Am vergangenen Wochenende standen Kommunalwahlen in Bayern an. Überall hingen Plakate mit freundlich lächelnden Politiker*innen. Wen soll man bloß wählen? Nicht wenige Wähler*innen sind der Ansicht, dass sich Parteien und Politiker*innen zu wenig unterschieden. Aber stimmt das? Wie vielfältig ist unsere Politiklandschaft und welche Voraussetzungen werden an potenzielle Politiker*innen gestellt? Eine Vermutung: Menschen mit Behinderungen haben es dabei besonders schwer.
Gleichzeitig zur bayerischen Kommunalwahl fanden auch in der 600km westlich entfernten französischen Stadt Arras Wahlen sowie im ganzen Land Kommunalwahlen statt. Überregionale Aufmerksamkeit erhielt diese Wahl wegen Eleonore Laloux. Sie kandidierte auf der Liste des Bürgermeisters und ist als gewählte Vertreterin in das regionale Parlament eingezogen.
Die Wahl allein begründet aber keine Berichterstattung von New York Post bis BBC. Das einmalige an der Kandidatur ist die Tatsache, dass sie Trisomie 21 hat. Sie kann damit die erste Politikerin mit Down-Syndrom in Frankreich werden. Weltweit gibt es nicht einmal eine Handvoll weiterer Beispiele. Seit 2013 sitzt Angela Bachiller im Stadtrat der spanischen Stadt Valladolid. In Deutschland hingegen gab es bisher noch keine Politiker*innen mit Trisomie 21.
Wie müssen Politiker*innen sein?
Viele Menschen haben eine klare Vorstellung davon, was gute Politiker*innen mitbringen sollten: Erfahrung im politischen Betrieb, ohne aber Berufspolitiker zu sein. Nah an den Bürger*innen und trotzdem objektiv handeln. Eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen und dabei frische Ideen einbringen. Moralisch über jeden Zweifel erhaben und inhaltliche Expert*innen sein, aber Menschen wie Du und Ich.
Um wenigstens annäherungsweise diesen Erwartungen zu entsprechen, müssen Politiker*innen bestimmte Fähigkeiten und Eigenschaften mitbringen. So müssen sie ein breit gefächertes Allgemeinwissen besitzen und sich schnell in neue Sachverhalte hineindenken können. Nur so können sie Kompetenz und Fachwissen ausstrahlen. Gleichzeitig haben sie sich schnell an neue soziale Situationen anzupassen und ihre Darstellung entsprechend zu verändern. In einem Moment suchen Wähler*innen die staatsmännische Leitfigur, um gleich darauf die kumpelhafte und bodenständige Kümmerin von nebenan zu verlangen.
Die Erwartungshaltung der Wähler*innen führt zu einem Set an Fähigkeiten, die vermeintlich für den Start einer erfolgreichen politischen Karriere nötig sind. Leider schließt genau das Menschen aus.
Wo sind die Minderheiten?
Unstrittig ist die politische und ideologische Minderheit. Sie wird durch unterschiedliche Parteien und Meinungsträger*innen abgebildet. Im Gegensatz zu Parteien und Politiker*innen setzt sich die Meinungsbildung von Wähler*innen aber nur selten ausschließlich aus ideologischen Gründen zusammen. In der Bevölkerung vermengen sich Lebenserfahrungen, Meinungen und demographische Einflüsse. Eine Reduktion auf die Frage nach Weltanschauung und Ideologie reicht also nicht.
So besitzen seit 1918 neben Männern auch Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Eine Erkenntnis aus über 100 Jahren Frauenwahlrecht zeigt, dass bei aller politischer Divergenz die Perspektive von Frauen bei allerlei Entscheidungen weitere wichtige Dimension hinzufügt. Auch wenn bei Frauen nicht von einer Minderheit gesprochen werden kann, so ist die Repräsentanz von Frauen durch Frauen im Parlament notwendig um Sichtweisen, Bedürfnisse und Forderungen authentisch und in ihrer Breite darstellen zu können.
Tatsächlich fehlen heute über 100 Frauen im Parlament, um nur annähernd eine dem Bevölkerungsquerschnitt entsprechende Repräsentanz im Bundestag zu erhalten. Einer Erhebung der Süddeutschen Zeitung nach, fehlen uns zudem junge und alte Menschen, Muslime, Menschen mit Migrationshintergrund und über 40 behinderte Menschen.
Die Erfahrungen von Menschen mit Migrationshintergrund, nicht-christlichen Religionsangehörigen und Menschen mit Behinderung dürften dabei fundamental von der Mehrheitsgesellschaft abweichen. Ihre Lebensläufe und gesellschaftlichen Realisationsmöglichkeiten weichen erheblich von denen des durchschnittlichen Bürgers ab. Gerade ihre Repräsentation ist also von größter Bedeutung.
Lernen vom Kampf der Frauen
Was kann die Behindertenbewegung nun vom jahrzehntelangen Kampf der Frauen für (politische) Gleichstellung lernen? Frauen haben erreicht, dass bei einigen Parteien heute Parteigremien und Wahlvorschlagslisten nur noch dann intern rechtens vorgeschlagen und gewählt werden, wenn bestimmte Reihenfolgen, Quoten oder eine absolute Parität hergestellt ist. Wäre dies nun eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung?
Das ist fraglich: Wo das Merkmal „Frau“ homogen scheint, ist es das bei Menschen mit Behinderung nicht. Die Abfrage der Süddeutschen Zeitung brachte als Ergebnis hervor, dass schon heute 23 Abgeordnete mit Behinderung im Bundestag vertreten seien. Welche Art von Behinderung dies sind, wurde dabei nicht erhoben. Es dürften jedenfalls nicht alles sichtbare Behinderungen sein und auch Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen sind sowohl im Bundestag als auch in den Landesparlamenten nicht bekannt. Wie sollten institutionalisierte Mechanismen differenzieren? Nach Schwere der Behinderung, der Art, der Frage wann und wie diese erworben wurde und wer mag dafür Kriterien aufstellen?
Zwar wird Politik von (Partei-)Politiker*innen betrieben, doch die Auswahl wer letztendlich welche Ämter und Positionen bekleiden darf, treffen die Bürger*innen bei Wahlen. Sie sind es auch, die frei Kriterien für ihre Auswahl festlegen können. Ob diese Kriterien nun sinnvoll, fair und zu einem ausgewogenen politischen System führen, spielt dabei keine Rolle. Auch wenn Parteien durch die Aufstellung von Kandidat*innen und Listen eine Vorauswahl treffen können, müssen sie dies auch immer mit Blick auf die vermuteten Kriterien der Wähler*innen machen. So ist es nicht verwunderlich, dass eine mögliche Strategie von Parteien die Aufstellung von möglichst durchschnittlichen Kandidat*innen in umkämpften Wahlbezirken ist. Sie sollen für eine möglichst breite Masseˈwählbarˈ erscheinen. Minderheiten, dazu noch solche mit ihnen gegenüber weit verbreiteten Vorurteilen, können dabei zu einer politischen Niederlage führen.
Kandidat*innen und Parteien müssen den Wähler also nicht nur politisch, sondern auch demographisch überzeugen. Wo es heute glücklicherweise in weiten Kreisen der Gesellschaft keine unmittelbare Ablehnung von Frauen als wählbare Kandidatinnen gibt, sieht dies bei Menschen mit Behinderung anders aus-
Die mediale Berichterstattung über Eleonore Laloux zeigt dies deutlich. Es scheint etwas Besonderes und vielleicht sogar Unvorstellbares zu sein, dass dort eine Frau kandidiert, die auch heute noch für einen großen Teil der Bevölkerung undifferenziert als „geistig behinderter Mensch“ wahrgenommen werden dürfte. Gerade für Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen, Lernbehinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen sind eine Vielzahl der oben diskutierten Fähigkeiten und Kriterien der Wähler*innen besonders hohe Hürden.
Aber selbst wenn sie diese Fähigkeiten mitbringen oder stattdessen andere Eigenschaften, wie ein völlig anderen Erfahrungsschatz, einbringen, setzt auch das bereits Zugang zum politischen System voraus. Zugang ist dabei in mehreren Dimensionen zu begreifen: physischer Zugang zu politischen Aktivitäten, Zugang zu entscheidenden Netzwerken (Gatekeeper), Zugang zu politischem Wissen und Bildung und am Ende auch Zugang zu finanziellen Ressourcen.
In Deutschland dürften Ilja Seifert und Wolfgang Schäuble die bekanntesten Beispiele für Politiker mit Behinderung sein. So verschieden ihre Leben auch sind, so eint sie zunächst das Privileg in den Augen Vieler „nur“ körperbehindert zu sein. Sie sind Akademiker und im Falle von Wolfgang Schäuble wurde die Behinderung erst während der politischen Karriere durch ein Attentat verursacht. Sie verfügten also bereits über gewisse Ressourcen und Möglichkeiten. Viele andere Menschen mit Behinderung geht es da anders. Ihnen bleiben oft nur andere Wege.
Beiräte und Behindertenparlamente
Einer dieser Wege ist das Mitwirken in Sekundärvertretungen, also in Beiräten und Behindertenparlamenten. Einer Erhebung der LAG Selbsthilfe NRW aus dem Jahr 2015 kommt allerdings zu dem Schluss, dass in 53 Prozent der nordrhein-westfälischen Kommunen keine Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen stattfindet. Dort, wo eine Interessensvertretung über Behindertenbeiräte und Ähnliches stattfindet, ist diese zudem meist reaktiv, häufig nur benannt und nicht demokratisch gewählt und besitzt nur wenige Verfahrensrechte. Kurz: Es sind politische Gremien zweiter Klasse. Menschen mit Behinderung hingegen dürfen keine Bürger*innen zweiter Klasse sein.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und eine inklusive Gesellschaft bilden dabei die Grundlage für jene politische Primärpartizipation. Nur beißt sich hier die Katze in den Schwanz: Eine solche inklusive Gesellschaft können wir vermutlich nur durch ein inklusives und diverses politisches System erreichen.
Am Ende stellt sich auch die Frage, ob unser Wahlrecht überhaupt für ein solches System vorbereitet ist. Denn wo sich bei der Geschlechterfrage die Verteilung in der Bevölkerung die Waage hält und insofern das Aufstellen eines jedweden Geschlechts global keine Nachteile in der zu erwartenden Stimmverteilung vermuten lässt, ist dies bei Minderheiten anders. Wieso sollte ein nicht-behinderter Mensch eine*n Kandidat*in mit Behinderung wählen? Sicher, wenn dieser besser qualifiziert oder an die Kriterien des Wählers am besten angepasste*r Kandidat*in ist, warum nicht?
In der Regel dürfte dies aber erneut dazu führen, dass ein Großteil von Menschen mit bestimmten Behinderungen von vornherein ausgeschlossen werden. Und es kann ebenso wohl kaum erwartet werden, dass die Bürger*innen mit dem Hinweis auf fehlende Repräsentanz bestimmter Minderheiten kollektiv speziell herausgehobene Kandidat*innen wählen – unabhängig davon ob sie diese*n Kandidat*in das Amt zutrauen oder er*sie sie und ihre politischen Vorstellungen vertreten mag.
Der Weg hin zu einer repräsentativen Demokratie, in der auch Menschen mit Behinderung aller Art Parlamentarier*innen und aktive Politiker*innen werden können, wird also nur auf mehreren Ebenen stattfinden können: Ein politisches System, das sich über Parteigrenzen hinweg traut nicht immer nur den vermuteten Ansprüchen der Wähler*innen gerecht zu werden. Und eine Gesellschaft, die kontinuierlich die Frage stellt, wie unser demokratisches System designt sein muss, um eine Abbildung der gesamten Gesellschaft zu ermöglichen. Bei beiden Herausforderungen stehen wir noch am Anfang.
Eine Antwort
Schreiben in Leichter Sprache. Eine Utopie?
Utopie ist eine Fantasie.
Manchmal ist sie auch ein Wunsch.
Sie ist noch nicht Wirklichkeit.
Viele Menschen verstehenen schwere Texte nicht.
Alle Menschen haben aber ein Recht auf Informationen.
Die Leichte Sprache hilft Menschen Informationen zu bekommen.
Das ist wichtig, wenn alle mitbestimmen sollen.