Aus meiner Teenagerzeit in den 90er beziehungsweise frühen 00er Jahren erinnere ich mich an Britney Spears als die coole Pop-Prinzessin. Doch nach ihrem Zusammenbruch im Jahr 2007 ist es still um die Sängerin geworden. Damals wurde Britney Spears wegen einer psychischen Ausnahmesituation, in Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten um ihre beiden Kinder, unter die Vormundschaft ihres Vaters gestellt. Seit 2008 regelt ihr Vater James Parnell Spears dauerhaft sämtliche finanzielle, medizinische und persönliche Angelegenheiten der Sängerin. Aktuell rückt das Thema erneut in den Fokus der Öffentlichkeit, weil Britney Spears wiederholt vor Gericht darum bat, die Vormundschaft zu beenden. Britney Spears wurde vor Gericht als behindert eingestuft. Unabhängig von ihrer genauen Diagnose erleben wir an ihrem Fall also gerade, wie ein Mensch wegen einer Behinderung in seiner Autonomie vollständig eingeschränkt wird. Mittlerweile hat ihr Vater angekündigt, die Vormundschaft abzulegen. Wann genau dies geschehen wird, ob und wer die Vormundschaft dann fortführen wird, ist noch unklar.
Was mit Britney Spears auf Grund einer (vermeintlichen) psychischen Erkrankung geschieht, betrifft andere Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Lernbehinderungen ebenso. In internationalen Medien wird #FreeBritney daher schon länger auch als Thema der Behindertenbewegung gesehen. Britney Spears sagte bei einer Anhörung vor dem Kammergericht von Los Angeles im Juni 2021: “I don’t think I was heard on any level when I came to court the last time”. Wenn eine äußerst erfolgreiche junge Frau nicht gehört wird, wenn es um ihre höchstpersönlichen Angelegenheiten geht, mit welchen Hürden sehen sich dann andere behinderte Menschen in dieser Situation konfrontiert? Oder mehrfach marginalisierte Menschen? Ihr Fall zeugt davon, wie Menschen mit Behinderungen stumm gemacht, systematisch entmachtet und bevormundet werden.
Britney Spears sagt aus, dass die Vormundschaft ihre persönlichen Freiheiten weitreichend beschneidet. Von Karriereentscheidungen und dem Zugang zu ihren Finanzen bis hin zur gesundheitlichen Vorsorge, Verhütung und therapeutischen Entscheidungen hat sie keine Kontrolle über ihre persönlichsten Angelegenheiten. Laut der Sängerin wurde ihr zum Beispiel gegen ihren Willen zur Verhütung eine Spirale eingesetzt, obwohl sie sich weitere Kinder wünscht. Sie ist damit kein Einzellfall. Auch Frauen mit Lernbehinderungen etwa in Wohnheimen werden besonders häufig äußerst rigorose Verhütungsmittel aufgezwungen. Auch Entscheidungen bezüglich ihrer Therapie und Medikation, die über ihren Kopf hinweg getroffen werden, erlebte Britney Spears als belastend. Sie beklagt vor Gericht den missbräuchlichen Charakter der Vormundschaft “I truly believe this conservatorship is abusive”.
Es zeugt vom paternalistischen Gedanken unserer Gesellschaft, dass davon ausgegangen wird, Familienangehörige und Experten wüssten besser als Menschen mit Behinderungen selbst “was gut für sie ist”. Menschen ohne Behinderungen haben das Recht, schlechte Entscheidungen zu treffen. Bei behinderten Menschen hingegen werden “schlechte Entscheidungen” als Argument genutzt, um ihre Mündigkeit anzuzweifeln. Britney Spears sagt klar aus, dass in ihrem Fall die Vormundschaft nicht dafür genutzt wird, um ihr zu helfen. Sie fühle sich übergangen, nicht gehört und um ihr Leben betrogen. Millionen andere Menschen unter Vormundschaft erleben ähnlich Traumatisierendes. Auch der von Britney Spears beschriebene Mangel an Privatsphäre und die ungefragte Überschreitung persönlicher Grenzen durch Pflegepersonen sind Probleme, die immer wieder von behinderten Menschen thematisiert werden.
Als Außenstehende können wir schwer sagen, wie sich die Geschehnisse genau darstellen. Für mich klingt Britney Spears’ Aussage verzweifelt und nicht wie die Worte einer Person, die nicht für sich entscheiden kann. Unverständlich bleibt auch, wie eine Frau, die auf der einen Seite als psychisch stabil, belastbar und leistungsfähig genug angesehen wird, um eine tägliche Las Vegas Show zu performen, auf der anderen Seite angeblich nicht in der Lage ist, über die einfachsten Dinge ihres täglichen Lebens zu bestimmen?
Eine gesetzliche Betreuung kann immer dann angeordnet werden, wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Aber welchen Umfang darf solch eine Maßnahme überhaupt haben? Muss es nicht immer das Ziel sein, Betroffenen größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten und ihre Wünsche zu respektieren?
Nach rund 30 Jahren wird 2023 übrigens auch in Deutschland das Betreuungsrecht reformiert. Künftig soll vor einer Betreuung genau geprüft werden, in welchen Belangen eine Unterstützung durch Betreuer*innen nötig ist. Das soll Betreuten mehr Autonomie ermöglichen. Ich hoffe, dass wir genau auf den Prüfstand stellen, ob dieses Ziel wirklich erreicht wird.