Werkstätten für behinderte Menschen sollen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Ihr Angebot: In sogenannten Außenarbeitsplätzen können behinderte Menschen in Betrieben außerhalb der Werkstatt arbeiten. Dort sind sie jedoch oft unter sich und bekommen nicht den gleichen Lohn. Warum Außenarbeitsplätze nur eine Übergangslösung sein dürfen, beschreibt Anne Gersdorff vom Projekt JOBinklusive.
Informationen in Einfacher Sprache
- Es gibt Kritik an den Werkstätten. Werkstätten bringen nicht genug Menschen auf den Arbeitsmarkt.
- Werkstätten sagen: Wir haben aber viele Außen-Arbeits-Plätze.
- Auf Außen-Arbeits-Plätzen arbeiten Menschen mit Behinderungen in Betrieben. Sie lernen dort, was man für den Job braucht. Das kann entweder einzeln oder in einer Gruppe geschehen.
- Trotzdem sind Menschen mit Behinderung weiter Werkstatt-Beschäftigte. Sie bekommen so Unterstützung von der Werkstatt. Aber sie bekommen auch nur sehr wenig Geld. Sie sind nicht wirklich Teil des Betriebs, in dem sie arbeiten.
- Das ist keine Inklusion.
- Viele Menschen mit Behinderung bleiben zu lange auf Außen-Arbeits-Plätzen. In Bremen muss deshalb jetzt alle drei Jahre geprüft werden: Kann der Mensch jetzt in eine echte Anstellung? Ist das Budget für Arbeit für ihn das richtige?
- Außen-Arbeits-Plätze sind also nur ein Anfang: Die Reihenfolge sollte sein:
- Praktikum
- Außen-Arbeits-Platz
- Arbeit mit dem Budget für Arbeit
- eine reguläre Arbeit
Die Kritik an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und deren schlechter Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, wird immer lauter. Die Werkstätten reagieren häufig auf diese Kritik mit dem Hinweis, dass es viele Außenarbeitsplätze in Unternehmen des regulären Arbeitsmarkts gibt.
Außenarbeitsplätze, häufig auch ausgelagerte bzw. betriebsintegrierte Arbeitsplätze genannt, bieten behinderten Menschen die Möglichkeit, sich unter den Rahmenbedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben. So kann die Person eine*n potenziellen künftigen Arbeitgeber*in kennenlernen. Gleichzeitig werden konkrete berufspraktische Fähigkeiten erlernt und soziale Kompetenzen erworben, die notwendig sein können, um ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugehen.
Menschen mit Behinderungen auf einem Außenarbeitsplatz arbeiten in einem Unternehmen der Privatwirtschaft, haben aber weiterhin den Status eines*r Werkstattbeschäftigten. Das ermöglicht zwar, dass die Unterstützung der Beschäftigten weiterhin durch die Mitarbeiter*innen der WfbM erfolgt. Doch erhalten sie nur das minimale Werkstattentgelt und verbleiben in einem separierenden System.
Ein Gruppenarbeitsplatz ist keine Inklusion
Man unterscheidet zwischen ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen, bei denen eine Person aus der WfbM in einem Betrieb arbeitet und ausgelagerten Gruppenarbeitsplätzen. Bei letzterem arbeiten ganze Gruppen aus einer WfbM dauerhaft in einem Betrieb. De facto gibt es daran nichts inklusives, wenn Menschen mit Behinderungen als Gruppe in einem ausgelagerten Arbeitsplatz – meist auch räumlich getrennt von den anderen Mitarbeiter*innen – beschäftigt sind, anstatt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angestellt zu werden. Auch faire Bezahlung und Aufstiegschancen bleiben bei solch einem Arbeitsverhältnis auf der Strecke.
Ausgelagerte Arbeitsplätze sollen den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür könnten sie ein gutes Mittel sein, aber leider sieht die Praxis anders aus. Zwar fällt hier die Übergangsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geringfügig höher aus, als bei denen, die in der Werkstatt arbeiten, doch in der Regel verbleiben die Menschen mit Behinderungen jahrelang auf diesen Außenarbeitsplätzen. Das heißt, sie bekommen weder angemessen Geld für ihre Tätigkeit, noch haben sie die gleichen Rechte, wie die regulär angestellten Mitarbeiter*innen der Unternehmen. Die betrieblichen Pflichten sind hingegen oft die gleichen. Zwar vermittelt das Arbeiten auf einem Außenarbeitsplatz mehr berufliche Realität und stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft, doch wahre Inklusion und Gleichberechtigung ist damit nicht erreicht.
Eine Win-Win-Situation?
Ausgelagerte Arbeitsplätze können sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für die Werkstattbeschäftigten attraktiv sein, da sie für beide Seiten mit weniger Risiko verbunden sind. Doch geben Katja Nebe und Natalie Waldenburger in ihrem Forschungsprojekt zum Budget für Arbeit (2014) zu bedenken, dass die für Arbeitgeber*innen und die WfbM sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Außenarbeitsplätze keinen Anreiz für einen Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bietet. Denn auch hier liegt die Übergangsquote bei nur 5,1 % (ausgelagerte Einzelarbeitsplätze) bzw. 1,1 % (ausgelagerte Gruppenarbeitsplätze).
Das Bundesland Bremen möchte das System nun durchbrechen: Im Koalitionsvertrag der neuen Bremer Landesregierung ist deshalb eine Bewährungszeit für Außenarbeitsplätze verankert. Es soll alle drei Jahre geprüft werden, ob Außenarbeitsplätze der Werkstatt in reguläre Arbeitsverhältnisse – gegebenenfalls auf Grundlage des Budgets für Arbeit – umgewandelt werden können.
Nur eine Zwischenetappe
Die bisherige Praxis bei erfolgreichen Vermittlungen zeigt, dass sich ein schrittweise erfolgender Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bewährt: Beginnend mit einem Integrationspraktikum, gefolgt von einem Außenarbeitsplatz, der in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit dem Budget für Arbeit endet. Das sogenannte persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Dies tut es mittels eines Lohnkostenzuschusses an den*die Arbeitgeber*in sowie mit gegebenenfalls benötigten Unterstützungsleistungen für den behinderten Menschen.
Außenarbeitsplätze können also ein erster Schritt in Richtung allgemeinem Arbeitsmarkt sein. Ziel sollte aber immer sein, dass sie in ein reguläres Arbeitsverhältnis führen, mit oder ohne das Budget für Arbeit, um volle betriebliche Gleichberechtigung zu erreichen. Die derzeitige Praxis, die nur sehr selten in ein echtes Arbeitsverhältnis führt, ist leider nur eine Mogelpackung.
8 Antworten
Mein Name ist Oliver .
Ich arbeite seit 2006 in einer Wfbn
Es ergab sich Mai 2018 eine Möglichkeit auf einen Aussenarbeitsplatz auf einem integrativen Reiterhof zu arbeiten.
Meine Aufgaben sind folgende:
Pferdepflege.
Aufhalten von Hufen beim Hufschmied.
Führen von Pferden bei der Reitherapie.
Pflege der Reitanlage z.B Giessen der Bäume im Sommer, kleine Handwerkliche Arbeiten.
Heu verteilen auf dem Futtertisch und Heuraufe.
und vieles mehr.
Ich habe eine Chefin und eine Anleiterin, die meine Arbeit wertschätzen.
Ich fühle mich sehr wohl.
Wir sind aus der Wfbm insgesamt 8 Koleg/innen die dort.
Das wertschätzen findet leider in der Werkstadt nicht statt.
Finanziell stehe ich gut da , da ich Erwerbsminderung Rente mit dem Werkstadtlohn gut zu Recht komme.
ich bin auch in einer außen arbeitsstelle von einer Behindertenwerkstatt vorher Bücher 240-250 ich krieg jetzt kriege ich auch 550 also sprich etwa 300 € mehr aber glaubt man nicht dass das einfacher ist in einer Aussendung gelagerten arbeitsstelle zu arbeiten eigentlich müsste man ja Unterstützung kriegen gut dass ich bald in Rente gehe ich brauche mir das nur noch ein paar Wochen angucken aber mein Kollege der ein junger Kollege ist wo versprochen worden sein soll angeblich dass er das übernommen wird der wird bestimmt nicht übernommen so eine billige arbeitskraft diese ihn jetzt haben wir sie nie wieder kriegen also werden sie ihn bestimmt nicht übernehmen und außerdem wird geschrieben hier dass die Werkstätten in durch arbeitsaufnahme als Plätze haben ich habe ja mit Frau okay weiß darüber gesprochen die die bei uns ja zuständig ist die meinte ja sie müssen die müssen ja erst Leute dafür aussuchen die das könnten dabei sind genug da die man die Chance geben könnte draußen aber glaubt man nur nicht wir kehrten niemals stundenlohn kriegen was uns zum Leben reicht vielen Dank
Hallo zusammen ich bin Martin leider schon 53jahre alt und arbeite in einer behinderten Werkstatt in Hamburg auf einem ausgelagertem einzel Arbeitsplatz in einem lager für Segelboot Bedarf. Ich habe 10 Jahre in Hannover in einer Behinderten Werkstatt bevor ich jetzt 15jahre in Hamburg in dieser arbeite habe ich noch 6 in Lüneburg gearbeitet. Seit etwa 10 Jahren arbeite ich auf einem ausgelagertem Arbeitsplatz in der Werkstatt. Ich habe lange zb.über eine Ausbildung nachgedacht aber es ist nie dazu gekommen oft versprochen aber nie eingehalten. Zur Zeit wird über das Hamburger Budget nachgedacht aber da ich in EU Rente bin, ist fraglich ob ich den mehr verdienst dann behalte Seit 6 Jahren etwa gibt es nicht eine Fortbildung oder wenn ich frage gibt es Veränderungen keine Antwort. Der Betrieb wo ich meinen Arbeitsplatz habe ist wirklich gut wo ich arbeite der für mich zuständig ist hilft wo er kann. Ich freue mich das ich hier arbeiten kann und darf sogar während corona konnte ich arbeiten während meine Werkstatt geschlossen war. Aber es gibt zwar einen Werkstattrat der tut nichts gerade für die Leute aus der Werkstatt wie mich oder andere es wurde sogar gesagt wir brauchen keinen. Ich selbst hatte die Idee eine Gewerkschaft für behinderte zu gründen aber da wurde mir von der damaligen behindertenbeauftragten gesagt das ist nicht erlaubt aber ich sage nur Gleichstellung
Würdet ihr auch antworten ob es sich lohnt eine Gewerkschaft zu gründen?
Was ist das bitte für ein diskriminierender Text?
“Sie lernen dort, was man für den Job braucht”
Wie kommt man auf die Idee, dass ich als Facharbeiter lernen müsste, was ich für den Job brauche?
Auch hier wird wieder impliziert, dass alle Werkstattmitarbeiter dumm, ungebildet und unerfahren seien.
Und wegen genau dieser Denke werde ich dort auch so behandelt.
Das muss aufhören!
von 11/2018 bis 2/2021 war ich in einer Verwaltung eines Pflegeheims über den Weg des BiB (Betriebsintegrierte Beschäftigung), als einen ausgelagerten Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Als die Angestellte der Verwaltung gekündigt hatte, habe ich mich für diese Stelle der Verwaltungsmitarbeiterin beworben. Ich hatte mich gut eingearbeitet und habe auch teilweise einiges an Verantwortung übernommen, weil einige Monate keine Einrichtungsleitung und ich allein in der Verwaltung war. So arbeitete ich mit der Pflegedienstleiterin sehr gut zusammen. Zwei mal in der Woche kam ein Geschäftführer aus der Zentrale, da dieses Unternehmen aus mehreren Einrichtungen bestand, der die komisarische Leitung inne hatte.
Ich wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass mir die Qualifizierung fehlen würde. Dazu muss ich sagen, ich habe mehrere Abschlüsse u.a. als Fachkraft für Bürokommunikation und war auch selbständig gewesen.
Ich habe dort genauso wie eine Angestellte gearbeitet. Habe mich den Aufgaben und Herausforderungen gestellt.
Es hat mir Spaß gemacht und mir gezeigt, dass ich für den ersten Arbeitsmarkt geeignet bin.
Was mich gestört hat, dass es keiner Anerkennung gab, nicht finanziell oder in einer anderen Form. Auch keine
Möglichkeit der Förderung oder Weiterbildung etc.
Lediglich 80 € Corona Prämie. Das war´s und das war mir zu wenig. Also musste ich andere Wege gehen.
So habe ich noch einmal einen Antrag auf LTA Maßnahme bei der DRV gestellt, um die Chance auf eine Weiterbildung zu bekommen. Ein steiniger Weg. Das muss unbedingt anders werden!!!
Hallo,
ich bin leider in die Fäden der Werkstätten gekommen und möchte da lieber heute anstatt morgen wieder raus.
Ich weiß nur nicht wie das geschehen soll.
Liebe Anne,
als Mutter von Jan Wittig (21J., Trisomie 21) kämpfe ich mit ihm nun schon seit einiger Zeit um einen regulären Arbeitsplatz. Ihr habt ihn in der Doku „Zum Schwarzwälder Hirsch“ zusammen mit Tim Mälzer und André Dietz bei VOX gesehen. Diese Doku ist sogar mit gleich 2 Grimmepreisen ausgezeichnet worden. Wir kämpfen gerade mit 4 Behörden (Arbeitsamt, Sozialamt, Landesamt für Versorgung und Soziales, Integrationsamt) um für Jan einen Arbeitsvertrag auf dem 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Beratung bei der Rentenversicherung hab ich noch vergessen zu erwähnen. Dort rät man uns von dem Vorhaben ab, weil Jan später eine geringere Rente zustehen würde, als wenn er in der Werkstatt verbleiben würde, weil er ja nie vollwertig gleiche Arbeit aufgrund seiner Behinderung leisten kann, wie normale Angestellte. Damit wird der Anreiz auf eine Anstellung auf dem 1. Arbeitsmarkt ja ziemlich in Frage gestellt, wenn man später dann massive Benachteiligungen in der Altersversorgung hat. Welche Gedanken und Erfahrungen habt Ihr dazu bereits gemacht?
Herzliche Grüße von Vera Wittig