschem Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) wird der Entwurf des MStV der EU-Richtlinie vor allem deshalb nicht gerecht, da Mediendienste vermehrt barrierefreie Angebote nur aufnehmen „sollen“ aber nicht „müssen“, „und das auch nur nach ihren wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten“. Es sei dabei „nicht nachzuvollziehen, dass heute noch technische Schwierigkeiten dazu führen sollen, dass beispielsweise keine Audiodeskriptionsfassung ausgestrahlt wird.“ Technische Lösungen stünden zur Verfügung, wie die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zeigten, so der DBSV. Auch der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) kritisiert in seiner Stellungnahme zum MStV die abgeschwächte „Soll-Vorschrift“ im aktuellen Entwurf des MStV. „Diese Sichtweise, die barrierefreien Zugang lediglich als einen Kostenfaktor betrachtet, ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern lässt auch außer Acht, dass ein barrierefreier Zugang zu Medienangeboten ermöglicht, dass mehr Menschen diese nutzen und damit auch beispielsweise Adressat*innen für gesellschaftliche, kulturelle und Werbeangebote erreicht werden.“
Kaum Verbesserung seit 2016
Schon 2016 veranschaulichte eine Studie der TU Dortmund und des Hans-Bredow-Instituts, dass besonders das „mitreden können“ für Menschen mit Behinderung der wichtigste Grund für Mediennutzung ist. Der Zugang zu Medien bedeutet, dass man an der öffentlichen Debatte teilhaben kann. Gerade deshalb ist der barrierefreie Zugang zu Medien, insbesondere zum Fernsehen von so hoher Bedeutung.
Während diese Studie die Bedeutung der Teilhabe durch das Fernsehen verdeutlicht hat, zeigte sie erstmals anhand von Zahlen die Unzufriedenheit von Menschen mit Behinderung darüber, wie schlecht es um die Barrierefreiheit der Medien in Deutschland steht. Obwohl Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen betonen, wie wichtig das Fernsehen für die Teilhabe an der Gesellschaft ist, geben dennoch 13 Prozent der gehörlosen und 18 Prozent der blinden Befragten an, nie fernzusehen (Studie, S.9). Sie sind auf Untertitel, Gebärdensprachdolmetschen oder Audiodeskription angewiesen, die im Fernsehen noch zu wenig vorhanden sind.
Der Stand der Barrierefreiheit hat sich dabei seit der Studie 2016 kaum verbessert, wie die Auswertung des Projekts „TV für Alle“ zeigt. Auf der Seite tvfueralle.de werden TV-Sendungen mit Untertiteln und Audiodeskription bei den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern leichter auffindbar gemacht. Dass bisher noch kein flächendeckendes Angebot barrierefreier Sendungen existiert, war dabei der Grund für dieses Projekt, das in Kooperation des Sozialhelden e.V. mit den Medienanstalten, ARD, ZDF und dem VAUNET entstand. Die Seite Hoerfilm.info des DBSV erleichtert ähnlich den Zugang zu Filmen mit Audiodeskription.
Die Unzufriedenheit der gehörlosen und blinden Befragten von 2016 spiegelt sich ebenfalls in den aktuellen Zahlen wider, denn vor allem Audiodeskription und Gebärdensprachdolmetschen werden im Fernsehen noch kaum angeboten. Auch die in der Studie von 2016 geäußerte Kritik am Privatfernsehen ist berechtigt, denn im Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Programm bieten Privatsender kaum barrierefreie Sendungen an. Laut einem Bericht der Medienanstalten, die ein jährliches Monitoring zur Barrierefreiheit bei privaten Medienanbietern veröffentlichen, sieht etwa die Mediengruppe RTL ihre Maßnahmen zu mehr Barrierefreiheit als “ein ergänzendes Angebot zur Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen Sender und der ProSiebenSat.1 Mediengruppe”. Das habe zur Folge, dass Nachrichten nicht untertitelt werden. Grundsätzlich würden sich private Medienanbieter bei der Barrierefreiheit auf die Untertitelung beliebter Sendungen konzentrieren, während Audiodeskription und Gebärdensprache noch kaum angeboten werden.
Die Unterschiede beim barrierefreien Angebot zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern stammen unter anderem daher, dass – im Gegensatz zu den Öffentlich-Rechtlichen – Private nicht gebührenfinanziert sind. Solange es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt oder Lösungen, wie die Mehrkosten seitens der privaten Rundfunksender zumindest teilweise subventioniert werden, wird es aller Voraussicht nach nur kleine Fortschritte geben. Auch die Erfahrungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe) zeigen, “dass mit dem Kostenargument gerade von privaten Rundfunkanbietern Umsetzungsverzögerungen bei der Etablierung barrierefreier begründet werden.” Dies dürfe man nicht außer Acht lassen, so die BAG Selbsthilfe, und schlägt deshalb in ihrer Stellungnahme zum MStV vor, die Finanzierung von Barrierefreiheit an eine “unbillige Belastung” oder “Unverhältnismäßigkeit” zu knüpfen.
Aufholbedarf vor allem bei Audiodeskription, Gebärdensprache und leichter Sprache
Das barrierefreie Angebot im Fernsehen konzentriert sich vor allem auf die Untertitelung. Sowohl im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – wo bereits nahezu 100 Prozent des Angebots untertitelt wird – als auch im Privatfernsehen hat sich das Angebot mit Untertiteln stetig verbessert. Diese Entwicklung kann sich sehen lassen und wird zurecht von den Anbietern als ein Erfolg gefeiert.
Vergleicht man jedoch die Zahl der untertitelten Sendungen mit dem Angebot an Audiodeskriptionen, zeigt sich, dass die Anbieter barrierefreies Fernsehen sehr einseitig umgesetzt haben. Sendungen mit Audiodeskription, unersetzlich für blinde und sehbehinderte Menschen, werden kaum gesendet.
In Bezug auf das geringe Angebot an Dolmetschen mit Deutscher Gebärdensprache (DGS) weist der DGB darauf hin, „dass Untertitelungen für viele Menschen mit schweren Hörbeeinträchtigungen nicht immer hilfreich sind, weil es sich bei ihnen lediglich um eine Umsetzung der deutschen Lautsprache in deutsche Schriftsprache handelt, die sich in Aufbau, Wortwahl und Grammatik teilweise erheblich von der DGS unterscheidet, die für die meisten gehörlosen Menschen Muttersprache ist. Untertitelungen sind daher keinesfalls ein Ersatz für die Einblendung von DGS-Dolmetscher*innen.“ Auch würde der Verband gerade bei Untertitelungen „zum Teil erhebliche Qualitätsprobleme“ beobachten, „die auch die Wahrnehmung der entsprechenden Medien beeinträchtigen“. Der DGB regt deshalb an, „dass die Medienanbieter zur Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichtet werden“.
"Wir wollen mehr (barrierefreie) Medienangebote (#Gebärdensprache, #Untertitel und #Audiodeskription) ausbauen." in Deutscher Gebärdensprache #DGS #Medienstaatsvertrag pic.twitter.com/LScIFTmjsZ
— Daniel Büter (@danielbueter) August 12, 2019
Laut Bernd Schneider, Leiter des Referats Barrierefreie Medien bei der Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), muss DGS Dolmetschen im linearen TV erscheinen. „Es reicht nicht, dass das Angebot auf das Internet beschränkt ist, denn nicht jede*r hat einen Internetzugang und einen HbbTV-tauglichen Fernseher“, so Schneider. Die DG fordert gemeinsam mit dem DGB deshalb eine Quote von mind. 5 Prozent für DGS-Dolmetschen im linearen TV, denn bisher gibt es Sendungen in DGS nur im Livestream. Diese Angebote sind über HbbTV oder Mediatheken und damit nur über das Internet erreichbar, so Bernd Schneider von der DG. Für die Teilhabe aller Menschen gibt es deshalb noch einiges zu tun.
Habe gecheckt - kein Fernsehsender sendet die Pressekonferenz zur #CoronaWarnApp mit #Gebärdensprache, obwohl sie nur das Bildsignal aus dem Bundespresseamt übernehmen müssten. Hier zeigt sich:#Barrierefreiheit muss zwingend in den #Medienstaatsvertrag. @HeikeRaab @RegSprecher
— Julia Probst (@EinAugenschmaus) June 16, 2020
Die Idee einer Quote halten dabei auch andere Verbände für eine geeignete Lösung für die Schaffung eines vielfältigen barrierefreien Angebots. Denn damit würden Medienanbieter dazu aufgefordert, Barrierefreiheit ganzheitlich zu denken und auch umzusetzen. Außerdem sollte täglich mindestens eine Nachrichtensendung in einfacher Sprache angeboten werden, damit Menschen mit sogenannten Lernschwierigkeiten gleichberechtigt an der öffentlichen Debatte teilhaben können. Diese Forderung unterstützt auch Stefan Göthling, Projektleiter von Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. Ein solche Sendung würde damit auch Menschen den Zugang zu Nachrichten erleichtern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, so Göthling.
Auffindbarkeit von barrierefreien Angeboten
Während technische Mittel wie Untertitel und Audiodeskription die Teilnahme am Medienangebot ermöglichen, ist es ebenso wichtig, dass barrierefrei gestaltete Sendungen von vornherein leicht auffindbar sind. Werden barrierefreie Angebote nicht im linearen Fernsehen, sondern auf Mediatheken bereitgestellt, was überwiegend der Fall ist, sind diese oft schwer zu finden. Bei der Konzeption dieser Angebote muss deshalb darauf geachtet werden, dass dargebotene Inhalte eigenständig gefunden und angesteuert werden können.
Damit in Zukunft möglichst alle barrierefreien Angebote so einfach dargestellt werden können, bedarf es jedoch offener Schnittstellen, anhand derer Angebote gefunden und gesammelt werden können. Würden nämlich alle Medienanbieter ihr Angebot einheitlich kennzeichnen und diese Kennzeichnung zur Verfügung stellen, könnte das komplette Angebot dargestellt werden. Erste Bemühungen zu einheitlichen Kennzeichnungen anhand von Absprachen zwischen einigen Medienanbietenden gibt es für Audiodeskription (AD) und Untertitelung (UT) schon. Ein nächster Schritt wäre es, Sendungen in Gebärdensprache einheitlich zu kennzeichnen.
Aufgrund der umfassenden Kritik von einer Bandbreite an Verbänden und Expert*innen sahen sich die Länder im Juni 2020 dazu veranlasst, den Gesetzesentwurf in Hinsicht auf Barrierefreiheit zu überarbeiten. Ob diese Novellierung sich jedoch in dem endgültigen Vertrag wiederfindet, bleibt aufgrund des Zeitdrucks, das Gesetz zu verabschieden, offen. Fest steht, dass es an der Zeit ist zu verdeutlichen, wie sehr das Thema Barrierefreiheit in den Medien in der Vergangenheit – und mit dem aktuellen Gesetzesentwurf wohl auch in Zukunft – vernachlässigt wird und mit konstruktiven Vorschlägen diesen Missstand aus der Welt zu schaffen.