Grundsicherung trotz Arbeit

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Neulich sah ich im MDR einen Bericht, der mich ins Grübeln brachte. Ein ehemaliger Beschäftigter einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), beschwerte sich über die geringe Entlohnung und deren Folgen. Er erhielt 166€ monatlich und musste beim Sozialamt Grundsicherung beantragen. Dort durfte er maximal 158€ dazu verdienen. Den Rest musste er abführen.

Ist es da nicht verständlich, dass man, wenn es möglich ist, diesen Teufelskreis schnellstmöglich verlassen möchte? Sollte es da nicht die Aufgabe einer sozialen  Einrichtung wie einer WfbM sein, ihre Beschäftigten dabei zu unterstützen?

Kaum Hilfe der Werkstätten

Laut einem Bekannten und “Insider” hier in Berlin, tun Werkstätten das kaum. Wenn überhaupt, dann halbherzig und auf fremde Initiative hin. Oft wird ein sogenannter „Außenarbeitsplatz“ vereinbart. Die Beschäftigten verbleiben rechtlich in der Werkstatt und werden nur „verliehen“. Doch warum ist das so? Warum werden Beschäftigte nicht aktiv bei der Jobsuche unterstützt? Die WfbM ist gesetzlich sogar dazu verpflichtet. Laut § 136 SGB IX ist es eine der Aufgaben der Werkstatt,  geeignetes Personal beim Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Aber das geschieht nicht oder kaum.  

Werkstätten sind im weitesten Sinne wirtschaftliche Betriebe. Sie haben laufende Kosten, sie müssen Miete und Gehalt zahlen. Sie konkurrieren in Bereichen wie Kantinen oder Malerarbeiten sogar mit dem freien Markt. Welcher wirtschaftliche Betrieb auf dem freien Markt lässt gerne gutes Personal ziehen? Welcher wirtschaftliche Betrieb würde seinem Personal dabei helfen, den eigenen Laden zu verlassen?

Die Vergleiche hinken oder entsprechen nicht der Wahrheit

Viele Werkstätten sind als gemeinnützig anerkannt und werden zudem vom Staat subventioniert. Das heißt, sie bekommen eine Menge staatlicher Zuschüsse, um ihre Beschäftigten adäquat zu unterstützen und entsprechende Minderleistungen auszugleichen. Demnach konkurrieren Werkstätten schon rein formal nicht mit gewöhnlichen Unternehmen.

Laut Heiko Buschbeck, dem Leiter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Sachsen, gilt bis heute das sogenannte Solidaritätsprinzip innerhalb der Werkstätten. Das heißt, die Stärkeren finanzieren die Schwächeren. Das klingt einleuchtend und gerecht. Effiziente Beschäftigte kompensieren die Arbeitsleistungen, die ‘ineffizientere’ Beschäftigte nicht aufbringen können.

Nach obiger Logik muss es also in jedem Betrieb einige Beschäftigte geben, die für eine Werkstatt überdurchschnittliche Leistungen bringen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass manche Beschäftigte künstlich in der Werkstatt gehalten werden. Der Insider hatte berichtet, dass in Gesprächen mit dem zuständigen Personal häufig die gleichen Gründe für einen Verbleib aufgeführt werden: Man sehe noch keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt, die Werkstatt wäre weiterhin der richtige Ort. Die Vorteile des Arbeitens in einer Werkstatt werden aufgeführt, das Risiko auf dem Markt zu versagen wird größer gemacht, als es ist. Vorschläge werden eher erwartet, als unterbreitet. Generell wirkten solche Gespräche immer eher verwaltend als ermunternd.

Einzig Eigeninitiative kann den Beschäftigten helfen

Mit Sicherheit gibt es auch leistungsstarke Beschäftigte, die gute Gründe haben, in einer WfbM beschäftigt zu sein und sogar froh sind dort zu sein. Darum geht es aber nicht.

Der Insider ist seit sieben Jahren in der Werkstatt tätig, und ihm ist nur ein einziger Fall bekannt, wo ein ehemaliger Beschäftigter auf den ersten Arbeitsmarkt zurückgeführt wurde. Bezeichnenderweise auf eigene Initiative hin.

Mir ist bewusst, dass solche Einrichtungen für viele Menschen sehr wichtig sind. Die Beschäftigten können einer sinnvollen Arbeit in einem festen Arbeitsrhythmus nachgehen und somit ein Teil der Gesellschaft sein. Allerdings müssten die Werkstätten in meinen Augen auch ihrer Aufgabe nachkommen und gewillte  Beschäftigte auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt besser unterstützen und sogar ermuntern.

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Eine Antwort

  1. Hallo, ich bin Sozialarbeiterin im Sozialdienst einer Wfbm.Es ist unser Anliegen und mein Auftrag als Sozialarbeiterin Menschen auf dem sog.allgem. Arbeitsmarkt zu vermitteln. Wir halten keine Beschäftigten zurück. Das System ist natürlich nicht perfekt. WfbM sollten überflüssig sein, jedoch solange die Arbeitswelt kapitalistisch ist und die Bedingungen den menschlichen Faktor (Krankheit, Behinderung, Krisen, Leistungsunterschiede..) nicht anerkennen, können die WfbM sich fast erfolglos abstrampeln Menschen zu vermitteln. Den externen Betriebe wird es von uns leicht gemacht, Praktika für Beschäftigte durchzuführen. Diese scheitern jedoch trotz unserer intensiven Unterstützung oft an den Betrieben, die sich über ein Praktikum hinaus keine langfristige Arbeit mit unseren Beschäftigen vorstellen können. Sie bestehen oft auf Leistungs- und Kommunikationsfähigkeiten, auf “Normalisierung”, anstatt auch im Betrieb selbst Veränderungen /Anpassungen zuzulassen. Die Kritik an WfbM muss sein, denn jedes Hilfesystem hat die Aufgabe gesellschaftliche Defizite auszugleichen, muss sich überflüssig machen und daran auch messen lassen, ob das gelingt. Ich sehe die Wirtschaft besonders in der Pflicht. Das Wirtschaftssystem selbst verursacht die WfbM.
    Von vornherein auf Inklusion in Betrieben zu setzen wird bei uns schon im Berufsbildungsbereich praktiziert. Flexible Angebote sind wichtig, kleine Einheiten und eine Gesellschaft/Wirtschaft, die Menschen mit Behinderung nicht in WfbM outsourcen dürfen, sind nötig. Die Menschen mit Behinderung in den Werkstätten selbst sind nicht außerhalb von etwas, sie selbst sind die Gesellschaft, heterogen, vielfältig und meinungsstark.

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