„Hätten wir damals gelebt, wären wir der Eugenik wohl auch zum Opfer gefallen“ – Menschen mit Behinderung in der NS-Zeit

Gedenk- und Informationsort für die Opfer der NS- „Euthanasie“-Morde im Winter. Eine blaue Glaswand steht im Schnee, im Hintergrund ist die Philharmonie.
Gedenk- und Informationsort für die Opfer der NS- „Euthanasie“-Morde im Winter. Foto: Carolin Schmidt
Lesezeit ca. 4 Minuten

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erinnern wir an ein oft verdrängtes Kapitel der NS-Verbrechen: die systematische Entmenschlichung und Ermordung behinderter Menschen. Dieser Text ist ein Abdruck aus dem Buch „Stoppt Ableismus“ von Karina Sturm und Anne Gersdorff. Er zeigt, wie Ableismus per Gesetz legitimiert wurde und warum Erinnern, Anerkennen und Widersprechen bis heute notwendig sind.

Inhaltshinweis

Dieser Text beschäftigt sich mit Gewalt an Menschen mit Behinderungen, Diskriminierung und den Massenmord durch die Nationalsozialist*innen. Das kann belastend sein. Unter der Telefonnummer 0800 111 0 111 können Erwachsene die anonyme und kostenfreie Telefon-Seelsorge anrufen. Menschen mit Behinderung können sich beispielsweise an den Psychologischen Dienst der Lebenshilfe Berlin wenden.

Informationen in Einfacher Sprache

Hier findest du Informationen zu Menschen mit Behinderungen in der Nazi-Zeit.

Entmenschlichung per Gesetz 

Ab dem 14. Juli 1933 wurde die strukturelle Überzeugung durch
das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zu einer
gesetzlich-gesellschaftlichen Norm. Das Gesetz benannte ganz
konkret unterschiedliche Menschen mit Behinderung, um
sie auszusondern. Es führte dazu, dass nahezu alle Menschen mit Behinderung zu Opfern der „rassenhygienisch“ begründeten
Zwangssterilisierungen wurden. Das Gesetz und spätere
Ergänzungen führten bis 1944 zur zwangsweisen Unfruchtbarmachung
von mindestens 360 000 Menschen. Etwa 5000
Menschen starben in folge der Zwangssterilisationen oder
Zwangsabtreibungen. Es entstand ein flächendeckendes Netz
von Einrichtungen, das die gesamte Bevölkerung nach erbbiologischen
Kriterien erfasste. In jedem Landgerichtsbezirk
gab es ein Erbgesundheitsgericht, das über die Anträge von
Anstaltsleiter*innen oder Amtsärzt*innen entschied und oft
durch Hinweise von Hebammen oder Lehrer*innen auf „rassisch
unerwünschte“ Personen aufmerksam gemacht wurde.
Nicht nur sollte durch Sterilisation oder Selektion von Neugeborenen
eine „Degeneration“ des Volkes verhindert und
gleichzeitig die menschliche „Rasse“ verbessert werden, es sollten
auch unerwünschte Bevölkerungsgruppen „ausgemerzt“ werden.
 So waren behinderte Menschen der „Testballon“ für den
industrialisierten Massenmord an Jüd*innen, Sinti*zzen und
Rom*nja. Eine offizielle Anerkennung als Opfer der NS-Diktatur
wird den damals zwangssterilisierten Menschen dennoch
bis heute verweigert.

Diese Entmenschlichung war wichtiger Teil der NS-Ideologie, um die Ermordung von Millionen Menschen zu rechtfertigen.

Die Sprache der Mörder*innen

Ein eher unbekanntes Kapitel des Holocausts ist die sogenannte
„Aktion T4“. Ab 1939 gab es überall im Deutschen Reich
in sogenannten Heil- und Nervenanstalten Vorbereitungen für
Morde an „lebensunwerten“ Patient*innen. Die Organisation
oblag der „Kanzlei des Führers“, dem Reichsinnenministerium
und den Landesbehörden. Aus der Tiergartenstraße 4 in Berlin
organisierten Mediziner*innen und Verwaltungspersonal die
Erfassung der Anstaltspatient*innen und koordinierten ihren
Transport in die unterschiedlichen Tötungsanstalten. Dahinter
steckte ein gigantischer und höchst effizienter Verwaltungsapparat,
der den reibungslosen Ablauf und die Geheimhaltung der Massenmorde sicherstellen sollte. Die Euthanasieaktion
wurde 1941 aufgrund öffentlichen Widerstands und zunehmender
Kritik der Kirchen und anderer Organisationen offiziell
gestoppt. Jedoch wurden behinderte Menschen weiterhin unter
dem Deckmantel medizinischer Behandlungen getötet. Außerdem
wurden an vielen Menschen mit Behinderung medizinische
Experimente durchgeführt. Die Täter*innen bedienten
sich bei ihrer „Arbeit“ einer bürokratischen und entmenschlichenden
Sprache. Für die Tötung behinderter und anderer
nicht erwünschter Personen verwendeten sie Begriffe wie „desinfiziert“ und „erledigt“. Behinderte Menschen wurden auf
diese Weise zu Gegenständen degradiert, und ihre Ermordung
galt als ein reiner Verwaltungsakt. Diese Entmenschlichung war
wichtiger Teil der NS-Ideologie, um die Ermordung von Millionen
Menschen zu rechtfertigen.

Hätten wir damals gelebt, wären wir sehr wahrscheinlich ebenfalls Opfer der Eugenik geworden.

Geschichte aufarbeiten und Unrecht anerkennen

Die Euthanasieaktion im Nationalsozialismus war ein Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und ist ein Beispiel dafür,
dass die Ideologie der nationalsozialistischen Regierung zu
systematischen Morden an diskriminierten Menschen führte.
„Vernichtung“, „lebensunwert“, „Ballastexistenzen“: Wir
als Autorinnen mussten in unserer Recherche mehrfach pausieren,
weil allein die Wortwahl hochgradig ableistische Strukturen
aufzeigt und weil wir viele Menschen aus der Community
durch diese Praxis verloren haben. Hätten wir damals gelebt,
wären wir sehr wahrscheinlich ebenfalls Opfer der Eugenik geworden.
Zwar werden Menschen mit Behinderung nicht mehr
systematisch getötet, doch diese Strukturen und Denkweisen
sind noch immer gesellschaftlich verankert. Uns allen obliegt
es, behinderte Geschichte aufzuarbeiten und Bestrebungen, zu
einer solchen Praxis zurückzukehren, entschieden entgegenzutreten.
Auch wenn es vereinzelt Widerstand gab, konnte sich
zur Zeit des Nationalsozialismus keine Behindertenbewegung organisieren, da die Unterteilung in „wertes“ und „unwertes“
Leben bereits ihr Existenzrecht negierte.

Buchinfos

Gersdorff, Anne und Sturm, Karina: Stoppt Ableismus, Rowohlt Verlag 2024.
Hier könnt ihr das Buch bestellen.

Denk mal drüber nach

Was meinst du? Welchen Einfluss haben historische Ereignisse wie die Eugenik- oder Zwangssterilisationsprogramme auch heute noch auf die Haltung der Dominanzgesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung?

Im Beitrag erwähnte Links:

1. T4-Denkmal, n. d. Zwangssterilisation. Online unter: https://www.t4-denkmal.de/Zwangssterilisation 

2. Krol, B., n. d. Die Geschichte der Eugenik-Verbrechen. Planet Wissen. Online unter: https://www.planet-wissen.de/geschichte/nationalsozialismus/nationalsozialistische_rassenlehre/geschichte-der-eugenik-verbrechen-100.html 

3. Deutscher Bundestag, n. d. NS-Opfer von Euthanasie und Zwangssterilisation anerkennen. Online unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw39-pa-kultur-908960

4. Jenner, H, 2004. Quellen zur Geschichte der https://www.bundesarchiv.de/geschichte_euthanasie/Inventar_euch_doe.pdf

5. Bundeszentrale für politische Bildung, 2019. Vor 80 Jahren: Beginn der NS-„Euthanasie“-Programme. Online unter: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/295244/vor-80-jahren-beginn-der-ns-euthanasie-programme/


Autorin Karina Sturm

Karina Sturm hat Journalismus in Edinburgh, Schottland, studiert. Mit einem Fokus auf Medizin, Wissenschaft, chronische Krankheit und Behinderung schreibt sie akademische Publikationen für Fachzeitschriften, Feature-Artikel und Reportagen für diverse deutsche und amerikanische Zeitungen und bloggt leidenschaftlich in ihrem zweisprachigen Blog. Karina liebt Hunde, Heavy Metal, den Ozean und Essen aus aller Welt.
Hier lest ihr weitere Artikel von ihr.

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